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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.07.2025

Aktualisiert

30.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/76807.07.2025

Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener

der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 sind vielfach Diskussionen über Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufgekommen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie Krankenkassen und zahlreiche Medienberichte heben die besondere Gefahrenlage für junge Menschen aufgrund der Gehirnentwicklung hervor und weisen auf eine mögliche Zunahme psychischer Störungen in dieser Altersgruppe hin (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html, www.dak.de/dak/gesundheit/familieund-leben/erziehung/cannabiskonsum-bei-jugendlichen_57934, www.welt.de/wirtschaft/article256223890/der-grosse-irrglaube-nach-der-cannabis-legalisierung.html).

Nach § 43 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist die Bundesregierung verpflichtet, die Auswirkungen der Teillegalisierung wissenschaftlich zu evaluieren und einen Bericht bis spätestens zum 1. April 2028 sowie einen ersten Zwischenbericht zum 1. Oktober 2025 vorzulegen. Diese Fristen lassen die Fragesteller erwarten, dass viele belastbare Erkenntnisse erst mit längerer Verzögerung öffentlich präsentiert werden.

Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller ausdrücklich um Auskünfte zu etwaigen bereits jetzt vorliegenden Daten, Zwischenerkenntnissen oder laufenden Erhebungen, die unabhängig von der künftigen, abschließenden Evaluation kurzfristig vorliegen oder beauftragt wurden. Hierbei interessieren insbesondere erste Einschätzungen zu möglichen Entwicklungen noch im Jahr 2024, auch wenn belastbare Langzeitdaten und detaillierte Analysen ggf. noch ausstehen.

Dies ermöglicht ggf. ein frühzeitiges Reagieren auf etwaige Auffälligkeiten oder unerwartete Trends, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit Jugendlicher und junger Erwachsener.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Verfügt die Bundesregierung (auch vor Abschluss der gesetzlichen Evaluation gemäß § 43 KCanG) über belastbare oder vorläufige Daten zur Entwicklung der Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen (15 bis einschließlich 18 Jahre) im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024?

2

Liegen bereits Hinweise auf Veränderungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Teillegalisierung vor?

3

Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, um welche diagnostizierten Erkrankungen handelt es sich prioritär, und sind Tendenzen erkennbar, die eine Abweichung vom bisherigen langfristigen Niveau nahelegen, und wie stellen sich diese Entwicklungen für die Altersgruppen der 19- bis 21-Jährigen sowie der 22- bis 25-Jährigen dar?

4

Liegen der Bundesregierung (neben den regelmäßigen Dokumentationspflichten der Anbauvereinigungen nach § 26 KCanG) Auswertungen, Berichte oder erste Analysen zu Notfalleinsätzen (Polizei, Rettungsdienst) im Zusammenhang mit psychischen Krisenlagen nach Cannabiskonsum seit Inkrafttreten der Teillegalisierung vor?

5

Wenn Frage 4 mit ja beantwortet wurde, gibt es kurzfristige Hinweise auf einen Anstieg oder Rückgang dieser Einsätze?

6

Sind beim BMG Studien oder Erhebungen zum Konsumverhalten oder zu gesundheitlichen Folgen der Teillegalisierung in Planung oder bereits angelaufen, die Erkenntnisse liefern könnten, bevor die im KCanG vorgeschriebenen Berichte veröffentlicht werden, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf kurzfristige, begleitende wissenschaftliche Forschung verzichtet?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um schon vor Abschluss der gesetzlich geregelten Evaluationsberichte etwaige mittel- und langfristige Risiken sowie gesellschaftliche und gesundheitliche Kosten durch den teillegalisierten Cannabiskonsum zu beobachten und ihnen entgegenzuwirken?

Berlin, den 1. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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