Das Gleichstellungsbeauftragtenwesen der Bundesregierung und sein Verhältnis zur bildenden Kunst
der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Über viele Jahre zierte den Eingangsbereich des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) eine bronzene Skulptur der Venus Medici, vermutlich aus dem frühen 18. Jahrhundert stammend und im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlich. Das Abbild der Venus zeigte die antike Liebesgöttin unbekleidet und in keuscher, ihre Brust und ihren Schambereich bedeckender Pose. Im Sommer 2024 wurde einem Medienbericht zufolge jedoch die Statue entfernt und einem Leipziger Museum als Leihgabe übergeben, nachdem die Gleichstellungsbeauftragte des BADV eine Beschwerde geltend gemacht hätte. Laut Medienbericht seien ein möglicher „Verstoß gegen das Bundesgleichstellungsgesetz“ und die Empfindung von „Sexismus“ durch Dritte moniert worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Sachverhalt korrekt, und wenn ja, wann hat die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen die Beschwerde über die Skulptur im Eingangsbereich der Behörde eingereicht?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Beschwerde in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgt?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, welcher Dienststelle gegenüber ist die Beschwerde vorgetragen worden?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, welche Gründe sind in der Beschwerde konkret und im Einzelnen angeführt worden?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, gegen welchen Paragrafen des Bundesgleichstellungsgesetzes soll die Bronzestatue verstoßen haben?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, wie gestaltete sich der weitere Prüf- und Entscheidungsprozess?
Wenn Frage 1 bej mit ja beantwortet aht wurde, zu welchem konkreten Ergebnis kam die Prüfung der Beschwerde?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, welche Dienststelle respektive Behörde respektive welcher Amtsträger hat die Entfernung der Statue verfügt?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, sind der Bundesregierung weitere Beschwerden von Mitarbeitern oder Besuchern des BADV über die Statue der Venus bekannt?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, welche Kosten sind durch die Entfernung der Statue entstanden?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, ist die Statue durch ein anderes Objekt ersetzt worden?
Wie häufig kam es in den letzten fünf Jahren zu Beschwerden von Gleichstellungsbeauftragten in Ministerien und Behörden im Geschäftsbereich der Bundesregierung über Objekte der bildenden Kunst (die Sachverhalte bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wurde, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang hinsichtlich des Verhältnisses von künstlerischem Wert einer historischen Statue, Kunstfreiheit und dem vorgetragenen Vorwurf einer durch eine Gleichstellungsbeauftragte lediglich vermuteten Empfindung von „Sexismus“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in der Gegenwart?