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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.07.2025

Aktualisiert

01.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/84610.07.2025

Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte

der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Lukas Rehm, Robert Teske und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Wirkung zum 1. April 2022 hat der Gesetzgeber das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) grundlegend reformiert. Ziel dieser Gesetzesänderungen ist es, Auftraggebern, Auftragnehmern und beteiligten Dritten frühzeitig und verbindlich Rechtssicherheit darüber zu geben, ob ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Klärung erfolgt durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Ergänzend relevant sind die Prüfungsrechte der Einzugsstellen nach § 28h SGB IV die Aufgaben der Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) (www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren_im_expertenlexikon.html).

Im Zuge der Reform wurden neue Instrumente geschaffen: Die Prognoseentscheidung (§ 7a Absatz 4a SGB IV) und die gutachterliche Gruppenfeststellung (§ 7a Absatz 4b SGB IV) ermöglichen eine frühzeitige und pauschale Statusklärung. Beide sind zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet. Darüber hinaus besteht nun ein eigenständiges Antragsrecht für Dritte, insbesondere für zwischengeschaltete Unternehmen bei Dreiecksverhältnissen. Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung vorgesehen. Die Statusfeststellung beschränkt sich nun ausschließlich auf die Frage, ob abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit gegeben ist. Die Entscheidung, ob eine Versicherungspflicht besteht, bleibt Aufgabe der jeweiligen Einzugsstellen wie den zuständigen Krankenkassen (www.handwerk-magazin.de/abhaengig-beschaeftigt-oder-selbststaendig-deutsche-rentenversicherung-bund-entscheidet-nur-noch-ueber-status-nicht-mehr-ueber-sozialversicherungspflicht-257256/).

Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen entstehen neue praktische und rechtliche Herausforderungen. Dies betrifft die Dauer und Effizienz der Verfahren, die Bindungswirkung und Durchsetzung der Feststellungsbescheide, mögliche Nachzahlungen sowie die Handhabung in komplexen Vertragsstrukturen. Zu prüfen ist in den Augen der Fragesteller auch, wie praxistauglich die parallelen Verfahren der Krankenkassen zur Feststellung der Versicherungspflicht und die nunmehr geforderte unverzügliche Änderungsmitteilung umgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Statusfeststellungsverfahren hat die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund seit 2015 durchgeführt, und bei wie vielen wurde eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt (bitte jährlich aufschlüsseln)?

2

Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IV?

3

Wie haben sich die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den verschiedenen Typen von Statusfeststellungsverfahren seit Inkrafttreten der Reform zum 1. April 2022 entwickelt?

4

Gibt es regionale Unterschiede im Antragsaufkommen oder in der Bearbeitungsdauer (bitte nach Bundesland oder DRV-Regionalträgern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Widersprüche gab es gegen die Entscheidungen der Clearingstelle, und wie viele gingen zugunsten, zuungunsten des Widerspruchsführers aus oder wurden zurückgezogen (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

6

Wie viele Anhörungen gab es in Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

7

Wie viele Gutachten wurden zur Statusfeststellung von der Clearingstelle in Auftrag gegeben (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

8

Wie häufig wurden Statusfeststellungen von öffentlichen Auftraggebern, die dem Bund unterstehen, beantragt, und bei wie vielen wurde eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

9

Wie viele Gutachter beschäftigt die DRV?

10

Wie viele externe Gutachter hat die DRV beauftragt, wie viele dieser externen Gutachter mussten sich einem Statusfeststellungsverfahren unterziehen, und wie viele Gutachter wurden als sozialversicherungspflichtig eingestuft (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

11

Wie viele Klagen gab es gegen ergangene Feststellungsbescheide (bitte 2015 jährlich aufschlüsseln)?

12

Bei wie vielen Klagen wurde gegen die Feststellungsbescheide entschieden (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

13

Was sind die zehn häufigsten Berufsstände, Branchen oder Personengruppen, bei denen die Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren durchgeführt hat (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

14

Wie viele Statusfeststellungsverfahren gab es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, und wie wurden diese entschieden (bitte seit 2015 jährlich aufschlüsseln)?

15

Welches Datum trägt die aktuelle Version des Berufsgruppenkatalogs, welcher zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen dient?

16

Sind im Zuge der Reform neue Verwaltungskosten für die DRV entstanden, und wenn ja, in welcher Größenordnung?

17

Wurden im Zuge der Reform neue Stellen bei der DRV geschaffen, und wenn ja, wie viele Stellen, und wie viele wurden davon bisher besetzt (bitte nach Fachbereichen aufschlüsseln)?

18

Welche branchentypischen Unterschiede gibt es beim Verfahren der Gruppenfeststellung?

19

Welche Aspekte der Reform haben nach Einschätzung der Bundesregierung bislang nicht planmäßig ihren Zweck vollständig erfüllt?

20

Wann ist die nächste umfassende Evaluierung des Statusfeststellungsverfahrens geplant?

21

Gibt es Indikatoren für eine erhöhte Zahl von Statuswechseln (Wechsel von Selbstständigkeit in Beschäftigung oder umgekehrt) durch die Reform?

22

Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass das neue Verfahren zu einer Verlagerung von Berufstätigkeiten ins Ausland geführt hat, und wenn ja, welche Berufsstände, Branchen oder Personengruppen betrifft dies (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

23

Wie werden Statusfeststellungsverfahren bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (EU bzw. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) bzw. Drittstaaten) behandelt?

Berlin, den 8. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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