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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Finanzierung muslimischer Wohlfahrtsorganisationen durch die Bundesministerien

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.08.2025

Aktualisiert

15.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/99725.07.2025

Finanzierung muslimischer Wohlfahrtsorganisationen durch die Bundesministerien

der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Jan Feser, Lukas Rehm, Sascha Lensing, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12272 förderte das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Kalenderjahr 2023 mehrere muslimische Wohlfahrtsorganisationen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Bürgerschaftliches Engagement“ und stellte hierfür Bundesmittel in insgesamt siebenstelliger Höhe bereit. Dies betrifft den Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. (SmF) sowie die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. (WMG).

Der Bundesverband des Sozialdienstes muslimischer Frauen e. V. wurde im Jahr 2016 gegründet. Neben Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Stiftungen, kommunalen und Landesmitteln wird der SmF u. a. auch durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert (smf-verband.de/ueber-uns/).

Laut der eingangs erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12272 erhielt der Sozialdienst Muslimischer Frauen e. V. im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Bürgerschaftliches Engagement“ innerhalb des Kalenderjahres 2023 Fördermittel des BMFSFJ für zwei Projekte: 1 080 063,75 Euro für das Projekt „Menschen stärken Menschen – PPQ-Tandemteams für Demokratie und Vielfalt“ sowie 237 349,04 Euro für ein nicht näher bezeichnetes Projekt des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ wurden dem Sozialdienst muslimischer Frauen Köln e. V. für das Projekt „Reise der Hoffnung – Erzähl- und Schreibwerkstatt“ 239 994,94 Euro zur Verfügung gestellt (www.demokratie-leben.de/resource/blob/266890/fe3d742155897e85411c1c45d7a399b6/250701-uebersicht-bewilligte-projekte-fp3-barrierefrei-data.pdf). Die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. wurde im Zuge des Projekts „Brücken bauen – Gemeinwesenarbeit stärken“ mit 455 402,42 Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12272).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch waren die Fördergelder, die der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. seit 2016 insgesamt von den Bundesministerien erhalten hat (bitte nach Ministerien, Jahren und Projekten, Eigenanteil, Fördergeldern sonstiger Ebenen soweit bekannt aufstellen)?

2

Wie hoch waren die Fördergelder, die die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. seit 2016 insgesamt von den Bundesministerien erhalten hat (bitte nach Ministerien, Jahren und Projekten, Eigenanteil, Fördergeldern sonstiger Ebenen soweit bekannt aufstellen)?

3

In welcher Höhe wurden ggf. weitere muslimische Wohlfahrtsorganisationen seit 2016 insgesamt von den Bundesministerien gefördert (bitte nach Ministerien, Jahren und Projekten, Eigenanteil, Fördergeldern, sonstiger Ebenen soweit bekannt aufstellen)?

4

Existieren Kontrollberichte und Prüfvermerke zur Verwendung der Mittel durch die in den Fragen 1 bis 3 bezeichneten Organisationen, und wenn ja, welche sind dies (bitte nach Organisation getrennt auflisten)?

5

Gab es Rückforderungen von Geldern aufgrund von Verstößen gegen Förderrichtlinien (wenn ja, bitte nach dem jeweiligen rückfordernden Ministerium sowie nach der geförderten Organisation, dem Zeitpunkt, der Höhe der Rückforderung, dem betreffenden Projekt und der Art des Verstoßes gegen Förderrichtlinien aufschlüsseln)?

Berlin, den 23. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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