Hintergründe einer in Aussicht gestellten Fachkräftesicherung durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schuhmann, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender Faktor zur Fachkräftesicherung“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 14). Zugleich heißt es dort: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf; abgerufen am 12. Juni 2025, S. 18).
Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag in Deutschland im Jahr 2024 bei 74,1 Prozent und liegt damit laut Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Professorin für Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität Potsdam und Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), im internationalen Vergleich im oberen Bereich (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-mikrozensus.html; abgerufen am 12. Juni 2025, www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/fachkraeftemangel-2024/548772/erwerbsbeteiligung-von-frauen/; abgerufen am 12. Juni 2025).
Prof. Dr. Katharina Wrohlich äußert die Hoffnung, dass es durch staatliche Maßnahmen gelingen könnte, „geschlechtsspezifische Ungleichheiten“ abzubauen, wie beispielsweise die hohe Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen mit älteren Kindern, also vor dem Hintergrund der bereits hohen Erwerbsbeteiligung auch eine Ausweitung der Arbeitszeit von Frauen zu erreichen – sie spricht hierbei auch vom „Umfang der Erwerbstätigkeit“ (ebd.).
Der Soziologe Prof. Dr. Martin Schröder, Professor für Soziologie an der Universität des Saarlandes, hat jedoch anhand von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels festgestellt, dass eine Zunahme an Zufriedenheit mit der Arbeitssituation bei beruflichem Aufstieg zwar bei Männern deutlich zu verzeichnen ist, dies so jedoch nicht auf Frauen zutrifft – Männer werden durch berufliche Aufstiege doppelt so zufrieden wie Frauen –, dass bereits 17-jährige Mädchen hohes Einkommen und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten als weniger wichtig als gleichaltrige Jungen bei als gleich empfundener Erziehung bewerten, dass Frauen durchschnittlich weniger Wert auf beruflichen Erfolg legen und unter allen Kategorien mit geringer beruflicher Risikobereitschaft überrepräsentiert sind und dass das durchschnittliche Einkommen von Frauen zwar geringer, ihr Maß an Zufriedenheit mit ihrer Arbeitssituation mit der von Männern zugleich aber identisch ist, wie auch ihre Beurteilung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Martin Schröder: Wann sind Frauen wirklich zufrieden? München 2023, S. 61, 63 f., 66 f.).
Auch geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, dass im Jahr 2024 unter den teilzeitbeschäftigten Frauen lediglich 4,2 Prozent unfreiwillig teilzeitbeschäftigt waren und die Mehrheit freiwillig teilzeitbeschäftigt war (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/unfreiwillig-teilzeitbeschaeftigte.html; abgerufen am 7. Juli 2025).
Zu den wichtigsten Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung zählte bei Frauen neben der Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen oder sonstigen familiären Gründen der Wunsch nach Teilzeittätigkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, und wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen, die die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren für Programme, Fördermaßnahmen oder Anreizsysteme zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen vorsieht (bitte tabellarisch nach Haushaltstiteln und Programmen aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, die belegen, dass die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ohne eine gleichzeitige Erhöhung der Arbeitsstunden von Frauen einen entscheidenden Faktor zur Fachkräftesicherung darstellt, obwohl die Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland im internationalen Vergleich bereits hoch ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die durchschnittliche Arbeitszeit von Frauen erhöhen sollen, um damit den Umfang der Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, ist der Bundesregierung angesichts ihrer im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getätigten Positionierung, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden darf, bekannt, dass aus Daten des Sozio-oekonomischen Panels sowie des Statistischen Bundesamts hervorgeht, dass Frauen im Durchschnitt signifikant andere Prioritäten im Hinblick auf ihr Arbeitsleben setzen als Männer und mehrheitlich freiwillig teilzeitbeschäftigt sind, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass ihre geplanten Maßnahmen die Arbeitszeit von Frauen nicht ohne bzw. gegen den Willen Betroffener erhöhen würden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn nein, aus welchen Gründen plant die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen zur Erhöhung des Umfangs der Erwerbstätigkeit von Frauen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern der Ausbau von Betreuungsangeboten (z. B. Ganztagsbetreuung, Kitaplätze) zwingende Voraussetzung für eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung wäre und in welchem Umfang diese Betreuungsangebote ausgeweitet werden müssten?
Strebt die Bundesregierung einen konkreten prozentualen Zielwert bei der Erwerbstätigenquote von Frauen an, den sie mit regulatorischen und finanziellen Maßnahmen erreichen will, bei dessen Erreichung keine neuen Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen mehr eingeführt werden sowie bestehende Maßnahmen wieder beendet werden würden, und kann sie diesen gegebenenfalls beziffern?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine branchenspezifische Priorisierung, in welchen Wirtschaftszweigen der Anteil weiblicher Erwerbstätiger besonders gesteigert werden soll?
Wenn ja, wie lauten diese Zielbranchen?
Wenn nein, weshalb wird auf eine solche Differenzierung verzichtet?
Plant die Bundesregierung flankierende Forschungsvorhaben oder Programme zur Beobachtung der sozialen Auswirkungen einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung (z. B. auf kindliche Entwicklung, familiale Bindung, Gesundheit oder Arbeitszufriedenheit)?
Wenn ja, welche Forschungsvorhaben sind konkret vorgesehen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Sieht die Bundesregierung ein Potenzial, durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen Fachkräfteengpässe zu beheben, wie sie jährlich in der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit dargestellt werden, und welche konkreten Angaben kann sie gegebenenfalls dazu machen?