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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

24.07.2025

Aktualisiert

30.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/81209.07.2025

Fragen zur Zukunft des Fonds Sexueller Missbrauch im Kontext des Ergänzenden Hilfesystems

der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Kerstin Przygodda, Birgit Bessin, Christian Zaum, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss, Martina Kempf, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Alexis L. Giersch, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit 2013 stellt der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) eine spezialisierte Unterstützungsmaßnahme, die Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) ist, dar. Das EHS umfasst ein breites Netzwerk an Hilfeangeboten, die Menschen mit besonderen sozialen, gesundheitlichen oder psychosozialen Bedürfnissen zugutekommen (www.fonds-missbrauch.de/fsm-familiaer/entstehung-des-ergaenzenden-hilfesystems). Im Kontext des EHS übernimmt der FSM eine ergänzende Funktion, indem er spezifische Bedürfnisse von Betroffenen sexueller Gewalt adressiert. Während das EHS grundsätzlich eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen oder anderen besonderen Bedürfnissen bietet, fokussiert sich der FSM auf die langfristigen Folgen von sexuellem Missbrauch und bietet direkte Entschädigungs- und Hilfeleistungen.

Durch die Einbindung in das EHS wird der FSM als eine wichtige Säule der Opferhilfe verstanden, die in das bestehende Netzwerk von sozialen und therapeutischen Unterstützungsangeboten integriert ist. Dabei stellt der FSM nicht nur finanzielle Entschädigung, sondern auch psychosoziale Betreuung bereit, die zur Heilung und Reintegration von Betroffenen beiträgt.

Der Fond sexueller Missbrauch bietet niedrigschwellige Sachhilfen – insbesondere in Fällen, in denen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem neuen sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XIV) nicht greifen (beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungnahme-Betroffenenrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffenen.pdf).

Die aktuelle Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes sieht die vollständige Einstellung dieser Hilfen vor. Eine Antragstellung ist demnach nur noch bis zum 31. August 2025 möglich, Bewilligungen sind nur bis 31. Dezember 2025 zulässig, alle Auszahlungen enden spätestens zum 31. Dezember 2028 und Leistungen können bereits jetzt nur gewährt werden, sofern dafür Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen (www.fonds-missbrauch.de/fileadmin/FSM/Dokumente/Richtlinie_EHS.pdf).

Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat sich mehrfach kritisch zur angekündigten Abwicklung des Fonds Sexueller Missbrauch geäußert. In einer Stellungnahme vom 14. März 2025 bezeichnete der Rat die Entscheidung als „Zurück ins Nichts!“ und kritisierte, dass die Abwicklung ohne vorherige Information der Betroffenen erfolgte. Er fordert eine externe Überprüfung der Änderungen auf ihre Rechtmäßigkeit, die Fortführung des FSM bis zur Schaffung eines rechtssicheren Nachfolgemodells und die Aufnahme dieser Verantwortung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/999).

Ein verbindliches Konzept zur Fortführung der Hilfen nach 2028 liegt bislang nicht vor. Zusätzlich haben weitere Organisationen wie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und Fachverbände wie BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung), bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt), BAG Forsa (Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen) und DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung) die Abwicklung des FSM kritisiert und ein nachhaltiges, niedrigschwelliges und rechtssicheres Nachfolgemodell gefordert. Dennoch fehlt bislang eine politische Umsetzung (www.bundeskoordinierung.de/de/article/787.stellungnahme-der-bundeskoordinierung-spezialisierter-fachberatung-bksf.html?utm).

Zudem traten zum 1. Januar 2025 einschneidende Änderungen in Kraft, unter anderem die Verpflichtung zur Vorleistung durch Betroffene für beantragte Hilfen, eine Hürde, die insbesondere einkommensschwache Personen vom Zugang ausschließt. Diese Änderungen wurden ohne Einbindung des Betroffenenrats umgesetzt und von diesem als „Fehlerkorrektur auf dem Rücken von Betroffenen“ kritisiert, wie es in der Stellungnahme heißt (beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/Content/img/meldungen/Betroffenenrat/UBSKM_Stellungnahme-Betroffenenrat_Fehlerkorrektur-beim-Fonds-auf-Ruecken-von-Betroffenen.pdf).

Dies steht in Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung, in dem ausdrücklich festgehalten wurde: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort“ (www.koalitionsvertrag2025.de, S. 100, Zeile 3188 f.).

Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende, transparente Auskunft über die Zukunftsfähigkeit dieser Hilfesysteme nach Auffassung der Fragesteller dringend erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung zur Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch über das Jahr 2028 hinaus (vgl. in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Passage aus dem o. g. Koalitionsvertrag)?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Richtlinie so anzupassen, dass eine strukturelle und dauerhafte Absicherung des FSM ermöglicht wird?

3

Stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass eine Garantie auf die Gewährung der fristgerecht eingereichten Anträge erfolgen kann?

4

In welcher Höhe wurden seit Einführung des FSM im Jahr 2013 jährlich Bundesmittel für den Fonds bereitgestellt (bitte tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Welche konkreten Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch diese Mittel in den letzten zehn Jahren gefördert, und mit welchen Beträgen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Aus welchen Gründen ist die Änderung bezüglich der Vorleistungen der Betroffenen zum 1. Januar 2025 für Neuanträge sowie Altanträge in Kraft getreten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Welche Rückmeldungen oder Stellungnahmen des Betroffenenrats zur Ausgestaltung des FSM liegen der Bundesregierung vor, und inwieweit wurden diese berücksichtigt?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nach dem ggf. geplanten Auslaufen des FSM sicherzustellen, dass Betroffene weiterhin Zugang zu individuellen, niedrigschwelligen Hilfen erhalten, insbesondere bei fehlendem Anspruch nach dem SGB XIV?

9

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um ihrer Zusage im Koalitionsvertrag zur dauerhaften Fortführung des FSM unter Beteiligung des Betroffenenrats nachzukommen?

Berlin, den 7. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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