Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Branchenverband Bitkom hat Anfang Juni 2025 seinen „Cloud Report 2025“ vorgestellt. Für diese Erhebung wurden nach Darstellung des Verbandes gut 600 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Beschäftigen befragt (hierzu und im Folgenden www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Demnach sind drei von vier Unternehmen der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft zu abhängig sei von den Diensten sogenannter Hyperscaler aus den USA. Die Unternehmen Amazon, Google und Microsoft dominieren seit Jahren den globalen Markt (de.statista.com/statistik/daten/studie/150979/umfrage/marktanteile-der-fuehrenden-unternehmen-im-bereich-cloud-computing/) und sind auch in Deutschland überaus präsent.
Neun von zehn der befragten Unternehmen nutzen generell Clouddienste, sie lagern also ihre Daten teilweise aus und lassen sie von externen Unternehmen speichern und verarbeiten (siehe www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Seit dem Beginn der zweiten Amtsperiode von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika im Januar dieses Jahres sähen sich demnach rund 50 Prozent der befragten Unternehmen gezwungen, ihre bisherige Cloudstrategie, wozu zentral die Wahl eines vertrauenswürdigen Anbieters zählt, zu überdenken. Neben dem Preis und der Funktionalität würde immer wieder das Kriterium der Sicherheit der Daten genannt, wenn es um einen möglichen Anbieterwechsel geht (ebd.). Die ist gerade bei den genannten US-Unternehmen nicht grundsätzlich gegeben, sind diese doch durch den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) der US-Regierung von 2018 verpflichtet, die auch im Ausland verarbeiteten Kundendaten auf Anfrage den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, ohne dass es dafür eines richterlichen Beschlusses bedürfte (vgl. Die europäische Cloudlücke, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Juni 2025, S. 22).
Die Nachfrage der Nutzung von Clouddiensten wird nach Ansicht des Bitkom in den kommenden Jahren weiter zunehmen, zu den Treibern dieser Entwicklung zählen die emergenten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Derzeit werden allein in Deutschland auf dem Cloudmarkt rund 30 Mrd. Euro jährlich umgesetzt (vgl. Raus aus der US-Cloud, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Juni 2025, S. 22). Von einer digitalen Souveränität Deutschlands könne derzeit keine Rede sein, so der Bitkom-Präsident (ebd.).
Der Bitkom-Präsident führt weiter aus: „Deutschland muss sich aus einseitigen Abhängigkeiten lösen, auch bei digitaler Infrastruktur. Das wird eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung sein“ (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud).
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien äußern sich bislang eher allgemein, wenn es um die Cloudnutzung und den perspektivischen Ausbau der damit einhergehenden Recheninfrastruktur geht: „Wir etablieren Deutschland als KI-Nation. Das bedeutet massive Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI und Robotik“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 4). Das neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) setzt ebenfalls allgemein „auf den Ausbau einer leistungsfähigen deutschen Cloud-Infrastruktur“ (bmds.bund.de/themen/digitale-souveraenitaet).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Sieht es die Bundesregierung als Teil ihrer Aufgaben an, Deutschland und seine Unternehmen aus möglichen Abhängigkeiten bei der digitalen Infrastruktur zu lösen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, unter welchen Umständen ist für die Bundesregierung ggf. eine Abhängigkeit bei der digitalen Infrastruktur gegeben?
Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung als geeignet, eine mögliche Abhängigkeit aufzuheben beziehungsweise zu reduzieren?
Sieht es die Bundesregierung als Problem an, dass der deutsche Markt für Cloudlösungen für Unternehmen seit Jahren von wenigen US-Konzernen dominiert wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, warum genau, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
In welcher Höhe und über welchen Zeitraum werden sich die „massive[n] Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur“, die die Bundesregierung angekündigt hat, bewegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), zu welchen Teilen werden diese Investitionen aus dem Kernhaushalt finanziert werden, und zu welchen Teilen aus dem ausgangs der 20. Legislatur durch eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichten sogenannten Sondervermögen (vgl. www.deutschlandfunk.de/deutschland-bundeswehr-infrastruktur-schuldenbremse-sondervermoegen-102.html)?
Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „digitale Souveränität“ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 70)?
Ist die Bundesrepublik Deutschland anhand dieser Definition in den Augen der Bundesregierung gegenwärtig digital souverän?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die digitale Souveränität Deutschlands zu erreichen beziehungsweise zu erhalten (bitte ausführen)?
Welche finanziellen, administrativen, organisatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zum „Ausbau einer leistungsfähigen deutschen Cloud-Infrastruktur“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie lange wird ein solcher Ausbau nach Einschätzung der Bundesregierung dauern (bitte ausführen)?
Nutzt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde Clouddienste der großen Hyperscaler aus den USA (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, um welche Bundesministerien und oder Behörden handelt es sich?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Daten deutscher Unternehmen, die auf deutschen Speicherplätzen US-amerikanischer Unternehmen liegen beziehungsweise lagen, unter Bezug auf den CLOUD Act den US-Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche?
Wenn ja, um welche (oder welches) Unternehmen handelt es sich dabei?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt geschah die Weitergabe der genannten Daten an die US-Sicherheitsbehörden?
Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung den möglichen Schaden ein?
Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung an diese Information?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die auch in Deutschland angebotenen und von deutschen Unternehmen genutzten Clouddienste US-amerikanischer Unternehmen, die prinzipiell dem CLOUD Act der US-Regierung verpflichtet sind (vgl. www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/cloud-act/), mit dem erklärten Ziel einer digitalen Souveränität Deutschlands vereinbar sind (bitte begründen)?
Betrachtet die Bundesregierung die Clouddienste, die deutsche Unternehmen zum Speichern und Verarbeiten ihrer Daten nutzen, als Teil der kritischen Infrastruktur (bitte begründen)?