Straftäter im Bürgergeldbezug – Aktuelle Entwicklungen
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Carsten Becker, Birgit Bessin, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Johann Martel, Arne Raue, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum Stichtag 1. April 2025 waren laut Bundesregierung insgesamt 148 515 Personen mit einem offenen Haftbefehl im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z registriert. 88 Prozent davon waren ausländische Staatsangehörige (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/69).
Der Erlass eines Haftbefehls führt nicht automatisch zum Ausschluss von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14630). Diese Regelungslücke ermöglicht es, trotz bestehender Haftbefehle weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen zu beziehen – ein Zustand, der nach Auffassung der Fragesteller das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.
Erst mit tatsächlicher Inhaftierung greift der Ausschluss vom Bürgergeld gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Inhaftierten sind dann nicht mehr leistungsberechtigt (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14630).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?
Wie viele Leistungsbezieher nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte, sofern möglich, untergliedert nach Jahren und Haftarten, tabellarisch darstellen)?
Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; ohne Analogleistungen nach § 2 AsylbLG) wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie viele Bezieher sogenannter Analogleistungen nach § 2 AsylbLG wurden in den Jahren 2015 bis 2024 in Haft genommen, und wie wurde jeweils mit deren Leistungsbezug verfahren (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie viele ausländische Staatsangehörige waren in den Jahren 2015 bis 2024 im Ausländerzentralregister (AZR) als Sozialleistungsempfänger registriert und wie viele davon gleichzeitig mit einem nicht vollstreckten Haftbefehl versehen (bitte tabellarisch darstellen und nach Art der Sozialleistung differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aufenthaltsorten und Mobilitätsverhalten von Bürgergeldbeziehern mit offenem Haftbefehl vor, insbesondere im Hinblick auf EU-Binnenmigration und Pendelmigration, etwa in die Ukraine oder andere Drittstaaten?
Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten bestehen aktuell für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) und Sozialbehörden (z. B. Jobcenter), und welche weiteren Maßnahmen sind ggf. geplant, um einen solchen Datenabgleich in Zukunft zu ermöglichen oder zu verbessern?
Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesucht?
Wie viele der zum Stichtag 1. Juni 2025 mit Haftbefehl gesuchten Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte die zehn häufigsten Herkunftsstaaten sowie Staatenlose gesondert aufführen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl offener Haftbefehle gegen ausländische Staatsangehörige in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die zehn häufigsten ausländischen Herkunftsländer sowie Staatenlose gesondert angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an allen offenen Haftbefehlen seit 2010 verändert?
Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer, die Haftbefehle gegen deutsche bzw. ausländische Staatsangehörige im Zeitraum von 2020 bis 2024 offen bleiben, differenziert nach Art des Haftbefehls (z. B. Untersuchungshaft, Strafvollstreckungshaft usw.; bitte jährlich tabellarisch darstellen)?