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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Wehrbericht 2024: Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.08.2025

Aktualisiert

25.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/99925.07.2025

Wehrbericht 2024 – Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen

des Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, Kurt Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Andreas Paul, Heinrich Koch, Dr. Daniel Zerbin, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat die damalige Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter dem Leitbegriff der „Zeitenwende“ angekündigt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-sondersitzung-882198). Der angekündigte Umbau der Bundeswehr wurde begleitet von weitreichenden politischen Versprechen und intensiver öffentlicher Kommunikation (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erste-nationale-sicherheitsstrategie-5636234).

Nach Auffassung der Fragesteller besteht auch drei Jahre nach dem Beginn umfassender Reformbemühungen weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen den erklärten politischen Zielen, den bereitgestellten Haushaltsmitteln und den bislang erzielten Fortschritten. Insbesondere in den Bereichen materielle Ausstattung, Personalgewinnung, strukturelle Reformen und Infrastrukturmodernisierung sehen sie nach wie vor gravierende Defizite. Aus Sicht der Fragesteller bestätigt auch der Jahresbericht 2024 der Wehrbeauftragten (Bundestagsdrucksache 20/15060) strukturelle Schwächen in der Bundeswehr, die nicht nur die Einsatzbereitschaft gefährden, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen können. Eine substanzielle Verbesserung gegenüber den Vorjahren sei nicht erkennbar. So bleibe etwa die Abbruchquote, insbesondere im ersten Dienstjahr, weiterhin hoch. Um dem entgegenzuwirken, sollen die Gründe für Dienstabbrüche systematisch erfasst und junge Menschen stärker an die Bundeswehr gebunden werden (vgl. ebd., S. 10). Gleichzeitig setzt das Bundesministerium der Verteidigung verstärkt auf gesellschaftspolitische Themen wie Vielfalt und Gleichstellung (vgl. ebd., S. 120 ff.). Die Frage, inwieweit Programme zu diesen Themenkomplexen tatsächlich zur Einsatzfähigkeit der Streitkräfte beitragen, bleibt in den Augen der Fragesteller offen.

Zudem mehren sich Hinweise auf eine weit gefasste Auslegung des Extremismusbegriffs, die zu einer steigenden Zahl von Verdachtsfällen und dienstrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Truppe führt. Seit Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, Soldaten bei sogenannten extremistischen Bestrebungen zügig zu entlassen (www.bmvg.de/resource/blob/5837134/e015425b896dddc14643e6d48bed4a71/dl-extremismusbericht-2023-data.pdf; S. 29). Darüber hinaus weist der Extremismusbericht 2023 des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine steigende Zahl von Verdachtsfällen sogenannter verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates hin, womit Bestrebungen gemeint sind, die das Vertrauen in staatliche Institutionen systematisch untergraben und dadurch die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen können (vgl. ebd., S. 12).

Mehrere Sachverständige äußerten im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum neuen Entlassungsrecht bei extremistischen Bestrebungen erhebliche verfassungs- und verwaltungsrechtliche Bedenken (Wortprotokoll der 51. Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 13. November 2023, www.bundestag.de/resource/blob/987382/753c4f67356dffee0ec77bc078deb256/Wortprototokoll.pdf). Kritisiert wurden insbesondere die Schwächung der Unschuldsvermutung (vgl. ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 45), die Möglichkeit von Entlassungen auf bloße Verdachtsmomente hin (vgl. ebd. Christian Hoffmeister, S. 96) sowie eine potenziell zu weite Auslegung des Extremismusbegriffs (vgl. ebd. Oberst André Wüstner, S. 8). Es bestehe die Gefahr, dass Soldaten mit abweichenden politischen Haltungen unter Generalverdacht geraten (vgl. ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 9). Zudem wurde der fehlende richterliche Vorbehalt bei einem so weitreichenden Eingriff wie der Entfernung aus dem Dienstverhältnis als problematisch eingeschätzt (vgl. ebd. Christian Hoffmeister, S. 14).

Vor dem Hintergrund der im Wehrbericht 2024 dokumentierten strukturellen Defizite, der bisher begrenzten Fortschritte bei der Umsetzung der Reformvorhaben sowie der laufenden politischen Debatte über ein neues Wehrdienstmodell sehen die Fragesteller weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der strategischen Prioritätensetzung und des Umgangs der Bundesregierung mit extremistischen Tendenzen in der Bundeswehr. Eine konsequente Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen erscheint ihnen dabei zwar notwendig, jedoch besteht in ihren Augen die Gefahr, dass Maßnahmen ohne hinreichende rechtsstaatliche Absicherung die innerdienstliche Vertrauenskultur und die Meinungsfreiheit in den Streitkräften beeinträchtigen könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche konkreten administrativen, rechtlichen oder vergabetechnischen Hürden haben den vollständigen Mittelabruf aus dem Sondervermögen im Jahr 2024 verhindert?

2

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig eine vollständige Ausschöpfung der Mittel zu gewährleisten (vgl. Frage 1)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Gründen für die weiterhin hohe Abbruchquote im ersten Dienstjahr vor, und welche konkreten Maßnahmen wurden seitdem zur Verbesserung der Verbleibquote eingeleitet?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle angeblicher oder tatsächlicher „Delegitimierung des Staates“ durch aktive oder ehemalige Bundeswehrangehörige im Jahr 2023, bzw. welche konkreten Aussagen, Handlungen oder digitalen Inhalte führten zur entsprechenden Bewertung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit anonymisierten Fallbeispielen aufschlüsseln)?

5

Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung bei der Einordnung von Kritik an Regierung, Parlament oder Justiz als „delegitimierend“ an, und wie wird dabei sichergestellt, dass diese nicht mit grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung verwechselt wird (vgl. Frage 4)?

6

Wie viele Bewerber für den militärischen Dienst wurden in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund negativer Sicherheitsüberprüfung abgelehnt?

7

Welche konkreten spezifischen Rekrutierungsstrategien werden ggf. entwickelt, um ein neues Wehrdienstmodell bei der Zielgruppe zu bewerben und ansprechend darzustellen?

8

Gibt es Pläne zur engeren Kooperation mit Schulen und Universitäten, um den Wehrdienst als Teil eines Bildungs- oder Entwicklungsprogramms attraktiver zu gestalten?

9

Sollen Systeme zur Erfolgsmessung und Evaluierung der Effektivität eines neuen Wehrdienstmodells implementiert werden, und wenn ja, welche?

Berlin, den 23. Juli 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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