Islamische Hochschulgruppe an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und muslimische Hochschulgruppe an der Charité Berlin
der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller, Martin Hess, Sascha Lensing, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es stets einen antitotalitären Konsens auf der Grundlage von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde (Mannewitz, T., Rudzio, W. [2022]. Die antitotalitäre Demokratie des Grundgesetzes. In: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Springer VS, Wiesbaden. doi.org/10.1007/978-3-658-39078-5_2). Angesichts der jüngsten Vorfälle während der sogenannten Islamwoche an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und ähnlicher Ereignisse an der Charité Berlin stellt sich den Fragestellern die Frage, inwiefern diese zuvor genannten Grundsätze weiterhin volle Gültigkeit im Hochschulbereich beanspruchen können.
Sowohl an der Universität Kiel als auch an der Universitätsklinik Charité Berlin wurden Personen aufgrund ihres Geschlechts voneinander getrennt platziert. Dies ging mutmaßlich auch mit Einschränkungen der Meinungs- und Religionsfreiheit einher (www.welt.de/vermischtes/article256302486/Uni-Kiel-Salafismus-und-Geschlechtertrennung-Islamwoche-sorgt-fuer-Kritik.html; www. welt.de/politik/deutschland/article256310042/Wolfgang-Bosbach-zur-Islamwoche-Wir-haben-uns-in-Deutschland-leider-abgewoehnt-in-diesen-Dingen-Klartext-zu-reden.html; taz.de/Islamwoche-an-der-Uni-Kiel/!6093198/; www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/islamistische-geschlechtertrennung-nun-auch-an-der-charite-li.2337425). Nach Presseberichten trat an der Universität Kiel Sertac O. auf, der dem salafistischen Spektrum zugeordnet wird, einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als ernsthafte Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingestuften Strömung des Islam (www.cicero.de/kultur/islamwoche-an-der-uni-kiel-ein-salafist-im-hoersaal; www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25029-vsb2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2, insbes. S. 222 f.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Werden islamistische bzw. salafistisch-extremistische Bestrebungen an deutschen Bildungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen und Universitäten, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, überwacht und entsprechende Ergebnisse ggf. ausgewertet, und wenn ja, inwieweit?
Beobachtet die Bundesregierung, ggf. auch in Zusammenarbeit mit den Ländern, in den letzten zehn Jahren eine Zunahme islamistischer bzw. salafistisch-extremistischer Aktivitäten an Hochschulen bzw. Universitäten?
Welche Formen an Einflussnahme islamistischer bzw. salafistisch-extremistischer Bestrebungen an Hochschulen bzw. Universitäten beobachtet die Bundesregierung gegebenenfalls (auch in Kooperation mit den Ländern)?
Kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Universitäten bzw. informiert diese, um potenziell islamistische bzw. salafistisch-extremistische Akteure zu identifizieren, und wenn ja, in welchem Umfang?
Unterstützt die Bundesregierung, ggf. auch in Kooperation mit den Ländern, Hochschulen bzw. Universitäten bei der Identifizierung islamistischer bzw. salafistisch-extremistischer Referenten und bzw. oder Organisationen?
Liegen der Bundesregierung, ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern, Erkenntnisse über islamistische bzw. salafistisch-extremistische Hochschulgruppen an deutschen Hochschulen bzw. Universitäten vor, und wenn ja, welche?
Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung (ggf. in Kooperation mit den Ländern), auf Hochschulen bzw. Universitäten, an denen islamistische bzw. salafistisch-extremistische Veranstaltungen bzw. Aktivitäten stattfinden sollen, einzuwirken?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Stehen der Bundesregierung Mittel (Geldmittel und organisatorische Mittel) zur Verfügung, um Hochschul- bzw. Universitätsveranstaltungen dahin gehend zu unterstützen, dass an diesen Orten nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert wird?
Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Wenn nein, gibt es diesbezüglich Überlegungen?
Unterstützt die Bundesregierung bzw. unterstützen einzelne Bundesministerien (etwa über Drittmittel) Hochschulen bzw. Universitäten in ihrer Verantwortung, die Freiheit von Forschung und Lehre und den antitotalitären Konsens zu gewährleisten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von studentischen Organisationen an Hochschulen bzw. Universitäten im Kontext der Verbreitung von Islamismus bzw. salafistischem Extremismus ein?
Sieht die Bundesregierung Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Hochschulen bzw. Universitäten vor, die wiederholt islamistische bzw. salafistischextremistische Veranstaltungen bzw. Aktivitäten zulassen?
Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, das Bewusstsein für islamistische bzw. salafistisch-extremistische Ideologien an Hochschulen bzw. Universitäten zu erhöhen?
Plant die Bundesregierung, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Vorfälle aus dem islamistischen bzw. salafistischen Spektrum an Hochschulen bzw. Universitäten konsequent zu adressieren und ggf. zu ahnden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Bundesmittel (beispielsweise Drittmittel) bei Veranstaltungen wie den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten an der Universität Kiel und der Charité Berlin eingesetzt wurden?