Praxis präventiver Ausschreibungen durch Bundesbehörden im Rahmen des Schengener Informationssystems
der Abgeordneten Jörg Zirwes, Hannes Gnauck, Lars Haise, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist das zentrale Informationssystem für den polizeilichen und justiziellen Austausch zwischen den Staaten des Schengenraums. Es ermöglicht unter anderem Ausschreibungen zur Festnahme, Aufenthaltsermittlung sowie zur verdeckten Kontrolle von Personen. In Deutschland ist die Nationale Zentralstelle SIRENE beim Bundeskriminalamt (BKA) für die Koordination der SIS-Daten zuständig (vgl. Bundeskriminalamt, www.bka.de).
Besondere Aufmerksamkeit verdient nach Auffassung der Fragesteller die sogenannte Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Ausschreibungsform kann vorgenommen werden, ohne dass ein konkreter Straftatverdacht gegen die betroffene Person besteht. Ziel ist es, durch polizeiliche Kontrollen Informationen über Reisebewegungen, Begleitpersonen oder das Verhalten von Personen zu gewinnen, die als mögliche Gefährder eingestuft werden (vgl. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02018R1862-20220801).
Die nationale Abbildung für diese Praxis findet sich in den §§ 47, 33b Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), in § 17 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) sowie in § 30a des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Demnach sind die benannten Behörden befugt, Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung oder Kontrolle vorzunehmen, wenn dies zur Abwehr einer von dem Betroffenen ausgehenden erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates erforderlich ist (Artikel 37 Absatz 4 der Verordnung 2018/1862), etwa im Bereich der Nachrichtendienste.
Da die Ausschreibungen in der Regel ohne Wissen der betroffenen Personen erfolgen, können sie bei grenzüberschreitenden Reisen zu wiederholten Befragungen und Kontrollmaßnahmen führen. Eine systematische Auswertung zu Zahl, Art und Kriterien dieser Ausschreibungen ist bislang nicht öffentlich verfügbar. Auch bleibt für die Fragesteller unklar, in welchem Umfang politische Einschätzungen – etwa im Zusammenhang mit der Einordnung als sogenannte extremistische Personen – für eine solche Maßnahme ausschlaggebend sind.
Vor dem Hintergrund der potenziellen Grundrechtseingriffe und der Intransparenz der zugrundeliegenden Praxis erscheint es den Fragestellern geboten, die Kriterien, den Umfang und die rechtliche Kontrolle dieser Ausschreibungen parlamentarisch aufzuarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 haben Bundesbehörden in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils vorgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Ausschreibungen (vgl. Frage 1) betrafen deutsche Staatsangehörige (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 erfragten Ausschreibungen erfolgten ohne Vorliegen eines konkreten strafrechtlichen Tatverdachts?
Welche gesetzlichen, untergesetzlichen oder internen Vorgaben wenden Bundesbehörden bei der Entscheidung über eine Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem an (bitte auch vorhandene Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen oder Bewertungsschemata benennen)?
Welche Behörden können solche Ausschreibungen beim BKA anregen (z. B. Landeskriminalämter, Bundesamt für Verfassungsschutz) oder selbst vornehmen, und welche Prüfschritte oder formalen Anforderungen gelten vor Eintragung einer entsprechenden Ausschreibung?
In welchem Umfang wird die Einordnung einer Person in bestimmte sicherheitsrelevante Kategorien (z. B. politischer Extremismus, terroristische Gefährdung, Ideologiebezug) bei der Entscheidung über eine Ausschreibung berücksichtigt?
Welche Behörden oder Stellen innerhalb Deutschlands oder in anderen Mitgliedstaaten des Schengenraums werden im Fall eines SIS-Treffers im Zusammenhang mit einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle informiert, und welche Daten werden dabei übermittelt?
In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2020 bis 2025 aufgrund von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle zu folgenden Reaktionen oder Maßnahmen durch ausländische Behörden:
a) intensive Polizeikontrollen oder Befragungen?
b) Zurückweisungen oder verweigerte Einreisen?
c) vorläufige Ingewahrsamnahmen?
d) sonstige staatliche Maßnahmen?
Wie viele Personen haben in den Jahren 2020 bis 2025 Auskunftsanträge in Bezug auf ihre mögliche Erfassung im SIS gestellt, und in wie vielen Fällen wurde das Vorliegen einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle dabei bestätigt?
In wie vielen Fällen kam es nach Auskunftsersuchen, Widerspruchs- oder Löschungsanträgen zu einer vollständigen oder teilweisen Löschung solcher Ausschreibungen?
Für welchen Zeitraum werden Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle grundsätzlich im Schengener Informationssystem gespeichert, und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Verlängerung oder automatische Löschung, insbesondere wenn zwischenzeitlich keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse mehr vorliegen?
Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die grundrechtliche Bewertung von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 juristisch beraten lassen, und wenn ja, was beinhaltete dieser juristische Rat?
Welche internen Kontrollinstanzen oder externen Aufsichtsbehörden überprüfen die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der SIS-Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle durch Bundesbehörden?
Liegen dem Bundesministerium des Innern, dem BKA oder anderen Bundesbehörden interne Berichte, statistische Auswertungen oder sonstige Lageanalysen zur Entwicklung dieser Ausschreibungspraxis in den Jahren 2020 bis 2025 vor, und wenn ja, in welcher Form?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Transparenz und rechtsstaatlichen Kontrolle im Zusammenhang mit Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle, und wenn ja, inwiefern?