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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Gefahren der Populationsentwicklung und Maßnahmen zur effektiven Bejagung der invasiven Neozoe Nutria

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

11.08.2025

Aktualisiert

20.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/94822.07.2025

Mögliche Gefahren der Populationsentwicklung und Maßnahmen zur effektiven Bejagung der invasiven Neozoe Nutria

der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario Seifert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Nutria (Myocastor coypus), ursprünglich in Südamerika beheimatet, zählt gemäß EU-Verordnung (EU) Nummer 1143/2014 zu den invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung.

In Deutschland breitet sie sich seit Jahren stark aus – mit weitreichenden ökologischen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Folgen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) dokumentierte für das Jagdjahr 2020/21 bundesweit über 202 134 erlegte Nutrias – eine Verachtfachung gegenüber dem Jahr 2010 (vgl. DJV, Streckenstatistik, 2022; www.jagdverband.de/sites/default/files/2025-02/2025-02_Infografik_Jahresjagdstrecke_Nutria_2023_2024.jpg).

Die Tiere vermehren sich aufgrund ganzjähriger Fortpflanzungsfähigkeit und fehlender natürlicher Feinde besonders rasant. Durch ihre unterirdischen Baustrukturen gefährden Nutrias die Stabilität von Ufer- und Deichanlagen, was insbesondere bei Hochwasserereignissen ein erhebliches Risiko für Menschen und Infrastruktur darstellt (vgl. Bundesamt für Naturschutz, Neobiota 2020; EU-Kommission, Invasive Alien Species, ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm). Zugleich schädigen sie mit ihrem Fraß an Röhrichten, Wasserpflanzen und landwirtschaftlichen Kulturen empfindliche Ökosysteme sowie Agrarflächen – etwa durch Ertragsverluste bei Mais, Zuckerrüben und Getreide (vgl. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Neobiota-Steckbrief Nutria, 2021; DJV 2023).

Trotz der jagdrechtlichen Einstufung der Nutria als jagdbare Art gemäß § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) i. V. m. Anlage 1, gestaltet sich eine flächendeckende Bestandskontrolle durch Jäger angesichts der anspruchsvollen Lebensweise, hoher Reproduktionsraten und rechtlicher Hürden als unzureichend. Forschungsbedarf besteht zudem in Bezug auf Populationsdynamik, Wanderungsverhalten und geeignete Managementmethoden (www.berlin.de/lb/tierschutz/wildtiere/artikel.1526908.php#:~:text=Eine%20erste%20Studie%20in%20Italien,wissenschaftlich%20weiterentwickelt%20und%20erprobt%20werden).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen bewertet, welche Maßnahmen ggf. bereits ergriffen wurden und inwiefern eine Intensivierung der Bejagung – auch im Sinne des Natur-, Hochwasser- und Artenschutzes – ggf. für notwendig und umsetzbar erachtet wird.

Die Fragesteller verweisen im Zusammenhang mit der Erfragung konkreter Bestands- und Abschusszahlen sowie ihren Fragen zur Umsetzung des Jagdrechtes in den Bundesländern auf Auswertungen zu anderen jagdbaren Tierarten, die dem Thünen-Institut vorliegen, und gehen davon aus, dass auf Bundesseite auch zum als invasive Art bejagbaren Nutria Daten der Länder auf Bundesebene ausgewertet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27420 und gdi.thuenen.de/wo/waldatlas/?workspace=waldatlas_wild&instanz=wo sowie www.lkspn.de/media/file/formulare/umweltamt/jagd_naturschutz/2022/formular_flaechendeckende_erfassung_2023_im_rahmen_des_projektes_wildtier-informationssystem.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie entwickelte sich die Populationsdichte der Nutria in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2025 bundesweit nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vor, wie viele Nutrias in den Jagdjahren 2015, 2020, 2021, 2022 und 2023 bundesweit erlegt wurden, und wenn ja, welche sind dies (bitte die Jagdstrecken nach Bundesländern für den angegebenen Zeitraum aufschlüsseln)?

3

Welche wissenschaftlichen europaweiten Studien zur Populationsdynamik der Nutria liegen der Bundesregierung ggf. aktuell vor (vgl. BfN, EU-Kommission 2020 bis 2024 in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Sind der Bundesregierung durch Nutria hervorgerufene Schäden an Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichen, Dämmen), Uferstrukturen und landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Einbrüchen der Ackerflächen und Folgetechnik bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Schadensart, Häufigkeit und Schadenshöhe in den letzten fünf Jahren auflisten, vgl. dazu auch www.deutschlandfunknova.de/beitrag/nutrias-warum-die-nagetiere-abgeschossen-werden#:~:text=Gejagt%20werden%20die%20Nutrias%20aber,Schilffl%C3%A4chen%2C%20die%20den%20Deich%20sch%C3%BCtzen)?

5

Welche Auswirkungen hat der Nutriabestand nach Kenntnis der Bundesregierung auf naturschutzfachlich sensible Lebensräume, insbesondere Röhrichtzonen, Brutstätten für gefährdete Vogelarten (Bodenbrüter), Laichgewässer und Biotope geschützter Arten (vgl. BfN 2020, EU IAS (invasive alien species) Factsheet)?

6

Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit der Nutriabejagung mit dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie mit der EU-Verordnung 1143/2014 über invasive Arten (insbesondere Artikel 19) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

7

Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern zur Anwendung von Nachtsichttechnik, Schalldämpfern und Lebendfallen bei der Bejagung der Nutria, und wie einheitlich sind diese Vorgaben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt, bzw. gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, Vorgaben zur Erlegung der Nutria zu vereinheitlichen?

8

Gibt es Bestrebungen, bundesweit einheitliche jagdrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz alternativer Bejagungstechniken (z. B. Zulassung Bogenjagd, elektronische Fangsysteme, wie im Ausland teilweise angewandt, vgl. intuitivbogen.at/bogenjagd-pro-und-contra-zur-jagd-mit-pfeil-und-bogen#:~:text=Die%20Jagd%20mit%20dem%20Bogen,Pfeil%20und%20Bogen%20wiederum%20erlaubt und www.dbjv.org/assets/data/downloads/dbjv_bericht_nutria_reduzierung_haguenau_2017.pdf) zu schaffen?

9

Welche jagdlichen und finanziellen Maßnahmen (z. B. Prämien, Fanggeräteförderung) zur Populationskontrolle der Nutria werden auf ggf. Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene möglicherweise derzeit gefördert (bitte ggf. nach Bundesländern auflisten)?

10

Hat sich die Bundesregierung zum Beitrag hauptamtlicher Jäger, z. B. im Auftrag von Wasserverbänden, zur effektiven Bekämpfung der Nutria eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und gibt es diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung flächendeckende Strategien (wenn ja, bitte ausführen)?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Evaluationsberichte oder Studien zur jagdlichen Wirkung bestehender Programme der Länder (z. B. möglicher Fallenprämien oder Technikförderung, vgl. Frage 9), und wenn ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung deren Ergebnisse?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Forschungsvorhaben zur ökologischen Ausbreitung, Reproduktionsbiologie, Krankheitsübertragung (Zoonosen) und Wanderungsdynamik der Nutria, und wenn ja, werden diese durch die Bundesregierung gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte ausführen)?

13

Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung smarter Fallensysteme (z. B. mit Bilderkennungssoftware oder Sensortechnik) zur gezielten, tierschutzgerechten Entnahme der Nutria?

14

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Nutriaaufkommen im urbanen Raum (bitte ggf. ausführen), und wie bewertet die Bundesregierung ggf. das Risiko für Siedlungsräume und mögliche Eingriffsmaßnahmen?

15

Sind der Bundesregierung Programme oder Projekte zur Nutzung von Nutriafleisch (z. B. in Gastronomie, Tiernahrung) und Pelz (z. B. Verspinnung, Handwerk) bekannt, und wenn ja, welche?

16

Welche tierschutzrechtlichen Anforderungen gelten bei Fang und Tötung der Nutria, insbesondere im Hinblick auf die Jagd im Wasser, den Einsatz von Jagdhunden und den Fang mit Lebendfallen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer weiteren exponentiellen Ausbreitung der Nutria in Deutschland ohne verschärfte Eingriffsmaßnahmen?

18

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu Erfahrungen anderer EU-Staaten im Umgang mit Nutria (z. B. Frankreich, Italien), und wenn ja, welche Handlungsempfehlungen leitet sie daraus ggf. ab?

19

Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung oder Ausweitung der nationalen Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten unter besonderer Berücksichtigung der Nutria?

Berlin, den 18. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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