Zur aktuellen Lage der Religionsfreiheit in der Ukraine und den russisch besetzten Gebieten sowie im Baltikum und der Republik Moldau
der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Matthias Moosdorf, Nicole Höchst, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller haben die Lage der Religionsfreiheit in der Ukraine bereits in mehreren Anfragen thematisiert (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/9963 und 20/5593 sowie die Antwort auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/8575).
In einem Artikel für die bekannte christliche Hilfsorganisation ICC (International Christian Concern, USA) heißt es, dass die Verfolgung von Kirchen und christlichen Religionsgemeinschaften in der Ukraine sowohl von außen, als auch von innen stattfinde (vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-ukrainian-christians-from-within-and-without/#). So heißt es im Hinblick auf das russische Vorgehen in den besetzten Gebieten (Übersetzung durch die Fragesteller): „Die Russen nahmen gezielt Christen ins Visier, die nicht der Russisch-Orthodoxen Kirche angehörten. Dazu gehörten evangelische Gemeinden, ukrainische Orthodoxe, Katholiken und Angehörige anderer Konfessionen. Seit Putins Invasion sind Tausende aus den von Russland besetzten Gebieten geflohen. Mindestens 206 Kirchen wurden geschlossen, zerstört oder enteignet. Viele Pastoren und Priester wurden von der russischen Nationalgarde und der russischen Polizei entführt, gefoltert, illegal deportiert oder ermordet“ (ebd.).
Jedoch wird in dem besagten Artikel auch die andere Form der Diskriminierung und Verfolgung von christlichen Religionsgemeinschaften in der Ukraine thematisiert, die nach Auffassung der Fragesteller im Westen häufig kaum thematisiert wird und im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2691024/a5ff6a3540e4a1d056b4d84a0c6ea371/241218-mrb-16-pdf-data.pdf), ebenso wie im Bericht der staatlichen US Commission on International Religious Freedom nicht auftaucht (vgl. www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-05/2024%20Annual%20Report.pdf), nämlich die Verfolgung und Diskriminierung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) des Moskauer Patriarchats in der Ukraine. In einem Artikel der ICC heißt es (Übersetzung durch die Fragesteller): „Neben der Verfolgung durch die russischen Unterdrücker sind ukrainische Christen auch der Verfolgung durch ihre eigene Regierung ausgesetzt. Unter dem Vorwand des Krieges hat die ukrainische Regierung religiöse Organisationen ins Visier genommen, die Verbindungen zu Russland haben, wie die Russisch-Orthodoxe Kirche und damit auch die Ukrainische Orthodoxe Kirche. Das im August 2024 verabschiedete Gesetz 3894 trat am 24. Mai in Kraft und verbietet die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche [UOK] und alle ihr angeschlossenen Gruppen, die als russisch beeinflusst oder mit Russland sympathisierend gelten. Mitglieder der UOK verurteilten die russische Invasion, viele dienen an der Front und sammeln Spenden und Unterstützung für ihre Soldaten“ (www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-ukrainian-christians-from-within-and-without/#). Das o. g. Gesetz Nummer 3894 wurde außerdem durch Papst Franziskus und den Weltkirchenrat verurteilt, die Diskriminierung und Verfolgung der UOK wurde durch den US-Vizepräsidenten JD Vance thematisiert (vgl. carnegieendowment.org/russia-eurasia/politika/2025/03/ukraine-church-dilemma?lang=en). Die renommierte US-amerikanische Denkfabrik Carnegie Endowment for International Peace stellt fest (Übersetzung durch die Fragesteller): „Aber es gibt keine rechtlichen oder moralischen Gründe dafür, die gesamte Ukrainisch-Orthodoxe Kirche kollektiv verantwortlich zu machen für einzelne Kollaborateure. Zudem gibt es keine unabweisbare Evidenz der Verbindung der UOK zur Russisch-Orthodoxen Kirche“ (vgl. carnegieendowment.org/russia-eurasia/politika/2025/03/ukraine-church-dilemma?lang=en).
Eine nicht vollständige Auswahl der in einem Medienbericht genannten Vorfälle durch die Fragesteller mag die Verfolgung und Diskriminierung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche in der Ukraine beleuchten (vgl. I. Ryvkin, Die Verfolgung der Ukrainisch Orthodoxen Kirche. In: CRISIS, Ausgabe 11, 2025, S. 47–51):
- „Am 16. März 2022 schlugen und entführten maskierte Bewaffnete den Archimandriten Laurus (Berezovsky) in der Region Zhytomyr – sein weiteres Schicksal bleibt unbekannt“;
- „Am 2. Januar 2023 begann ein Unbekannter in Vinnitsa in der Pokrovsky-Kirche, die Dekoration zu zerstören, und schnitt anschließend mit einem Rasiermesser die Kehle von Erzpriester Anthony Kovtoniuk durch, der aus dem Altarraum trat“;
- „Am 25. Oktober 2024 wurde im Distrikt Novovolynsky Vater Peter Cholak, der in der Diözese Vladimir-Volyn diente, in Lutsk zwangsweise mobilisiert“.
In dem Medienbericht heißt es weiter: „Neben den zahlreichen Fällen von Verhaftungen von Bischöfen und Geistlichen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche gibt es nachweisliche Fälle über das Verschwinden und die Entführungen geistlicher Amtsträger. Belege dokumentieren Folter, Schläge, Zwangsrekrutierungen und Todesfälle unter höchst unklaren Umständen“ (vgl. I. Ryvkin: Die Verfolgung der Ukrainisch Orthodoxen Kirche. In: CRISIS, Ausgabe 11, 2025, S. 47–51).
Neben der Verfolgung in der Ukraine sowie in den russisch besetzten Gebieten und in Russland (vgl. www.domradio.de/artikel/deutscher-pfarrer-russland-festgenommen) gibt es seit Beginn des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 nach Auffassung der Fragesteller zunehmend eine politisch motivierte Verfolgung der Russisch-Orthodoxen Kirche vor allem in Estland und Lettland, aber auch in der Republik Moldau (vgl. die Fragen 22 bis 30 mit den dort zitierten Quellen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller unter Bezugnahme auf einen Medienbericht genannten Fälle der Diskriminierung und Verfolgung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bekannt, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, warum sind der Bundesregierung die zitierten Fälle nicht bekannt?
Sind der Bundesregierung die im Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/ukraine/2024-12-31-pr41-ukraine-en.pdf) genannten Fälle von zwangsweiser Rekrutierung für den Militärdienst von Geistlichen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bekannt (die laut dem orthodoxen Kanon keinen Militärdienst leisten dürfen), und wenn ja, welche (vgl. I. Ryvkin, a. a. O.; bitte seit dem 24. Februar 2022 nach Datum und Ort aufschlüsseln)?
Verfügt die Bundesregierung über eigene oder fremde Informationen über mögliche
a) illegale, rechtswidrige Beschlagnahmung oder Besetzung,
b) Entweihung von Kultgegenständen,
c) Gewalt gegen Klerus und religiös motivierte Gewalt gegen Laien,
d) Einreiseverbote sowie rechtswidrige Abschiebungen,
e) weitere Vorfälle von Verfolgung und Diskriminierung gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche in der Ukraine, und wenn ja, welche?
Verfügt die Bundesregierung über eigene oder fremde Informationen über mögliche
a) illegale, rechtswidrige Beschlagnahmung oder Besetzung,
b) Entweihung von Kultgegenständen,
c) Gewalt gegen Klerus und religiös motivierte Gewalt gegen Laien,
d) Einreiseverbote sowie rechtswidrige Abschiebungen,
e) weitere Vorfälle von Verfolgung und Diskriminierung gegen die Griechisch-Katholische Kirche, die römisch-katholische Kirche, die Orthodoxe Kirche der Ukraine, die Freikirchen und weitere christliche Gemeinschaften in den russisch besetzten Gebieten sowie Russland, und wenn ja, welche?
Sind der Bundesregierung Fälle von deutschen Priestern (Geistlichen) oder christlich engagierten Laien bekannt, die aus rechtswidrigen Gründen aus Russland abgeschoben bzw. denen in Russland die Einreise verweigert wurde oder die in Russland festgenommen wurden (bitte seit 2022 mitsamt Grund und Konfession aufführen; vgl. www.domradio.de/artikel/deutscher-pfarrer-russland-festgenommen)?
Sieht die Bundesregierung die Religionsfreiheit in der Ukraine weiterhin als gewährleistet an (bitte begründen; vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/8575)?
Warum äußert sich die Bundesregierung zur Lage der Menschenrechtslage in den russischen besetzten Gebieten der Ukraine (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2691024/a5ff6a3540e4a1d056b4d84a0c6ea371/241218-mrb-16-pdf-data.pdf), aber mit Verweis auf innere Angelegenheiten nicht zu Berichten über Vorfälle in der Ukraine selbst (bitte begründen; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5593, S. 3)?
Hat die Bundesregierung sich öffentlich zu Berichten über die Diskriminierung und Verfolgung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche geäußert, und wenn ja, wann, und wo?
Sind der Bundesregierung Äußerungen von Staaten der EU sowie der USA zu Berichten über Diskriminierung und Verfolgung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bekannt, und wenn ja, welche (bitte nennen sowie das Datum und die Quelle angeben)?
Ist der Bundesregierung die nachfolgende, in einem Pressebericht geäußerte Einordnung bekannt, nach der die Orthodoxe Kirche der Ukraine von der ukrainischen Regierung zur Instrumentalisierung und Rechtfertigung des ukrainischen Nationalismus und der Diskriminierung gegen russischsprachige Bürger der Ukraine benutzt wird (bitte ggf. begründen), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu positioniert, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. I. Ryvkin, a. a. O.)?
Hat sich die Bundesregierung zur Rechtsfrage, ob die Belange und Interessen der inneren Ordnung und Sicherheit in der Abwägung mit dem Rechtsgut der Religionsfreiheit schwerer wiegen, juristischen Rat eingeholt, wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Ergebnis (vgl. Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 9 Absatz 2, lxgesetze.de/emrk/10), und wenn nein, bitte begründen?
Wenn die Bundesregierung Frage 11 bejaht, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für den Umgang mit dem Islam in Deutschland, insbesondere mit radikalislamischen (islamistischen) Strömungen?
Wie viele Übergriffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit dem Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 gegen Menschen ukrainischer, belarussischer sowie russischer Herkunft stattgefunden (bitte nach Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Opfer, Art des Übergriffs, also verbal, körperlich, digital, Sachbeschädigung; Bundesland sowie, falls zutreffend, Kategorie der politischen Straftat [links; rechts; sonstiges; Ausländerextremismus; religiös bedingter Extremismus] aufschlüsseln, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1985)?
Gab es seit dem Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Sachbeschädigungen, Entweihung von Kultgegenständen, Gewalt gegen Klerus und religiös motivierte Gewalt gegen Laien oder weitere Vorfälle der Verfolgung und Diskriminierung (und wenn ja, welche) gegen
a) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche sowie der Russisch-Orthodoxen Kirche und der Belarussisch-Orthodoxen Kirche?
b) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der Orthodoxen Kirche der Ukraine?
c) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der griechisch-katholischen Kirche?
d) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der römisch-katholischen Kirche aus der Ukraine?
e) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe anderer christlicher Gemeinschaften, z. B. Freikirchen, aus der Ukraine?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum drohenden Verbot der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (Gesetz Nummer 3894, vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-ukrainian-christians-from-within-and-without/) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat sich die Bundesregierung zur Auffassung des Menschenrechtsbeauftragten der Vereinten Nationen zum Gesetz Nummer 3894 eine Position gebildet (UN Hochkommissar für Menschenrechte (UN OHCHR)), wonach „(d)ie Auflösung einer religiösen Organisation eine schwerwiegende Einschränkung (darstellt), die die Möglichkeit des Einzelnen beeinträchtigt, seine Religion oder seinen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, und die Lebensfähigkeit der Gemeinschaft als Ganzes bedroht. Dies erfordert sehr schwerwiegende Gründe zur Rechtfertigung. Die Ukraine hat die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nicht nachgewiesen“ (vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-ukrainian-christians-from-within-and-without/), und wenn ja, wie lautet diese?
Macht sich die Bundesregierung den Vorschlag des UN OHCHR zu eigen, der eine Änderung des Gesetzes Nummer 3894 fordert, um es vollständig mit dem internationalen Menschenrechtsschutz kompatibel zu machen (bitte begründen, vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-ukrainian-christians-from-within-and-without/)?
Verfügt die Bundesregierung über eigene oder fremde Erkenntnisse, wie viele Kleriker der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche in der Ukraine wegen welcher Vorwürfe bzw. Straftaten inhaftiert wurden (bitte insbesondere angeben, falls es sich um Kollaboration mit der russischen Besatzungsmacht bzw. Spionage für Russland handelt sowie Fälle der Anklage wegen „interreligiösem Hass“, vgl. I. Ryvkin, a. a. O.) und nach aktuellem Stand inhaftiert sind, und wenn nein, wird sich die Bundesregierung bemühen, diese Daten von der Regierung der Ukraine zu erhalten (bitte begründen)?
Hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit seit dem 24. Februar 2022 ein eigenes Bild von der Lage der Religionsfreiheit vor Ort in der Ukraine gemacht, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte begründen, warum dies nicht der Fall war)?
Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten bei ihrem Besuch in der Ukraine (Oktober 2024) die Lage der Religionsfreiheit angesprochen, thematisiert, sich mit Vertretern der Religionsgemeinschaften getroffen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/AUSB/DE/2024/2024_10_05_Mukatschewo.html)?
Hat sich die Bundesregierung zu den rechtlichen, organisatorischen oder finanziellen Beziehungen und Verbindungen zwischen der UOK und der Russisch-Orthodoxen Kirche eine Auffassung gebildet, und wenn ja, welche (bitte begründen; vgl. I. Ryvkin, a. a. O. sowie carnegieendowment.org/russia-eurasia/politika/2025/03/ukraine-church-dilemma?lang=en)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum drohenden Verbot der Estnisch-Orthodoxen Kirche, welches der Staatspräsident zweimalig nicht unterzeichnet hat (Estnischer Präsident stoppt erneut Reform des Kirchengesetzes – DOMRADIO.DE), gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.ng.ru/faith/2025-04-10/1_9232_lawabiding.html sowie news.err.ee/1609674722/former-minister-church-s-subordination-structure-remains-a-security-concern)?
Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass der Primas der Estnisch-Orthodoxen Kirche sich derzeit nicht in Estland aufhalten darf, da ihm die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wurde (vgl. mospat.ru/de/news/93174/)?
Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass der estnische Innenminister Lauri Läänemets vorschlug, die Estnisch-Orthodoxe Kirche als Terrororganisation einzustufen (vgl. R. Lvov: Das Baltikum – Kirchenverfolgung am Rande der EU. In: CRISIS, Ausgabe 11, 2025, S. 43 bis 46)?
Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass laut Wiedergabe in einem Medienbericht eine parlamentarische Anfrage des estnischen Abgeordneten Vadim Belobortsev ergab, dass nach den Daten der estnischen Behörden die Estnisch-Orthodoxe Kirche nicht gegen die estnische Gesetzgebung verstoßen sowie keine russische Militärpropaganda verbreitet habe (vgl. R. Lvov, a. a. O.)?
Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Auffassung gebildet (ggf. welche), dass in Lettland die gesetzmäßige Verankerung der Personalrechenschaftspflicht sowie Drohungen seitens des lettischen Staates den Status einer juristischen Person für die Lettische Orthodoxe Kirche (LOK) sowie die drohende Beschneidung ihres Eigentumsrechts stattfinden sollen (vgl. R. Lvov, a. a. O.)?
Hat sich die Bundesregierung in Fragen der erfolgten sowie möglichen Beschränkung der Religionsfreiheit in der Ukraine, den Staaten des Baltikums oder der Republik Moldau sowie Russland an die Venedig-Kommission des Europarats gewandt, wenn ja, bitte ausführen, wann, warum, und bei welchem Staat mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen (vgl. www.europewatchdog.info/teilabkommen/venedig-kommission/)?
Hat die Bundesregierung in Fragen der erfolgten sowie möglichen Beschränkung der Religionsfreiheit in der Ukraine, den Staaten des Baltikums oder der Republik Moldau sowie Russland im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) der Vereinten Nationen Empfehlungen an die o. g. Staaten abgegeben, und wenn ja, wann, an welche, und welchen Inhalts (vgl. upr-info-database.uwazi.io/en/)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Regierung der Republik Moldau zu Ostern die Ausreise eines Erzbischofs der Moldawisch-Orthodoxen Kirche nach Israel verhindert haben soll, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die Lage der Religionsfreiheit in der Republik Moldau (vgl. anti-spiegel.ru/2025/sandu-regierung-verhindert-osterreise-des-moldawischen-bischof-nach-jerusalem/)?
Gibt es Fälle der Einreise bzw. des Aufenthalts nach bzw. in Deutschland von
a) in Russland,
b) in der Ukraine,
c) im Baltikum (Estland, Lettland, Litauen),
d) in Moldau,
e) in anderen Staaten (bitte nennen) verfolgten Priestern (Geistlichen) oder Laien, die aus religiösen Gründen verfolgt wurden, und wenn ja, wie viele, und aus welchen Staaten (bitte gemäß der Fragestellung seit 2022 aufschlüsseln)?