Rolle der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in Bezug auf die geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Michael Kellner, Matthias Gastel, Victoria Broßart, Denise Loop, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab dem 1. Januar 2026 den Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent zu senken (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 1489).
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der Bundesregierung in Form einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/471 zu den Gründen und Zielen der Steuerbefreiung unter dem Titel „Geplante Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie“ nachgefragt.
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/687 erfolgten in weiten Teilen lediglich in sehr allgemeiner Form, unkonkret und ausweichend. Teilweise ließ die Bundesregierung die Fragen auch gänzlich unbeantwortet. Auch die Antworten auf die Fragen nach den Gründen und Zielen der Steuerbefreiung lassen bei den Fragestellern viele Unklarheiten zurück.
Gleichzeitig gab es in der Vergangenheit bei verschiedenen Anlässen auffällige Verbindungen zwischen den Regierungsparteien CDU und CSU und Interessenvertreterinnen sowie Interessenvertretern aus dem Bereich der Gastronomie, die im Hinblick auf die angekündigte Senkung der Umsatzsteuer ebenfalls Fragen aufwerfen. Konkret geht es um eine Parteispende über 500 000 Euro, personelle Überschneidungen und Doppelfunktionen, Sponsoring des CDU-Parteitags sowie Unterstützung des Baus einer neuen CDU-Geschäftsstelle (vgl. www.foodwatch.org/de/cdu-plant-milliardengeschenk-fuer-mcdonalds-co).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
a) Welche wissenschaftlichen Ausarbeitungen zur Wirkung einer reduzierten Umsatzsteuer für die Speisegastronomie sind der Bundesregierung bekannt?
b) Welche dieser Ausarbeitungen waren für die Bundesregierung ausschlaggebend für das geplante Vorhaben, die Umsatzsteuer in der Speisegastronomie dauerhaft zu senken?
Inwiefern passt die geplante Senkung der Umsatzsteuer für die Speisegastronomie systematisch in die Liste der dem bereits ermäßigten Steuersatz unterliegenden Ausnahmen (vgl. § 12 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes – UstG)?
Inwiefern wird die Bundesregierung die reduzierte Umsatzsteuer für die Speisegastronomie als Steuererleichterung im Subventionsbericht ausweisen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe brachten die Bundesregierung dazu, mit der geplanten Steuersenkung die Gastronomie wirtschaftlich unterstützen zu wollen, und was unterscheidet die Gastronomie von anderen Branchen, dass insbesondere dieser Wirtschaftszweig nach Einschätzung der Bundesregierung wirtschaftlicher Hilfen bedarf (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/687)?
Plant die Bundesregierung, auch andere Branchen über eine reduzierte Umsatzsteuer wirtschaftlich zu unterstützen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Plant die Bundesregierung, aktuell nicht finanzierbare Projekte, wie zum Beispiel die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD versprochene Entlastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich erlaubte Minimum (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 958), doch zu finanzieren und im Gegenzug auf ähnlich teure Steuererleichterungen wie die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zu verzichten, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Warum verzichtet die Bundesregierung auf eine konkrete Erwartung zur Verwendung der Steuerersparnis gegenüber speisegastronomischen Betrieben im Gegenzug zur Absenkung der Umsatzsteuer (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 21/687)?
Welche konkreten Gespräche haben zwischen Bund und Ländern zur Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen durch die Umsatzsteuersenkung aufseiten von Ländern und Kommunen stattgefunden, und inwiefern wurden die kommunalen Spitzenverbände an diesen Gesprächen beteiligt (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 13 auf Bundestagsdrucksache 21/687, bitte nach Datum, Gesprächsteilnehmenden und Gesprächsinhalten aufschlüsseln)?
Welchen Einfluss hatten der DEHOGA und andere gastronomische Branchenverbände auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft zu senken (bitte erläutern)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einflussnahme des DEHOGA und anderer gastronomischer Branchenverbände auf politische Entscheidungsprozesse, insbesondere im Bereich der steuerlichen Förderung der Gastronomie?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass in Bezug auf die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer zwischen 2020 und 2022 die „DEHOGA Bayern-Präsidentin […] und Landesgeschäftsführer […] die Mehrwertsteuersenkung mit Markus Söder direkt aus[gehandelt haben] (per Telefon und Whatsapp)“ (vgl. www.gastgeber.bayern/wp-content/uploads/2025/06/Gastgeber_Bayern_02-2025_web_Einzelseiten.pdf, S. 19)?
Welche persönlichen Gespräche bzw. Schriftwechsel fanden seit der Vereidigung der Bundesministerinnen und Bundesminister am 6. Mai 2025 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomiebranche im Zusammenhang statt (bitte nach Termin, Teilnehmenden und Gesprächsinhalten aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Kritik von Foodwatch, dass statt „familiengeführter Restaurants […] vor allem große Ketten [von der Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie] profitieren“ würden (vgl. www.foodwatch.org/de/cdu-mehrwertsteuer-reform-140-millionen-euro-allein-fuer-mcdonalds), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf umsatzstärksten systemgastronomischen Betriebe in Deutschland im Jahr 2024?
a) Wie hoch war der jeweilige Umsatz im Jahr 2024?
b) Wie hoch fielen die jeweiligen Steuererleichterungen durch die geplante dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie für diese Unternehmen aus, falls sie die reduzierte Umsatzsteuer nicht durch Preissenkungen ausgleichen (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie werden systemgastronomische Betriebe mit den üblichen Franchisemodellen in der statistischen Erfassung abgebildet?
d) Inwiefern erfüllt das Speisenangebot dieser Unternehmen aus Sicht der Bundesregierung die Maßgaben für eine ausgewogene, gesunde Ernährung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass frühere Absenkungen der Umsatzsteuer für bestimmte Produktgruppen und Dienstleistungen umfassend und dauerhaft an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurden (bitte erläutern)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass politische Entscheidungen zur Gastronomie steuerlich ausgewogen und im Sinne aller gesellschaftlichen Gruppen getroffen und nicht zu sehr einseitig beeinflusst werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Interessenkonflikte zu vermeiden, die sich aus möglichen Verbindungen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung, Landesregierungen oder Koalitionsfraktionen auf Bundes- und Landesebene und Branchenverbänden wie z. B. der DEHOGA ergeben könnten?
a) Hält die Bundesregierung an der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 fest?
b) Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Abschluss der ressortübergreifenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung über den Zeitplan zur Umsetzung der Umsatzsteuersenkung zu rechnen?
Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine Reform des Umsatzsteuerrechts, obwohl sie selbst ein einheitliches Umsatzsteuersystem ohne Ausnahmen vom regulären Steuersatz von 19 Prozent grundsätzlich als wünschenswert erachtet (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 33 und 24 auf Bundestagsdrucksache 21/687)?
Aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung eine Umsatzsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie als vordringliche Maßnahme gegenüber anderen Reformbedarfen, welche das bestehende Umsatzsteuersystem aus ihrer Sicht aufweist?