Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD mit dem Titel „Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen“ auf Bundestagsdrucksache 21/457 antwortet die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/510, dass das parlamentarische Fragewesen eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten solle. Es ermögliche keine Überprüfung anderer Fraktionen und Mitglieder des Deutschen Bundestages, weil Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag seien. Die gestellten Fragen meint die Bundesregierung nicht beantworten zu müssen, weil die Treffen der Bundesminister und der Mitarbeiter der Bundesregierung mit den Fraktionen auch die Arbeit der Fraktionen kontrollieren würde. Jedoch verkennt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller, dass ihre Arbeit auch dann durch das Parlament kontrolliert werden muss, wenn sie in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages stattfindet. Eine Kontrolle der Fraktionen des Deutschen Bundestages ist von den Fragestellern dabei weder geplant noch gewollt. Die Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung ist jedoch Aufgabe des Parlaments.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in ihrer Funktion seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Name, Art der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema auflisten)?
Wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum, Art der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung und Grund der Teilnahme bzw. Thema sowie Ressort der Bundesregierung und Eingruppierung der jeweiligen Mitarbeiter auflisten)?