Gewalt an Schulen
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Jan Feser, Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von gewalttätigen oder störenden Schülern in Schulen gestiegen: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 18 886 Gewaltdelikte an Schulen registriert, während es 2023 bereits 27 470 waren, was einem Anstieg von etwa 45 Prozent entspricht (www.n-tv.de/panorama/Starker-Anstieg-bei-Gewaltdelikten-an-Schulen-article25207763.html).
Besonders alarmierend sind dabei Messerangriffe an Schulen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 über 29 000 Messerangriffe registriert, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25028_pks-2024.pdf?__blob=publicationFile &v=8). Auch an Schulen sind Messerangriffe keine Seltenheit mehr, vor allem in städtischen Ballungsgebieten wie Berlin und Nordrhein-Westfalen (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/05/berlin-grundschule-angriff-polizei-vernimmt-tatverdaechtigen-jungen.html).
Tausende von Vorfällen wurden in verschiedenen Bundesländern gemeldet, wobei die Zahlen in größeren Städten besonders hoch sind. So musste beispielsweise die Berliner Polizei im Jahr 2023 durchschnittlich fünfmal pro Schultag wegen eines Zwischenfalls einen Polizeieinsatz auf einem Schulgelände beziehungsweise in Räumlichkeiten von Schulen durchführen (www.bz-berlin.de/berlin/1076-polizeieinsaetze-an-berliner-schulen). Die Gewalt betrifft nicht nur Schüler untereinander, sondern auch Lehrer. Die Zahl der Angriffe auf Lehrkräfte hat ebenfalls zugenommen, sowohl in Form von körperlicher Gewalt als auch verbalen Bedrohungen, wobei die Lehrkräfte beschimpft, beleidigt, bedroht, gemobbt, belästigt, gestoßen, mit Gegenständen geschlagen, getreten, geschüttelt oder an den Haaren gezogen wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5939).
Diese Entwicklung stellt eine wachsende Bedrohung für das Schulumfeld dar und erschwert die Arbeit der Lehrkräfte erheblich. Die steigende Gewalt an Schulen, insbesondere durch Messerangriffe und Übergriffe auf Lehrer, zeigt nach Auffassung der Fragesteller den dringenden Bedarf nach verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und präventiven Programmen, um diese gefährliche Entwicklung einzudämmen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5939) heißt es:
„Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wurden verschiedene Konzepte, Medien und Initiativen entwickelt, die u. a. auch Gewalt an Schulen thematisieren“.
All diese Maßnahmen haben in den Augen der Fragesteller nicht dazu beigetragen, dass sich die Gewalt im Bildungssektor reduziert.
Zum Themenbereich „Forschung über Ausmaß, Muster und Gründe von Gewalt an Schulen“ heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11410 auf S. 3: „Dementsprechend werden im Jahr 2025 zum Berichtsjahr 2024 erstmals valide Daten zu den Tatörtlichkeiten erwartet. Gleiches gilt für den Ereigniskatalog. Hier existiert der Wert ‚Schulische Veranstaltung‘ erst seit dem Berichtsjahr 2024“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Schulformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am intensivsten betroffen, und wie viele Brennpunktschulen sind seit welchem Jahr je Bundesland bekannt, und welches sind die Brennpunktschulen je Bundesland?
An welchen Schulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Sicherheitskräfte eingesetzt, und welche Kosten sind diesbezüglich je Jahr je Bundesland aufgelaufen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem nicht erfolgten Rückgang der Kriminalität an Schulen nach der Einführung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten ProPK, und auf welche Weise, wann und mit welchen Instrumenten wird die Bundesregierung in Rücksprache mit den Ländern diesbezüglich ggf. wirksam nachsteuern?
Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Erfassung valider Taten zur Tatörtlichkeit Schule und dem Wert „schulische Veranstaltung“ ggf. mittlerweile vor, bzw. was sind die Gründe dafür, dass diese Ergebnisse noch nicht vorliegen?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland für die Sanktionierung gewaltbereiter Schüler, und wie wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung je Jahr und Bundesland seit 2020 eingesetzt?
Welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung für Eltern von gewalttätigen Schülern ggf. umgesetzt, um ihre Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder zu stärken (sollten bereits Maßnahmen in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen worden sein, wird um die Erläuterung dieser Maßnahmen gebeten)?
Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung ggf. geplant, um die Eltern von Kindern, die in Schulen gewalttätig oder störend auftreten, stärker in die Verantwortung zu nehmen?