Quantitative Ergebnisse der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzgebung der Bundesregierung
des Abgeordneten René Springer, Jan Feser, Achim Köhler, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, in Kraft getreten am 1. Januar 2023, steht für die unternehmerische Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards sowie arbeitsrechtliche Standards in globalen Lieferketten. Nach Ansicht der Bundesregierung profitieren auf diese Weise die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten weltweit. Anwendung findet das Gesetz seit 1. Januar 2024 auf Unternehmen mit mindestens 1 000 Beschäftigten (www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html ; www.gesetze-im-internet.de/lksg/LkSG.pdf).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthält eine Reihe von Berichtspflichten, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, als zuständige Behörde und organisatorisch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet, bis zum 1. Januar 2026 ausgesetzt wurden (www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html). Die Federführung des Gesetzes liegt jedoch weiterhin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, was insbesondere zu Fragen der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt.
Neben dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland haben auch andere EU-Mitgliedstaaten ihrerseits Lieferkettengesetzgebungen eingeführt, die unterschiedlich ausgestaltet wurden. So führte beispielsweise die französische Regierung im Jahre 2017 das Sorgfaltspflichtengesetz (Loi de Vigilance) ein, das neben Menschenrechten auch Umweltstandards berücksichtigt (ecovadis.com/de/regulations/devoir-de-vigilance-duty-of-care-law/#:~:text=Im%20Jahr%202017%20setzte%20sich,%E2%80%9D%20(Sorgfaltspflicht)%20auferlegt%20wurde).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Menschenrechts- und Umweltschutzstandards sowie arbeitsrechtliche Standards haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am 1. Januar 2023 verbessert (bitte nach Kontinent, Land, Standard (Menschenrechts-, arbeitsrechtliche und Umweltschutzstandards), SDG (Sustainable Development Goals)-Hauptziel, SDG-Unterziel; Erfüllung des SDG-Hauptziels, Erfüllung des SDG-Unterziels, Quelle der Information (beispielsweise Webseite, Berichte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), internationalen Organisationen, Organisationen der UN) aufschlüsseln)?
Welche EU-Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein nationales Lieferkettengesetz (bitte nach Land, Namen des Gesetzes, Inkrafttreten des Gesetzes, berücksichtigten Standards (Menschenrechts-, arbeitsrechtliche und Umweltschutzstandards), Link zum Download aufschlüsseln)?
Welche anderen EU-Mitgliedstaaten haben ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls die Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf nationaler Ebene ausgesetzt wie die deutsche Bundesregierung, welche die Berichtspflicht bis zum 1. Januar 2026 aussetzte (bitte nach Land, Namen des Gesetzes, Beginn der Aussetzung der Berichtspflicht, Ende der Aussetzung der Berichtspflicht aufschlüsseln)?
Welche Kennzahlen, Statistiken, Indikatoren und andere messbare Größen, die europäischen oder internationalen Vergleichsmaßstäben entsprechen, werden ggf. durch das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales herangezogen, um den Erfolg des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erkennen und nachweisen?
Wie arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet ist, zusammen?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Länder außerhalb der EU die strengen gesetzlichen Regelungen, die mit dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Menschenrechts-, arbeitsrechtlichen und Umweltschutzstandards verbunden sind, übernommen, und wenn ja, welche sind dies?