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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fragen zum sogenannten 12. Aktionstag gegen Hasspostings im Netz

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.07.2025

Aktualisiert

01.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/86314.07.2025

Fragen zum sogenannten 12. Aktionstag gegen Hasspostings im Netz

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 25. Juni 2025 fand der „12. Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ statt. Insgesamt wurden mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter mehr als 65 Durchsuchungsbeschlüsse. Als Zentralstelle initiierte und koordinierte das Bundeskriminalamt (BKA) den „12. Aktionstag“ (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html).

Nach Angaben des BKA sollen ca. zwei Drittel der strafbaren „Hasspostings“ dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)-rechts zuzuordnen sein. Hinzu kämen Fälle aus dem Bereich PMK-sonstige Zuordnung sowie „vereinzelte Fälle“ aus den Bereichen PMK-religiöse Ideologie, PMK-links und PMK-ausländische Ideologie (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html). Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass es um Äußerungsdelikte ging (Straftaten gem. den §§ 86a, 130, 140 und 185 ff. des Strafgesetzbuches (StGB): www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html, zu Äußerungsdelikten: de.wikipedia.org/wiki/%C3%84u%C3%9Ferungsdelikt) .

In seiner Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 weist das BKA auf seine Zusammenarbeit mit bekannten Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“ sowie den Landesmedienanstalten hin. Weiter heißt es dort, im BKA würden Hinweise auf mögliche Straftaten „zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, dann wird nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und der Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt werden“ (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit der Aktion, Ermittlungsmaßnahmen aus unterschiedlichen Ermittlungsverfahren zeitlich an einem Tag zusammenzufassen?

2

Welches waren die 140 Taten, die Anlass für die Ermittlungsmaßnahmen am „12. Aktionstag“ gaben (bitte anonymisiert nach der inkriminierten Aussage bzw. Handlung, Straftatbestand, Zuordnung zu PMK-rechts, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung aufschlüsseln)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Hausdurchsuchung mit dem letztlichen Ziel der Beschlagnahme von Telekommunikationsmitteln (Handy, Computer) bei Äußerungsdelikten im Internet in Fällen, in denen die mutmaßlichen Verfasser der Nachrichten anhand ihrer Datenspuren vom BKA (oder der zuständigen Staatsanwaltschaft) bereits ermittelt wurden, und welchen Sinn haben eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme in diesen Fällen nach Ansicht der Bundesregierung?

4

Warum bezeichnet das BKA die verfolgten Straftaten als „Hasspostings“ und ordnet diese einer angeblichen „Hasskriminalität“ zu, obwohl es dafür die eingeführte, juristisch korrekte Bezeichnung „Äußerungsdelikte“ gibt, die die Gruppe von Straftaten trennscharf bezeichnet, um die es beim „12. Aktionstag“ ging?

5

Ist der Bundesregierung bewusst, dass mit dem Begriff „Hass“ auch solche Meinungsäußerungen in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden, die als Ausdruck menschlicher Emotion unter dem Schutz der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit stehen, und beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, das BKA anzuweisen, künftig in Verlautbarungen die Verwendung der Bezeichnungen „Hassposting“ und „Hasskriminaliät“ zu unterlassen?

Berlin, den 10. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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