Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Jan Wenzel Schmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda konzentriert sich auf die Förderung von Frieden, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltiger Entwicklung, insbesondere durch Unterstützung von Geflüchteten und aufnehmenden Gemeinden, klimagerechte Landwirtschaft und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen, die mit den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals – SDGs) übereinstimmen (www.bmz.de/de/laender/uganda). Uganda ist mit über 1,8 Millionen Geflüchteten, hauptsächlich aus Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo, das größte Aufnahmeland für Flüchtlinge in Afrika und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Stabilität (a. a. O.).
Im Rahmen der deutsch-ugandischen Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 wurden ursprünglich 68,8 Mio. Euro zugesagt, die in Schwerpunkte wie nachhaltige Forstwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels mit Fokus auf lokale Gemeinschaften und forstbezogene Wertschöpfungsketten (18 Mio. Euro), erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze (7,5 Mio. Euro), Transformation landwirtschaftlicher Systeme mit Schwerpunkt auf klimafreundlicher Landwirtschaft und Stärkung von Frauen (7,5 Mio. Euro), gute Regierungsführung und Zivilgesellschaft mit Fokus auf Rechenschaftspflicht und Menschenrechte (6 Mio. Euro), Wasserversorgung und Sanitärinfrastruktur in Flüchtlingssiedlungen (7,8 Mio. Euro) sowie klimafeste Wasser- und Sanitärinfrastruktur in Norduganda (22 Mio. Euro) investiert werden (www.independent.co.ug/uganda-germany-sign-e68-million-cooperation/).
Die Zusammenarbeit steht jedoch vor erheblichen Herausforderungen, weil dokumentierte Menschenrechtsverletzungen – etwa die Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe (www.berliner-zeitung.de/open-source/deutsche-entwicklungshilfe-im-folterstaat-stuetzt-berlin-ugandas-repressionsapparat-li.2321553) – die Vereinbarkeit mit internationalen Menschenrechtsstandards infrage stellen.
Im Mai 2025 sorgten schwere Vorwürfe der ugandischen Armee gegen den deutschen Botschafter Matthias Schauer für eine diplomatische Krise zwischen Deutschland und Uganda, wonach er Rebellen im Land „finanziert und mobilisiert“ habe, basierend auf angeblichen Geheimdienstberichten und einem möglicherweise gestellten Telefonat, in dem Matthias Schauer einem Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, was die diplomatischen Beziehungen erheblich belastet hat (www.spiegel.de/ausland/matthias-schauer-auswaertiges-amt-nennt-vorwuerfe-ugandas-gegen-deutschen-botschafter-absurd-a-76d91f3f-3a14-45bd-943a-8666cb643baf; taz.de/Krise-zwischen-Uganda-und-Deutschland/!6090592/; x.com/Bennie_Yen256/status/1925993174914261184/video/1). Die ugandische Armee, vertreten durch ihren Sprecher Chris Magezi, stützt sich auf „glaubwürdige Geheimdienstberichte“ und hat die militärische Zusammenarbeit mit Deutschland ausgesetzt (Spiegel-Artikel, a. a. O.). Das Auswärtige Amt hat diese Vorwürfe als „absurd“ zurückgewiesen (Spiegel-Artikel, a. a. O.).
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 21/166, betont, dass die Entwicklungshilfe an Uganda aufgrund zunehmender Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen reduziert wurde, keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem ugandischen Sicherheitsapparat besteht und zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert werden. Die Antwort hebt Ugandas Rolle als Aufnahmeland für Flüchtlinge hervor, erwähnt die Reduktion der Mittel und betont die Nicht-Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat (a. a. O.).
Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich jedoch weitere zu klärende Fragen, u. a. zur Einhaltung internationaler Standards wie der International Aid Transparency Initiative (IATI) und der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO; www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/internationale-transparenzstandards-59280; www.ilo.org/de/regionsand-countries/europe-and-central-asia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-arbeits-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Programme und Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda wurden im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2025 gefördert, die u. a. mit den 68,8 Mio. Euro aus den Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 finanziert wurden, aber auch aus möglichen zusätzlichen bilateralen oder multilateralen Mitteln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte detailliert die gesamte Entwicklungshilfe einschließlich der Höhe zusätzlicher Mittel nach thematischen Schwerpunkten – z. B. nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Flüchtlingsunterstützung, gute Regierungsführung und Menschenrechte mit Projektbeschreibungen –, spezifischen Zielsetzungen, Zielgruppen, geplanten Wirkungen, zeitlichem Rahmen und Angaben zur öffentlichen Dokumentation der Mittelverwendung – z. B. über die International Aid Transparency Initiative –, aufschlüsseln)?
Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im Rahmen der in Frage 1 erfragten Projekte umgesetzt, mit welchen finanziellen Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Anzahl geschaffener Arbeitsplätze, verbesserte Erträge, Zufriedenheit der Zielgruppen) wurden für diese Teilprogramme definiert, wie werden diese Indikatoren regelmäßig überprüft (z. B. durch Surveys, Monitoring-Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen den Maßnahmen und den Ergebnissen methodisch validiert?
Welche Organisationen und Akteure (z. B. Nichtregierungsorganisationen [NGOs], internationale Organisationen, Privatsektor, lokale Behörden) waren an der Planung, Umsetzung und Überwachung der in Frage 1 erfragten Programme und Projekte, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, beteiligt, welche spezifischen Rollen übernahmen sie, welche finanziellen Mittel wurden ihnen für ihre Aufgaben zugewiesen, wie wurden lokale Gemeinschaften und marginalisierte Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Flüchtlinge) in diese Prozesse eingebunden, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Partizipationsrate, Wahrnehmung der Inklusion) wurden für die Einbindung dieser Gruppen definiert, wie werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Community-Surveys, Berichte), wie wird die Kausalität zwischen Einbindungsmaßnahmen und Ergebnissen validiert, und welche Maßnahmen stellen sicher, dass staatliche Akteure diese Prozesse nicht beeinflussen?
Nach welchen Kriterien und Due-Diligence-Verfahren (z. B. Finanzprüfungen, Anti-Korruptionsmaßnahmen, Governance-Überprüfung) werden nichtstaatliche Partnerorganisationen ausgewählt, wie wird deren Unabhängigkeit vom ugandischen Sicherheitsapparat systematisch geprüft, welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, falls Verbindungen zu staatlichen Akteuren festgestellt werden, um die Integrität der Mittelverwendung zu schützen, wie beeinflussen diese Verfahren die Erreichung und Validierung der quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Zielgruppenreichweite, Projektwirkung), und wie werden diese Indikatoren überprüft und die Kausalität zwischen Partnerauswahl und Projektergebnissen methodisch validiert?
Welche Rolle spielen ggf. internationale Organisationen (z. B. UN-Agenturen [UN = United Nations]) bei der Umsetzung der deutschen Entwicklungshilfe in Uganda, und wie wird durch welche Verfahren sichergestellt, dass diese Organisationen unabhängig vom ugandischen Sicherheitsapparat agieren und keine Mittel an staatliche Akteure weiterleiten?
Welche Strategien (z. B. Kapazitätsaufbau, lokale Partnerschaften) wurden entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (Projekte in Frage 1 erfragt) nach Förderende sicherzustellen, wer trägt die Folgekosten, wie wird deren Finanzierung gesichert, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Fortbestand von Infrastruktur, langfristige Einkommensstabilität) wurden zur Messung der Nachhaltigkeit definiert, wie werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Langzeit-Monitoring, technische Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen Nachhaltigkeitsstrategien und Ergebnissen methodisch validiert?
Gab es oder gibt es Projekte oder Programme im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda, welche in Frage 1 erfragt wurden, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, an denen staatliche Institutionen der ugandischen Regierung beteiligt waren oder sind, wenn ja, welche Projekte sind dies, welche spezifischen Rollen übernehmen diese Institutionen, wie wird ein finanzieller Zufluss an sie durch welche Kontrollmechanismen verhindert, und welche alternativen nichtstaatlichen Umsetzungsstrukturen wurden geprüft, um staatliche Beteiligung zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurden die in Frage 1 erfragen Programme und Projekte, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, vorzeitig beendet, wenn ja, welche Projekte bzw. Teilprogramme waren betroffen, welche Gründe führten zur Beendigung, welche finanziellen Mittel waren bis zum Zeitpunkt des Abbruchs eingesetzt worden, welche Konsequenzen (z. B. organisatorische, finanzielle oder rechtliche Maßnahmen) wurden daraus gezogen, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. erreichte Zielgruppen, partielle Zielerreichung) wurden für die Bewertung der Auswirkungen der Beendigung definiert, wie wurden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Abschlussberichte), und wie wurde die Kausalität zwischen Beendigung und Auswirkungen methodisch validiert?
Welcher Anteil der 68,8 Mio. Euro aus den Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 sowie der möglichen zusätzlichen bilateralen oder multilateralen Mittel, die in Frage 1 für Programme und Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2025 erfragt wurden, entfällt auf Verwaltungskosten und andere Durchführungsorganisationen, mit einer detaillierten Aufschlüsselung (Personalkosten, Logistik, Overhead) und Begründung, wie diese Kosten im Verhältnis zum entwicklungspolitischen Mehrwert stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gab es Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Programmen bzw. Projekten (erfragt in Frage 1) der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Uganda, die als Verstöße gegen die Projektziele, Missmanagement, unzulässige Mittelverwendung oder Korruptionsvorwürfe einzustufen sind, insbesondere in Bezug darauf, ob diese Mittel in die Hände der ugandischen Machthaber gelangt sind, und führten diese zu diplomatischen Schwierigkeiten zwischen Deutschland und Uganda (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte eine detaillierte Übersicht über die Art, den Umfang, die betroffenen Projekte, die beteiligten Akteure sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Untersuchung, Aufklärung und Prävention solcher Vorfälle, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen angeben)?
In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wurde die Entwicklungshilfe für Uganda reduziert, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Schriftliche Einzelfrage erwähnt, mit Angabe der Kürzungen nach Sektoren, Jahren, Entscheidungsprozessen (inklusive Kriterien und beteiligter Akteure) und Kommunikation mit ugandischen Partnern, und wie wurden diese Entscheidungen vor dem Hintergrund der Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen getroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kriterien und Bewertungsmechanismen wurden während der Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 angewendet, um die Menschenrechtssituation in Uganda systematisch zu analysieren, und wie wurde die Entscheidung wissenschaftlich und ethisch gerechtfertigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wurden die entwicklungspolitischen Prioritäten Ugandas in den Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 identifiziert und validiert, und durch welche methodischen Ansätze wurde sichergestellt, dass die Finanzierung ausschließlich nichtstaatliche Akteure unterstützt, die mit den nachhaltigen Entwicklungszielen übereinstimmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie koordiniert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Uganda mit anderen internationalen Gebern, wie der Europäischen Union oder der Weltbank, um sicherzustellen, dass sämtliche Mittel ausschließlich über nichtstaatliche Kanäle fließen, und welche konkreten Beispiele für multilaterale Kooperationen und deren Ergebnisse können angeführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Rahmen der Entwicklungspolitik in Uganda im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlichen Projekten, mit Angabe der zugrunde liegenden Kennzahlen (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Wirkungsindikatoren) und der Maßnahmen zur Effizienzoptimierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wird sichergestellt, dass die geförderten Projekte (erfragt in Frage 1, einschließlich der erfragten einzelnen Maßnahmen in Frage 2) in Uganda die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Flüchtlinge) adressieren, ohne dass der ugandische Sicherheitsapparat Einfluss auf die Mittelverteilung oder Projektumsetzung nimmt, und welche partizipativen Ansätze werden dabei angewendet?
Welche gezielten Maßnahmen wurden ergriffen, um die institutionellen Kapazitäten nichtstaatlicher Organisationen in Uganda zu stärken, damit diese die Entwicklungshilfe effektiv und unabhängig von staatlichen Strukturen umsetzen können, und wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen evaluiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Mechanismen wurden etabliert, um lokale Gemeinschaften aktiv in die Planung, Umsetzung und Überwachung von Entwicklungsprojekten einzubinden, und wie wird ggf. durch welche Verfahren verhindert, dass staatliche Akteure diese Prozesse beeinflussen oder kontrollieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wird die Transparenz der Mittelverwendung durch nichtstaatliche Akteure gegenüber der ugandischen Bevölkerung und internationalen Stakeholdern sichergestellt, und welche Kommunikationsstrategien wurden entwickelt, um das Vertrauen in die Integrität der deutschen Entwicklungshilfe zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche alternativen Finanzierungsmechanismen (z. B. Direktzahlungen an NGOs, Mikrofinanzierung, Impact Investing) wurden ggf. geprüft oder implementiert, um die Abhängigkeit von staatlichen Strukturen in Uganda zu minimieren, und welche Ergebnisse haben diese Ansätze hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit gezeigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche diplomatischen und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden ergriffen, um auf dokumentierte Menschenrechtsverletzungen (z. B. Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe [Berliner Zeitung, 2024, a. a. O.]) zu reagieren, ggf. mit Auflistung bilateraler Gespräche, öffentlicher Stellungnahmen, Sanktionen, und wie haben diese Maßnahmen die Priorisierung der Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf die Vorwürfe Ugandas gegen Botschafter Matthias Schauer zu reagieren, und wie haben diese Schritte die strategische Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren und die Vermeidung von Finanzflüssen an den ugandischen Sicherheitsapparat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der ugandischen Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer, insbesondere vor dem Hintergrund eines möglicherweise gestellten Telefonats, in dem er einem Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, und welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz und ethische Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Uganda angesichts dieser diplomatischen Krise zu stärken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit und Herkunft des in einem X-Post veröffentlichten Telefonats, in dem Botschafter Matthias Schauer angeblich einem Vertreter der ugandischen Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, welche konkreten Maßnahmen (z. B. forensische Audio-Analyse, unabhängige Untersuchungen) wurden ergriffen, um die Authentizität oder mögliche Manipulation dieses Telefonats zu prüfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; x.com/Bennie_Yen256/status/1925993174914261184/video/1)?
Welche Lehren hat die Bundesregierung aus dem Skandal um die Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer ggf. gezogen, um die Risiken politischer Spannungen in der Entwicklungszusammenarbeit mit autokratischen Regimen zu minimieren, und wie werden diese Erkenntnisse in die zukünftige Strategie zur Sicherstellung von Transparenz, Effektivität und Einhaltung internationaler Standards (IATI, ILO) integriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Standards (z. B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz) werden ggf. angewendet, um internationale Arbeitsrechte gemäß ILO-Konventionen (www.ilo.org/de/regions-and-countries/europe-and-centralasia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-arbeits-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen) in Uganda zu gewährleisten, und wie werden diese Standards überprüft und durchgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der International Aid Transparency Initiative veröffentlichten Daten zu den Projekten in Uganda vollständig, aktuell und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind, insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, dass keine Gelder an den Sicherheitsapparat Ugandas fließen, und welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zugänglichkeit und Verständlichkeit dieser Informationen zu verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wird die langfristige Wirkung der deutschen Entwicklungshilfe in Uganda, die ausschließlich über nichtstaatliche Akteure fließt, wissenschaftlich gemessen, und welche spezifischen Indikatoren und Evaluationsmethoden werden eingesetzt, um den Erfolg dieser Strategie nachzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche wissenschaftlich fundierten Lehren wurden ggf. aus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda gezogen, um die Finanzierung in anderen Ländern mit vergleichbaren Menschenrechtsproblemen so zu gestalten, dass keine Gelder an repressive Sicherheitsapparate gelangen, und wie werden diese Erkenntnisse systematisch in die entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung integriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?