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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.07.2025

Aktualisiert

30.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/76104.07.2025

Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Weisung vom 7. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die Zurückweisung von Ausländern bei illegaler Einreise an der deutschen Grenze auch für den Fall, dass diese ein Asylgesuch äußern, angeordnet; ausgenommen hiervon sind sogenannte vulnerable Gruppen. Hierdurch soll die illegale Migration nach Deutschland reduziert werden.

Hiervon nicht erfasst werden Ausländer, die mit einem gültigen (oder einem zumindest für gültig erachteten) Visum einreisen. Auch diese Gruppe kann aber die Integrationsressourcen belasten, was insbesondere der Fall ist, wenn nach der Einreise ein Asylantrag gestellt und damit losgelöst von Dauer und Zweck des Visums ein langfristiger Aufenthalt angestrebt wird. Da es keine Visumserteilung zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens gibt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7479), liegt aus Sicht der Fragesteller in dieser Konstellation der Verdacht nahe, dass in vielen Fällen das Visum von vornherein unter Vortäuschung eines anderen Zwecks mit dem Ziel beantragt wurde, nach Einreise in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.

Im Jahr 2024 wurden über 27 500 Asylanträge in Deutschland nach Einreise mit einem Visum gestellt, was einem Anteil von 11,97 Prozent an allen Erstanträgen auf Asyl in besagtem Jahr entspricht (Vortrag der Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Az. 6 L 191/25, Randnummer 61). Im Jahr 2022 reisten von den 217 000 Erstantragstellern auf Asyl 25 237 Personen mit einem Visum ein (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6933) und im Jahr 2023 waren es 37 329 unter den 351 915 Erstantragstellern auf Asyl (www.welt.de/politik/deutschland/article252605642/Wenn-Migranten-zum-Familienbesuch-nach-Deutschland-reisen-und-dann-Asyl-beantragen.html). In den letzten drei Jahren lag damit der Anteil der zuvor mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl konstant über 10 Prozent.

Unter den im Jahr 2023 mit Visum eingereisten Antragstellern auf Asyl waren Syrer, Afghanen, Türken und Iraner die wichtigsten Nationalitäten, ca. die Hälfte der so eingereisten Asylbewerber entfiel auf diese Nationen, welche auch jeweils zu den fünf wichtigsten Herkunftsländern aller Asylbewerber gehören (Welt, ebd.). Aus Sicht der Fragesteller ist unverständlich, dass angesichts dieses erheblichen Missbrauchspotenzials die Visaerteilung gegenüber diesen Nationalitäten nicht restriktiver gehandhabt wird. Da Syrer in den Jahren 2023 und 2024 die mit Abstand wichtigste Nationalität unter den als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern stellten (Bundesamt für Migration, Aktuelle Zahlen, Ausgaben Dezember 2024 und Dezember 2023, jeweils S. 3), ist mit Blick auf die geplante zweijährige Suspendierung des Familiennachzugs zu dieser Gruppe (Bundestagsdrucksache 21/321) nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die nachzugswilligen Angehörigen versuchen werden, diese Restriktion zu umgehen, indem sie sich für Visa auf anderer Grundlage (z. B. Familienbesuchs-, Arbeits- oder Touristenvisa) als der des Familiennachzugs bewerben, um dann nach der Einreise Asyl zu beantragen.

Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrechnungshof auf die Defizite bei der Ausstellung von Schengen-Visa und bei der Einreisekontrolle hingewiesen (vgl. im Einzelnen Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/7479), woraufhin die damalige Bundesregierung auf die Bemühungen verwies, mittels umfangreicher Analysen und daraus entwickelter Handreichungen für die Praxis Missbrauch zu unterbinden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479). Aus Sicht der Fragesteller haben diese Bemühungen angesichts des konstanten Anteils der mit Visum eingereisten Antragsteller auf Asyl (s. o.) jedenfalls insoweit noch keine hinreichenden Fortschritte herbeigeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, insbesondere auch im Unterschied zur Vorgängerregierung, um die Zahl der mit Visum eingereisten Asylbewerber zu reduzieren?

2

Wie ist der Stand bei den Bemühungen der Bundesregierung, national und auf EU-Ebene Missbrauch bei der Visaerteilung generell zu verhindern, und welche Fortschritte haben sich insoweit seit der Beantwortung der Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ergeben?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Praxis und die Kriterien der Vergabe von Visa an Syrer, Afghanen und Türken vor dem Hintergrund, dass diese Nationalitäten am häufigsten nach der Einreise mit Visum Asyl beantragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), zu ändern, und wenn ja, in welcher Hinsicht?

4

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zu verhindern, dass die Suspendierung des Familiennachzugs durch die Erlangung von Visa zu einem anderen Zweck und nach der Einreise erfolgende Antragstellung auf Asyl umgangen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Wie viele Erstantragsteller auf Asyl sind bislang im Jahr 2025 mit einem Visum eingereist?

6

Welche sind die fünf häufigsten Nationalitäten dieser Antragsteller (vgl. Frage 5; bitte jeweils absolute Zahl und prozentualen Anteil der Angehörigen der jeweiligen Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller im Sinne von Frage 5 angeben)?

7

Wie viele der Visa (vgl. Frage 5) wurden von Deutschland und wie viele von anderen Schengen-Staaten ausgestellt?

8

Welche sind die fünf Schengen-Staaten, die am häufigsten Visa (vgl. Frage 5) ausstellten?

9

Welche waren die fünf häufigsten Nationalitäten der mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2024 (bitte jeweils absolute Zahl und prozentualen Anteil der Angehörigen der jeweiligen Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller angeben)?

10

Wie viele der Visa für das Jahr 2024 wurden von Deutschland und wie viele nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Schengen-Staaten ausgestellt?

11

Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf Schengen-Staaten, die am häufigsten Visa für das Jahr 2024 ausstellten?

12

Wie viele Ersuchen zur Übernahme des Antragstellers und des Asylverfahrens gemäß Artikel 21 i. V. m. Artikel 12 Absatz 2 bis 4 der Dublin-III-Verordnung (Zuständigkeit aufgrund der Ausstellung eines Visums) hat Deutschland im Jahr 2024 und bislang im Jahr 2025 an andere Staaten gerichtet, wie viele solcher Ersuchen wurden an Deutschland gerichtet, und wie vielen dieser Ersuchen wurde jeweils stattgegeben?

13

Von wie vielen Drittstaatenangehörigen, die trotz eingetretener Ausreisepflicht infolge des Ablaufs ihres Visums im Jahr 2024 und bislang im Jahr 2025 in Deutschland geblieben sind, hat die Bundesregierung Kenntnis?

14

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, zu welchem Zweck Drittstaatenangehörigen, die nach der Einreise mit einem Visum hier Asyl beantragten, die Visa ausgestellt wurden, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Modi Operandi, die bevorzugt genutzt werden, um sich ein Visum trotz fehlender Rückkehrabsicht zu erschleichen?

Berlin, den 24. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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