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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.07.2025

Aktualisiert

23.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/73802.07.2025

Mögliche Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen

der Abgeordneten Sebastian Maack, Udo Theodor Hemmelgarn, Heinrich Koch, Dr. Anna Rathert, Rocco Kever, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Martin Reichardt, Denis Pauli, Johann Martell, Matthias Rentzsch, Martina Uhr, Arne Raue und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach übereinstimmenden Medienberichten bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Transparenz des seit 2021 betriebenen Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete afghanische Staatsangehörige. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGOs) waren laut diverser Berichte im Rahmen dieses Programms maßgeblich an der Vorauswahl von Personen beteiligt, die zur Aufnahme nach Deutschland vorgesehen waren (vgl. beispielsweise www.cicero.de/innenpolitik/umstrittenes-aufnahmeprogramm-die-bundesregier ung-fliegt-weiter-afghanen-nach-deutschland).

Wie das Magazin „Cicero“ am 17. April 2025 berichtete, wurden im Rahmen eines Fluges aus Islamabad 138 Afghanen nach Deutschland eingeflogen, darunter zahlreiche Personen ohne erkennbaren Ortskräftebezug. In mehreren Fällen seien laut Medienangaben Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei Papieren eingeleitet worden (www.cicero.de/innenpolitik/umstrittenes-aufnahmeprogramm-die-bundesregier ung-fliegt-weiter-afghanen-nach-deutschland).

Bereits am 28. April 2023 berichtete die „Welt“ unter Berufung auf diplomatische Hinweise, dass unter den über das Programm aufgenommenen Personen auch Scharia-Gelehrte gewesen seien. Die deutsche Botschaft in Pakistan habe in diesem Zusammenhang vor einer möglichen Unterwanderung durch islamistische Akteure gewarnt (www.welt.de/politik/deutschland/plus245049110/Baer bocks-praezedenzloses-Aufnahmeprogramm-fuer-Afghanen-und-seine-Risike n.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Kann die Bundesregierung die Berichte über die diesbezügliche Beteiligung von NGOs bestätigen, und wenn ja, welche Nichtregierungsorganisationen waren seit 2021 an der Vorauswahl von Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghanen beteiligt (bitte ggf. mit vollständigem Namen, Sitz, Förderzeitraum und etwaigem Mandat oder Vertrag aufzählen)?

2

Wenn die Berichte zutreffen, in welcher Form (z. B. Vertrag, Absprache, Zuweisung) wurden diese NGOs durch das Auswärtige Amt oder andere Bundesministerien in das Verfahren eingebunden?

3

Wenn Frage 1 bejaht wurde, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl dieser NGOs, und wer genau entscheidet über die Beauftragung dieser?

4

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Kontrollmechanismen setzte die Bundesregierung ein, um sicherzustellen, dass die Auswahl der vorzuschlagenden Personen durch die NGOs nach rechtsstaatlichen und sicherheitspolitisch unbedenklichen Maßstäben erfolgte?

5

Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie viele Aufnahmevorschläge afghanischer Staatsangehöriger wurden seit 2021 durch die im Auswahlverfahren beteiligten Nichtregierungsorganisationen an die Bundesregierung übermittelt, wie viele dieser Vorschläge wurden angenommen und wie viele abgelehnt, und gab es Fälle, in denen die Ablehnung trotz positiver Bewertung durch die NGO erfolgte?

6

Wie viele der seit 2021 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms ausgestellten Visa bzw. Aufnahmezusagen wurden nachträglich als unter falschen Voraussetzungen erteilt eingestuft (z. B. wegen falscher Angaben, gefälschter Dokumente oder sicherheitsrelevanter Erkenntnisse), ohne dass es zu einem Widerruf oder einer Rücknahme kam, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für das Unterbleiben der Rücknahme?

7

Wie viele Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghanen seit dem Jahr 2021 erfolgten ggf. auf Empfehlung zivilgesellschaftlicher Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen ohne vorherige sicherheitsbehördliche Überprüfung, und in wie vielen Fällen wurden im gleichen Zeitraum Sicherheitsüberprüfungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt oder andere zuständige Stellen durchgeführt (bitte nach Jahr, Behörde und Ergebniskategorie aufschlüsseln)?

8

Werden Personen, die im Rahmen des Bundesprogramms für gefährdete Afghanen nach Deutschland eingereist sind, mittlerweile als Gefährder oder relevante Personen geführt, und wenn ja, wie viele?

9

Wie viele Fälle islamistisch auffälliger Antragsteller wurden ggf. dokumentiert, und in wie vielen Fällen handelte es sich um Personen mit Verbindungen zu Taliban, IS oder anderen extremistischen Gruppen?

10

Waren (vgl. Frage 9) Organisationen wie das „Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte“, „Kabul Luftbrücke“ oder andere an der Benennung dieser Personen beteiligt, und wenn ja, inwieweit?

11

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche der dort genannten NGOs wurden im Zeitraum seit 2021 ggf. durch das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder andere Bundesministerien finanziell gefördert (bitte ggf. unter exakter Angabe der Mittelhöhe pro Jahr und Projektbezeichnung auflisten)?

12

Wenn (vgl. Frage 11) Organisationen gefördert wurden, erhielten diese auch Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und ggf. in welcher Höhe?

13

Wenn Frage 11 bejaht wurde, haben die Fördermittelgeber im Rahmen der Zuwendungsprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt (z. B. mangelhafte Verwendungsnachweise, Zweckabweichungen), und wenn ja, in welchen Fällen, und mit welchen Konsequenzen?

14

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Gemeinnützigkeit einer der genannten Organisationen aberkannt oder infrage gestellt wurde, und wenn ja, welche Organisationen waren betroffen und aus welchen Gründen?

15

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob ggf. Bundestagsabgeordnete seit 2021 Ämter, Funktionen oder sonstige Verbindungen zu den von der Bundesregierung geförderten und benannten Nichtregierungsorganisationen ausgeübt oder unterhalten haben, und wenn ja, welche sind dies?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Presseberichten über sicherheitsrelevante Bedenken hinsichtlich der Auswahlkriterien und der möglichen Einreise islamistisch geprägter Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan?

17

Aus welchen Gründen wurde das Aufnahmeprogramm ausgesetzt, und wann ist eine Wiederaufnahme vorgesehen?

18

Welche konkreten Reformen des Prüfverfahrens plant die Bundesregierung für eine Wiederaufnahme, insbesondere in Bezug auf a) Herkunfts- und Identitätsprüfung, b) Vermeidung von Interessenkonflikten bei NGOs, und c) sicherheitspolitische Standards?

Berlin, den 30. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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