Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum Ende des Jahres 2024 haben sich 220 808 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 178 512 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2024 um ca. 20 000 Personen gesunken (vgl. jeweils Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/15103 bzw. 20/10520). Dieser Rückgang beruht allerdings stärker auf dem Übergang aus dem Status als Ausreisepflichtiger in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Ende 2022 in Kraft getretenen Chancen-Aufenthaltsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/3717) denn auf einer relevanten Steigerung der Abschiebungen.
Abgeschoben wurden im Jahr 2024 lediglich 20 084 Personen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) (gegenüber 16 430 Abschiebungen im Jahr 2023; vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10520), während im selben Jahr 16 003 zuvor Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und weitere Tausende Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 25a/b AufenthG erhielten (vgl. Antworten zu den Fragen 15a, 15b und 15d auf Bundestagsdrucksache 20/15103). Bezogen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn lag die Abschiebequote im Jahr 2024 bei lediglich 8,28 Prozent.
Nach wie vor scheitern zudem weitaus mehr Abschiebungen, als dass sie gelingen; im Jahr 2024 standen den 20 084 erfolgreichen Abschiebungen 33 717 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antworten zu den Fragen 16a und 16b auf Bundestagsdrucksache 20/15103).
Die Zahl der Abschiebungen hält überdies nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich im Jahr 2024 bei 301 350 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 55,63 Prozent auf 167 640 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2024“, S. 11).
Im laufenden Jahr 2025 bis einschließlich Juni wurden bei einer auf nur noch 18,3 Prozent gefallenen Gesamtschutzquote bereits 129 681 Asylanträge abschlägig beschieden (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2025“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.
Unverändert bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung (Verordnung [EU] Nummer 604/2013) eine maßgebliche Ursache für die Probleme beim Vollzug der Ausreisepflicht.
Infolge unterbliebener Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat gingen bis Fristablauf allein im Jahr 2024 über 40 000 Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es ursprünglich gar nicht zuständig war (vgl. Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/15103).
Im laufenden Jahr 2025 gelangen bis einschließlich Juni erst 3 109 Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 14 294 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2025“, S. 10).
Auch die amtierende Bundesregierung geht von einer Dysfunktionalität des Dublin-Systems aus und begründet u. a. hiermit ihre Anweisung zu Zurückweisungen an der Landgrenze auch bei Äußerung eines Asylgesuchs (www.dw.com/de/migration-deutschland-alexander-dobrindt-grenzen-flüchtlinge-innenpolitik-sicherheit/a-72562877).
Neben internen Organisationsdefiziten, welchen mit einer beim Bund zentralisierten Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen begegnet werden soll (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3041, 3042, www.koalitionsvertrag2025.de/), scheitern Überstellungen vornehmlich daran, dass sich mehrere Staaten an der EU-Außengrenze ihrer regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) seit Jahren entziehen.
Besonders unkooperativ sind hierbei Italien und Griechenland, wohin im gesamten Jahr 2024 nur 3 bzw. 22 Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/15103).
Hinsichtlich beider Staaten hat das Bundesverwaltungsgericht in Grundsatzurteilen entschieden, dass eine Abschiebung von nicht vulnerablen, bereits als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern dorthin rechtlich zulässig ist (www.bverwg.de/de/pm/2024/57 und www.bverwg.de/de/pm/2025/30). Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat daraufhin mit Blick auf Griechenland angekündigt, auf einen „belastbaren Rückführungsmechanismus“ hinzuwirken (www.sueddeutsche.de/politik/asyl-abschiebung-griechenland-li.3254994).
Ein weiteres Hindernis für Dublin-Überstellungen bilden die im Jahr 2024 auf 2 386 Personen angestiegenen Fälle des sog. Kirchenasyls (www.welt.de/politik/deutschland/article256259628/kirchenasyl-mit-fast-2-400-mal-deutlich-mehr-faelle-im-jahr-2024.html), in denen Asylbewerber häufig so lange in Kirchengemeinden unterkommen, bis ihre Überstellungsfrist in das zuständige Ersteinreiseland abgelaufen ist und die Zuständigkeit auf Deutschland übergeht, da die Bundesländer in der Regel davon absehen, für Überstellungen in Kirchenräume einzudringen.
Von unzumutbaren Einzelfällen, welche die Prämisse für eine Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen bilden (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__blob=publicationFile&), kann nach Auffassung der Fragesteller angesichts dieser Fallzahlen nicht mehr die Rede sein.
Der Migrationsrechtler Dr. Daniel Thym nennt es moralisch unverständlich, dass die Kirchen Abschiebungen in andere EU-Staaten verhindern (Die Welt, a. a. O.). In einem Rechtsstaat ist es aus Sicht der Fragesteller nicht akzeptabel, dass Religionsgemeinschaften auf Basis angemaßter vermeintlich höherer Moral gezielt den Vollzug geltenden Rechts sabotieren und der Staat diese Praxis auch noch formal mit einer diesbezüglichen Vereinbarung sanktioniert.
Einem weiteren Haupthindernis für Rückführungen, der mangelnden Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger, will die Bundesregierung mit einem kohärenten Ansatz begegnen, der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3026 ff.).
Bislang wurde von dem „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex nur gegenüber zwei Staaten – Gambia und Äthiopien – Gebrauch gemacht (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/10/07/council-adopts-visa-measures-against-the-gambia/ und Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/12833).
Vor welchen Hürden die Ausländerbehörden infolge der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen bei Abschiebungen stehen, beschreibt ein Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe wie folgt: „Wer tatsächlich abgeschoben wird, hat meist ein Schlupfloch nicht genutzt.“ Die richtige Frage sei nicht, warum so viele Abschiebungen scheiterten, sondern warum manche überhaupt gelängen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/migration-warum-abschiebungen-in-der-praxis-so-oft-scheitern-110353880.html).
Beschrieben wird die Obstruktion der Herkunftsstaaten an den Beispielen Nigeria und Somalia, welche verlangen, dass ihren ausreisepflichtigen Staatsangehörigen nach Identifikation noch einmal neun Monate Zeit eingeräumt wird, einen Pass zu besorgen, bzw. dass diese eine Freiwilligkeitserklärung abgeben (FAZ, ebd.).
Weiterhin werden Asylbewerber auf linken Internetseiten wie „Abschiebealarm“ über bevorstehende Chartertermine informiert, sodass sie vorübergehend untertauchen können (FAZ, ebd.).
Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat insoweit schon vor Jahren eine „Anti-Abschiebeindustrie“ kritisiert (www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-dobrindt-beklagt-anti-abschiebe-industrie-1.3968956).
Aus den für den Vollzug zuständigen Bundesländern werden nunmehr verschärfte Maßnahmen gegen diese Hintertreibung von Abschiebungen gefordert, so zum einen die allgemeine Strafbarkeit der Vorabinformation von Betroffenen über bevorstehende Abschiebeflüge und zum anderen der Ausschluss von staatlicher Förderung für Organisationen, die solche Informationen verbreiten (www.tagesspiegel.de/berlin/familien-trennen-warnungen-verhindern-berlins-innensenatorin-legt-funf-punkte-plan-fur-mehr-abschiebungen-vor-12363491.html?icid=in-text-link_13973525&s=03; www.tagesspiegel.de/berlin/missbrauch-von-vertraulichen-informationen-berliner-cdu-will-fluchtlingsaktivisten-bestrafen-die-abschiebungen-verraten-13973525.html).
Schließlich gibt es durch interne Vorgaben verursachte Verzögerungen, weil beispielsweise die Behörden, bevor sie einem Ausreisepflichtigen zwangsweise Papiere besorgen dürfen, erst den Ausgang aller Verfahren und im Anschluss noch eine mehrmonatige Frist, die Papiere selbst zu beschaffen, abwarten müssen (FAZ, a. a. O.).
Neben den Rahmenbedingungen des Bundes benennt der Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe die schiere Zahl der Fälle als Problem (FAZ, a. a. O.).
Die personell häufig nicht hinreichend ausgestatteten Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte müssen infolge der massiven Zugangszahlen der „illegalen Migration“ (Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Deutschen Bundestag, www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/06/bt-familiennachzug.html) der letzten Jahre und der hohen Ablehnungsquote bei Asylanträgen (s. o.) immer höhere Fallzahlen bewältigen, was wiederum im Durchschnitt längere Verfahren nach sich zieht und damit zeitnahe Rückführungen erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht (www.welt.de/politik/deutschland/article256197470/Klagen-gegen-Asylbescheide-Zahl-steigt-bundesweit-um-67-Prozent.html).
Die mit Einführung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im nächsten Jahr geplante Erledigung von Asylklageverfahren in sechs Monaten halten Praktiker vor diesem Hintergrund für unrealistisch; in manchen Bundesländern wird stattdessen eine durchschnittliche Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren befürchtet (Die Welt, ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen52
Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2025 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in andere Dublin-Staaten überführt worden?
Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im ersten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die Zielländer dieser Charterflüge?
Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2025 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
Welche sind die zehn Nationalitäten, die im ersten Halbjahr 2025 am häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen mit anführen)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten Halbjahr 2025 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – aus Programmen der Länder erhalten?
Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung freiwillig Ausgereisten (bitte nach befristeten Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattung, geduldet sowie ausreisepflichtig ohne Duldung untergliedern)?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30. Juni 2025 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?
Welche sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, auflisten)?
Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach null bis zwei Jahren, zwei bis vier Jahren, vier bis sechs Jahren und mehr als sechs Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2025 erhalten?
a) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2025?
b) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2025?
c) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancen-Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2025?
Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2025 in Deutschland aufgehalten?
Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2025 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils auflisten)?
Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2025
a) vor und
b) nach
Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
Welche der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung seit Amtsantritt ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?
Welche sind die zentralen Inhalte des bis Dezember 2024 zu erstellenden deutschen Umsetzungsplans im Bereich „Effiziente und faire Rückkehrverfahren“ (vgl. Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/12833) bezüglich des 2026 in Kraft tretenden GEAS, und welche der dort vorgesehenen Maßnahmen wurden bereits realisiert?
Beabsichtigt die neue Bundesregierung, sich künftig verstärkt darum zu bemühen, die Rückführung von Bürgern unkooperativer Herkunftsstaaten alternativ in aufnahmebereite Drittstaaten zu ermöglichen, und wurden hierzu bereits bilateral oder im Verbund der EU Verhandlungen mit in Betracht kommenden Drittstaaten aufgenommen?
Wurde im letzten Halbjahr 2025 gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?
Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
Welche Möglichkeiten, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich zu erhöhen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummer 3036), will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vollzugszuständigkeit der Bundesländer ausschöpfen?
Hat die Prüfung der Einrichtung vom Bund betriebener Ausreisezentren bereits begonnen, und bis wann soll diese abgeschlossen sein (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummer 3043)?
In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im ersten Halbjahr 2025 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?
Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2025 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
Gibt es inzwischen Erkenntnisse über die Wirkung des seit 27. Februar 2024 geltenden Rückführungsverbesserungsgesetzes (Bundestagdrucksache 20/9463), und wenn ja, welche?
Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten Halbjahr 2025 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten Halbjahr 2025 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, etwas daran zu ändern, dass die Behörden Passersatzpapiere erst nach rechtskräftigem Abschluss des Asyl- und Gerichtsverfahrens und dem Ablauf einer mehrmonatigen Frist zur Selbstbeschaffung besorgen dürfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2025 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß EURODAC (European Dactyloscopy)-Verordnung erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im ersten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde?
In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2025 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen?
Welche Ergebnisse hat die noch unter der Vorgängerregierung eingesetzte Dublin-Task-Force von Bund und Ländern erzielt (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/15103)?
Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand Ende Juni 2025 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im ersten Halbjahr 2025 die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen?
In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im ersten Halbjahr 2025 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen, und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der steigenden Fallzahlen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), an der Praxis im Umgang mit dem sog. Kirchenasyl etwas zu ändern?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im ersten Halbjahr 2025 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Kroatien und
d) Bulgarien?
Hat die Bundesregierung gegenüber Griechenland einen „belastbaren Rückführungsmechanismus“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erreicht, oder ist die Vereinbarung eines solchen im Laufe dieses Jahres absehbar?
Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation bei Überstellungen nach
a) Italien,
b) Bulgarien und
c) Kroatien
im Vergleich zum Stand Ende 2024 konkrete Fortschritte erreicht?
Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2025 in Deutschland Asyl beantragt, denen
a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern im ersten Halbjahr 2025 übernommen, und wenn ja, wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2025 von dort übernommen?
Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2024 und im Jahr 2025 als unkooperativ gemeldet?
Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im ersten Halbjahr 2025 entwickelt?
a) Lässt Äthiopien Charterflüge zwecks Rückführungen zu?
b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 aus Deutschland zurückgeführt werden und wie viele davon in Charterflügen?
c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende Juni 2025 in Deutschland aufgehalten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um den von ihr angekündigten „kohärenten Ansatz“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten umzusetzen, und gibt es insbesondere bereits konkrete Überlegungen, Maßnahmen gegenüber unkooperativen Staaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu ergreifen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Verhältnis zu Nigeria und zu Somalia zu ergreifen, um deren Obstruktion bei Abschiebungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu begegnen?
Welche Schritte hat die neue Bundesregierung unternommen, um die angekündigten Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3045, 3046) zu ermöglichen, und sollen Abschiebungen in diese Zielstaaten noch im Laufe des zweiten Halbjahres 2025 beginnen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die neue Bundesregierung zu ergreifen, um zu verhindern, dass Ausreisepflichtige vorab über bevorstehende Charterflüge informiert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Besteht nach Erkenntnis der Bundesregierung eine rechtliche Handhabe, um gegen die Betreiber entsprechender Webseiten und Chatgruppen vorzugehen?
b) Wie verhält sich die Bundesregierung zu Forderungen aus den Bundesländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die gezielte Warnung vor bevorstehenden Abschiebungen nicht nur für öffentliche Bedienstete, sondern generell unter Strafe zu stellen?
c) Ist die Beteiligung an der Verhinderung staatlichen Gesetzesvollzuges – hier in Form der Warnung vor Abschiebungen – ein Grund für den Ausschluss von staatlicher Förderung durch die Bundesregierung?
Wie lange war im ersten Halbjahr 2025 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2025 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren,
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
Wie viele dieser in Frage 51 erfragten Ausländer haben 2025 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?