Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arme Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat in seiner Abteilung „Grundsätze“, Unterabteilung „Grundsätze der Entwicklungspolitik“, das Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“ eingerichtet (www.bmz.de/resource/blob/16042/organisationsplan-bmz.pdf). Unter der Leitung der ehemaligen Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze wurde eine umfassende Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik entwickelt und implementiert, die auf den Prinzipien der Gleichstellung, Repräsentanz und Ressourcenverteilung basiert (www.bmz.de/de/themen/feministische-entwicklungspolitik).
Im März 2023 wurde angekündigt, dass das BMZ bis 2025 den Anteil seiner neuzugesagten Projektmittel für die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter auf 93 Prozent erhöhen will – im Jahr 2021 waren es etwa 64 Prozent (www.bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/ministerin-schulzestellt-feministische-strategie-vor-146202). Dabei soll der Anteil der Mittel mit dem Hauptziel der Gleichberechtigung auf 8 Prozent verdoppelt werden (a. a. O.). Für Maßnahmen mit dem Nebenziel der Gleichberechtigung ist eine Steigerung auf 85 Prozent geplant (a. a. O.).
Mit dem Amtsantritt von Reem Alabali-Radovan als Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde bislang keine Abkehr von dieser strategischen Ausrichtung kommuniziert.
Im Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein Strategiepapier zur feministischen Klimapolitik, das die Klimakrise als gesellschaftliche Herausforderung anerkennt und die überproportionale Betroffenheit von Frauen und marginalisierten Gruppen durch den Klimawandel hervorhebt und diese Probleme u. a. durch gendertransformative Ansätze beheben will (www.bmz.de/resource/blob/195068/bmz-factsheet-feministische-klimapolitik-de.pdf).
Angesichts der Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul, der laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Stern“ vom 10. Juli 2025 die feministische Außenpolitik seiner Vorgängerin Annalena Baerbock nicht fortsetzen will (www.stern.de/news/wadephul-will-feministische-aussenpolitik-von-baerbock-nicht-fortsetzen-35676762.html), ergeben sich für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, der Ressourcenallokation, der operativen Umsetzung sowie der Kohärenz innerhalb der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der feministischen Entwicklungspolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die als Bestandteil der deutschen Außenpolitik fungiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wann genau wurde das Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“ im BMZ eingerichtet, und welche genauen politischen, gesellschaftlichen und internationalen Entwicklungen sowie strategischen Überlegungen haben die Einrichtung des Referats notwendig gemacht, und wie werden die spezifischen Zielsetzungen des Referats im Kontext der globalen entwicklungspolitischen Herausforderungen definiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Gesamtkosten (einschließlich Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Beratungsleistungen) sind seit der Einrichtung des Referats G11 entstanden, und wie setzen sich diese Kosten im Detail nach Haushaltsjahren und Kategorien aufgeschlüsselt zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aus welchen Haushaltstiteln und Etatposten des BMZ wurden die finanziellen Mittel für die Einrichtung und den laufenden Betrieb des Referats G11 bereitgestellt, und wurden hierfür zusätzliche Haushaltsmittel bewilligt oder bestehende Mittel umgeschichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Liegt eine systematische Kosten-Nutzen-Analyse oder eine Evaluierung der Wirksamkeit des Referats G11 vor, und wenn ja, welche quantitativen und qualitativen Ergebnisse wurden dabei hinsichtlich der Zielerreichung der feministischen Entwicklungspolitik festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, ist eine solche Analyse geplant, und wenn ja, nach welchem Zeitplan?
Welche konkreten Posten (z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung, administrative Unterstützung) bestehen im Referat G11, und welche fachlichen Qualifikationen (z. B. akademische Abschlüsse, Berufserfahrung, spezifische Kenntnisse in Gender Studies oder Entwicklungspolitik) werden für diese Positionen vorausgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Mitarbeiter sind im Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“ tätig, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfassen diese Stellen, und wie viele Mitarbeiter sind in Teilzeit oder als Minijobber (geringfügig Beschäftigte) tätig (bitte detailliert nach Beschäftigungsstatus, z. B. Beamte, Tarifbeschäftigte, befristete Verträge, Minijobs, und Hierarchieebenen, z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung, Unterstützungspersonal, aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurden für die Besetzung des Referats G11 neue Stellen im BMZ geschaffen, oder wurden vorhandene Stellen aus anderen Referaten oder Abteilungen umgewidmet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn Stellen umgewidmet wurden, aus welchen Bereichen des BMZ stammen diese, und welche Auswirkungen hatte dies auf die Kapazitäten der betroffenen Referate?
Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten übernimmt das Referat G11 im BMZ, welche Projekte hat es seit seiner Einrichtung initiiert oder betreut, welche Positionspapiere oder Strategien hat es erstellt oder maßgeblich mitgestaltet, und wie setzen sich die betreuten Projekte nach thematischen Schwerpunkten (z. B. Gesundheit, Bildung, wirtschaftliche Stärkung), geografischen Regionen und Zielgruppen (z. B. Frauen, marginalisierte Gruppen) zusammen (bitte eine detaillierte Übersicht über alle Tätigkeitsbereiche, z. B. Strategieentwicklung, Projektsteuerung, Monitoring, internationale Kooperation sowie eine vollständige Liste der seit der Einrichtung betreuten Projekte mit Angabe der jeweiligen Fördervolumina aufführen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie koordiniert sich das Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“ mit anderen Referaten und Abteilungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (insbesondere im Hinblick auf die bisherigen Leitlinien für feministische Außenpolitik und deren angekündigte Einstellung) sowie mit internationalen Partnern (z. B. multilaterale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, bilaterale Geberländer) angesichts der engen Verzahnung der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ mit der deutschen Außenpolitik und der von Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul im „Stern“ vom 10. Juli 2025 angekündigten Einstellung der feministischen Außenpolitik (bitte die Mechanismen und Formate dieser Koordination im Detail beschreiben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwiefern tragen die vom Referat G11 betreuten Projekte messbar zur Erreichung der Ziele der feministischen Entwicklungspolitik bei, insbesondere hinsichtlich der Förderung von Rechten, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen, und liegen hierzu Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor, und welche Erfolge oder Herausforderungen wurden darin ggf. dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat das BMZ das im März 2023 angekündigte Ziel erreicht, bis 2025 den Anteil seiner neuzugesagten Projektmittel für die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter auf 93 Prozent zu erhöhen, wobei der Anteil der Mittel mit dem Hauptziel der Gleichberechtigung auf acht Prozent verdoppelt und für Maßnahmen mit dem Nebenziel der Gleichstellungsförderung eine Steigerung auf 85 Prozent geplant war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Maßnahmen hat das Referat G11 im BMZ seit der Veröffentlichung des Strategiepapiers zur feministischen Klimapolitik im Oktober 2024 ergriffen, um die im Papier genannten Ziele umzusetzen, und welche Projekte oder Programme wurden hierfür initiiert oder weiterentwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Fördervolumina wurden für diese Maßnahmen bereitgestellt, und wie verteilen sich diese auf die thematischen Schwerpunkte wie Klimaschutz, Wasserzugang, Care-Arbeit, Landrechte oder Mobilität?
Wie stellt das BMZ sicher, dass die im Strategiepapier zur feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 geforderten gendertransformativen Ansätze messbare Ergebnisse erzielen, und liegen hierzu bereits Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, ist eine Evaluierung geplant, und wenn ja, nach welchem Zeitplan?
Wie koordiniert das Referat G11 die Umsetzung der im Strategiepapier zur feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 genannten Initiativen (z. B. Globaler Schutzschirm, „Energising Development“, „Global Alliance for Feminist Transport“, „Global Alliance for Care“) mit anderen Abteilungen des BMZ, dem Auswärtigen Amt und internationalen Partnern, und welche Mechanismen oder Formate wurden eingeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung angesichts der Äußerungen von Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul, der laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Stern“ die feministische Außenpolitik seiner Vorgängerin Annalena Baerbock nicht fortsetzen will, die feministische Entwicklungspolitik bzw. das Referat G11 aufzulösen oder deren Ausrichtung grundlegend zu verändern, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der feministischen Entwicklungspolitik als Bestandteil der deutschen Außenpolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn eine Auflösung oder Veränderung geplant ist, welche Schritte und Zeitpläne sind vorgesehen?
b) Wenn die Bundesregierung an der Weiterführung der feministischen Entwicklungspolitik und des Referats G11 festhält, welche Argumente und strategischen Überlegungen rechtfertigen diese Entscheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der von Dr. Johann David Wadephul im „Stern“ geäußerten Position?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um potenzielle Widersprüche oder Spannungen innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich der Ausrichtung und Priorisierung der feministischen Entwicklungspolitik, wie sie im Zusammenhang mit den Äußerungen von Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul im „Stern“ vom 10. Juli 2025 zur feministischen Außenpolitik nach Auffassung der Fragesteller deutlich werden, zu klären oder zu lösen, und wie wird die Kohärenz der Koalitionspolitik in diesem Bereich sichergestellt, insbesondere angesichts der engen Verzahnung der feministischen Entwicklungspolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit der deutschen Außenpolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?