Fortführung des Amtes des Antiziganismusbeauftragten – Evaluierung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Ressourceneinsatz
der Abgeordneten Christian Zaum, Johann Martel, Dr. Götz Frömming, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Kerstin Przygodda, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die damalige Bundesregierung hat im Jahr 2022 den „Beauftragten für Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland“ als Teil des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt. Ziel des Amtes soll bislang gewesen sein, auf Diskriminierung, Vorurteile und antiziganistische Tendenzen in der Gesellschaft aufmerksam zu machen sowie die Lebenssituation der betroffenen Gruppen zu verbessern.
Trotz anfänglich anderslautender Planungen wird die Stelle von der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD fortgeführt werden (www.deutschlandfunk.de/cdu-politiker-brand-soll-antiziganismus-beauftragter-werden-100.html, abgerufen 17. Juni 2025).
Vor dem Hintergrund der begrenzten Haushaltsmittel und des Anspruchs an eine evidenzbasierte Prioritätensetzung in der sogenannten Antidiskriminierungspolitik kann nach Auffassung der Fragsteller nicht darauf verzichtet werden, die Grundlage, Wirksamkeit und Notwendigkeit der Tätigkeit des Beauftragten parlamentarisch zu überprüfen.
Dabei stellen sich den Fragestellern insbesondere Fragen zur statistischen Relevanz erfasster antiziganistischer Straftaten, zur Definition der Einordnung solcher Delikte, zu den Ursachen von Ablehnungshaltungen in der Gesellschaft sowie zu den messbaren Erfolgen der bisherigen Arbeit des Amtsträgers.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Nach welchen Kriterien, Definitionen oder Maßstäben erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die polizeiliche und behördliche Einordnung einer Straftat als „antiziganistisch“ (bitte angeben, ob hierbei gesetzliche Grundlagen, wissenschaftliche Einschätzungen, interne Handreichungen oder andere Bewertungsmaßstäbe zugrunde liegen)?
Wie viele polizeilich erfasste Straftaten mit antiziganistischem Hintergrund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024 und im bisherigen Jahresverlauf 2025 registriert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Straftatbestände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 2 genannten Straftaten erfasst (bitte nach Deliktgruppen wie Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung etc. aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in Bezug auf die Fragen 2 und 3?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie oft die Anzeigen im Sinne der Fragen 2 und 3 zu rechtswirksamen Verurteilungen führten (wenn ja, bitte ausführen)?
Wenn die Frage 5 bejaht wurde, mit welchen Strafmaßen wurden die in Frage 3 genannten Straftaten wegen Antiziganismus jeweils bemessen?
Wie viele Gerichtsverfahren wegen Antiziganismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 geführt, in welcher juristischen Instanz wurden diese geführt, und wie lange haben diese Verfahren jeweils und im Durchschnitt angedauert (bitte nach Bundesland und Gerichtsebene aufschlüsseln)?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden seitens des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder, kreisfreien Städte, Landkreise und Kommunen gegen Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wegen antiziganistischer Vorfälle in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 angestrengt, und zu welchen Ergebnissen haben diese, sofern abgeschlossen, geführt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ursachen von Ablehnungshaltungen gegenüber Angehörigen der als „Sinti und Roma“ bezeichneten Gruppe vor?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Akzeptanz von Angehörigen der als „Sinti und Roma“ bezeichneten Gruppen sozialstrukturelle Begleitfaktoren wie etwa Kriminalitätsbelastung, Schulabbrüche, eine mögliche geringe Erwerbsquote oder integrationshemmende Milieubildung?
Wie viele Beratungs- oder Unterstützungsanfragen sind seitens der Zielgruppen an den Antiziganismusbeauftragten seit Amtsbeginn herangetragen worden (bitte nach Jahr und Art des Anliegens aufschlüsseln)?
Wie oft wurde der Antiziganismusbeauftragte in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung zurate gezogen, um Bund, Länder, kreisfreie Städte, Landkreise und Kommunen in Disziplinarverfahren gegen Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu beraten?
An welchen messbaren Kriterien wird der Erfolg der Arbeit des Antiziganismusbeauftragten bewertet?
Welche messbaren Erfolge oder Fortschritte in der Verbesserung der Lebenssituation der genannten Gruppen konnten durch die Tätigkeit des bisherigen Antiziganismusbeauftragten erzielt werden (bitte konkrete Wirkungsnachweise angeben)?
Wie hoch waren die jährlichen Haushaltsmittel, die für die Arbeit des Antiziganismusbeauftragten sowie die zugehörigen Projekte in den Jahren 2022, 2023 und 2024 aufgewendet wurden?
Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind für die Fortführung der Tätigkeit im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen?