Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025
des Abgeordneten Steffen Kotré und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 25. Juni 2025 fand der zwölfte bundesweite Aktionstag zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet statt, der unter der Koordination des Bundeskriminalamts und mit Beteiligung zahlreicher Polizeibehörden durchgeführt wurde. Ziel dieser Maßnahmen war es, gezielt gegen mutmaßlich strafbare Inhalte, insbesondere sogenannte Hassrede im Netz, vorzugehen. Laut dem Bundeskriminalamt wurden hierbei mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter mehr als 65 Durchsuchungsbeschlüsse (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldu ngen/250625_StrafbareHasspostings.html).
Vor dem Hintergrund wiederkehrender Kritik an der Verhältnismäßigkeit und Zielrichtung solcher Maßnahmen sowie an möglichen Kollateralschäden im Zuge polizeilicher Einsätze stellen sich Fragen hinsichtlich des Umfangs, der Rechtsgrundlagen und etwaiger Sachschäden bei diesem Aktionstag.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie genau gliedern sich die laut Bundeskriminalamt durchgeführten über 180 polizeilichen Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025 auf (bitte nach Art der Maßnahme wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Identitätsfeststellungen u. a. auflisten), in wie vielen Fällen wurden im Rahmen dieser Maßnahmen digitale Geräte (z. B. Smartphones, Computer, Tablets) sichergestellt oder beschlagnahmt, und welche konkreten Maßnahmen der digitalen Spurensicherung oder Spurenauswertung wurden dabei technisch und forensisch durchgeführt?
Auf Grundlage welcher strafrechtlichen Vorschriften (bitte konkrete Paragrafen angeben) erfolgten die jeweiligen Ermittlungen im Rahmen des Aktionstags?
Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren richteten sich gegen bereits namentlich bekannte Personen, in wie vielen Fällen erfolgte die Identifizierung der Beschuldigten erst durch Maßnahmen am Aktionstag selbst, und welche polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Erkenntnisse, offenen Quellen oder Kooperationen mit Plattformbetreibern wurden zur Auswahl der Zielpersonen herangezogen?
Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren führten nach dem Aktionstag zu:
a) Anklageerhebungen,
b) Strafbefehlserlassen,
c) Anordnungen von Untersuchungshaft,
d) Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 oder 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) (bitte jeweils gesondert aufführen)?
Wie viele der beschuldigten Personen waren Jugendliche oder Heranwachsende, und welche besonderen Schutzvorkehrungen (z. B. Anwesenheit von Erziehungsberechtigten, besondere Belehrungspflichten) wurden bei diesen Personengruppen beachtet?
In wie vielen Fällen kam es im Zuge der polizeilichen Maßnahmen zu Sachbeschädigungen durch eingesetzte Beamte, und welche Arten von Sachbeschädigungen wurden dabei an welchen Gegenständen oder Einrichtungen dokumentiert?
In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit solchen Sachbeschädigungen (vgl. Frage 6) Ersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend gemacht?
Wie viele Beschwerden oder Rechtsmittel gegen die Maßnahmen des Aktionstags wurden im Nachgang bei Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Datenschutzbeauftragten eingereicht, und wie wurde diesen Fällen stattgegeben oder nicht stattgegeben?