Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit
der Abgeordneten Deborah Düring, Karoline Otte, Schahina Gambir, Claudia Roth, Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt, Jamila Schäfer, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weltweit sind 47 Staaten extrem hoch verschuldet und müssen in den kommenden drei Jahren mindestens 15 Prozent ihrer Staatseinnahmen für Zins- und Tilgungszahlungen an ausländische Gläubiger aufwenden. 28 weitere Länder sind stark verschuldet und haben dadurch einen sehr eingeschränkten fiskalpolitischen Handlungsspielraum. Besonders betroffen sind Niedrigeinkommensländer im Globalen Süden (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassjahr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-online.pdf).
Länder mit sehr hohen Auslandsschulden sind deutlich vulnerabler gegenüber den Auswirkungen der Klimakrise, Naturkatastrophen, wirtschaftlichen Krisen und (bewaffneten) Konflikten. Zudem ist die Bevölkerung dieser Länder stärker von Armut betroffen (vgl. Report Fiscal Vulnerabilities in Low-Income Countries, 2025; https://openknowledge.worldbank.org/server/api/core/bitstreams/21dc3e73-1c13-40e8-b131-da4d1c4f82c0/content). Häufig sind die Steuereinnahmen dieser Länder sehr niedrig, sodass ihnen neben den hohen Schuldendiensten wenig Geld für Investitionen in Wirtschaft, öffentliche Daseinsvorsorge und Klimaresilienz zur Verfügung steht.
Die bestehenden Entschuldungsmechanismen lösen für viele Länder nicht die grundsätzlichen Probleme, die mit der Überschuldung einhergehen, unter anderem weil nicht alle Gläubiger, so zum Beispiel private Gläubiger, in die Verfahren einbezogen sind. Abhilfe könnte hier aus Sicht von Expertinnen und Experten ein rechtsverbindliches internationales Staateninsolvenzverfahren schaffen, welches alle Gläubiger miteinbezöge (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassjahr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-online.pdf). Neben Brasilien, Pakistan und der Gruppe der kleinen Inselstaaten sprach sich auch die Afrikanische Union im Mai 2025 in der Abschlusserklärung ihrer „Conference on Debt“ für einen rechtverbindlichen Mechanismus zur Entschuldung aus, der bei den Vereinten Nationen angesiedelt sein soll (vgl. DRAFT DECLARATION OF THE AFRICAN UNION CONFERENCE ON DEBT, 2025; https://au.int/sites/default/files/documents/44785-doc-EN_Draft_Zero_Declaration_AU_Conference_on_Debt_Final.pdf).
Die Abschlusserklärung der vierten Entwicklungsfinanzierungskonferenz, die vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla stattfand, blieb hinter den von zivilgesellschaftlichen Akteuren formulierten Erwartungen, einen Schritt in Richtung eines solchen rechtverbindlichen Mechanismus zu machen, zurück (vgl. Compromiso de Sevilla: Eine verpasste Chance, Venro, 2025; https://blog.venro.org/compromiso-de-sevilla-eine-verpasste-chance/). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde festgelegt: „Wir setzen uns für die effektive Bewältigung von Staatsschuldenkrisen ein, bei der alle Gläubiger beteiligt werden. Wir unterstützen Länder des Globalen Südens beim Aufbau ihrer Steuersysteme“ (vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode; www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf).
Ein großes Hindernis für eine effektive Bewältigung der Staatsschuldenkrise stellt dar, dass sich private Gläubiger bisher nur sehr selten an Entschuldungen beteiligen. Das führt nicht selten dazu, dass hoch verschuldete Staaten staatliche Schuldenerlasse verwenden müssen, um weitere Schulden bei privaten Gläubigern zurückzuzahlen. Als einen ersten Schritt könnte die Bundesregierung ein sogenanntes Safe-Harbour-Gesetz verabschieden, welches es privaten Gläubigern erschweren würde, die Rückzahlung von Schulden vor deutschen Gerichten einzuklagen (vgl. Statutory and Policy Measures to Enhance Private Sector Participation in Sovereign Debt Restructurings, giz, 2024; https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4759076). Zusätzlich erschweren einseitige und intransparente Bewertungen internationaler Ratingagenturen den Zugang vieler afrikanischer Länder zu günstigen Krediten. Sie zahlen oft deutlich höhere Zinsen („Afrika-Risikoprämie“), obwohl diese Bewertungen methodisch umstritten sind. Die Afrikanische Union und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) haben deshalb Initiativen gestartet, um ein gerechteres, afrikanisch getragenes Ratingsystem zu etablieren. Die Bundesregierung könnte diese Reformbemühungen aktiv finanziell und durch internationale Fürsprache unterstützen.
Gleichzeitig bedarf es auch gerechterer Regeln für internationale Steuern, um die Einnahmebasis vieler Staaten gerade auch im sogenannten Globalen Süden zu verbreitern und Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach Schätzungen des Netzwerks für Steuergerechtigkeit verliert allein der afrikanische Kontinent jedes Jahr 88,6 Mrd. US-Dollar wegen Steuervermeidung multinationaler Konzerne und weniger Superreicher.
Über die rein ökonomische Dimension hinaus sind Schulden- und Steuerfragen auch Ausdruck einer internationalen Ordnung, in der strukturelle Ungleichheiten fortbestehen. Viele hochverschuldete Länder des Globalen Südens tragen die Last einer internationalen Finanzordnung, die über Jahrzehnte hinweg koloniale Abhängigkeiten zementiert hat. Die unzureichende Beteiligung dieser Länder an der Ausgestaltung internationaler Steuer- und Finanznormen verschärft globale Ungleichheit – mit direkten Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Menschenrechte der Bevölkerung vor Ort.
Besonders betroffen sind zivilgesellschaftliche, kulturelle und bildungspolitische Initiativen, deren Handlungsspielräume durch fiskalischen Druck zunehmend eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte daher in ihrer internationalen Finanz-, Steuer- und Handelspolitik die unteilbaren Menschenrechte, kulturelle Selbstbestimmung sowie die Beteiligung marginalisierter Gruppen als zentrale Leitlinien verankern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Bewältigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten Schuldenkrise?
Welche Rolle spielt dabei die Verabschiedung eines sogenannten Safe-Harbour-Gesetzes, das einklagbare und vollstreckbare Forderungen vor deutschen Gerichten auf den Umfang begrenzt, der in internationalen Schuldenrestrukturierungen unter Beteiligung der Bundesregierung vereinbart wurde, und so dazu beitragen könnte, Schuldenerleichterungen der Bundesregierung kohärent durchzusetzen, ohne dass diese von privaten Akteuren unterlaufen werden?
Liegt bereits ein konkreter Gesetzentwurf für ein Safe-Harbour-Gesetz vor, und wenn ja, wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Einbringung und Verabschiedung?
Wie und in welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Forderung der Afrikanischen Union, Brasiliens, Pakistans und der Gruppe der kleinen Inselstaaten nach einem rechtsverbindlichen Entschuldungsmechanismus unter dem Dach der Vereinten Nationen unterstützen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion um ein rechtsverbindliches Staateninsolvenzverfahren auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen der UN, der G20 oder des Pariser Clubs, voranzubringen?
In welcher Weise wird sich die Bundesregierung um den Erfolg des zwischenstaatlichen UN-Prozesses zur Reform der internationalen Schuldenarchitektur bemühen, dessen Initiierung im Abschlussdokument von Sevilla vereinbart wurde?
Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diesem Prozess zum Erfolg zu verhelfen, und welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung dafür vor?
Welche Rolle spielt die Reform des G20 Common Framework, sodass mehr Länder eine Umschuldung beantragen können, alle Gläubiger einbezogen werden und die Rückzahlungen von Schulden während der Verhandlungen zu Umschuldungen gestundet werden?
Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als erste Schritte in dem Reformprozess des Common Frameworks vor, und welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung dafür vor?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den strukturellen Schwächen der HIPC (Heavily Indebted Poor Countries)-Initiative, insbesondere im Hinblick auf unzureichende Schuldenindikatoren, begrenzte Länderabdeckung und mangelnde Einbindung privater Gläubiger?
Inwiefern unterstützt oder plant die Bundesregierung eine multilaterale Initiative zu einem umfassenden Schuldenerlass für überschuldete Länder jenseits des bisherigen HIPC-Rahmens, insbesondere für Länder, die von der HIPC-Initiative ausgeschlossen waren oder heute erneut von Überschuldung betroffen sind?
Welche Kriterien sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine mögliche Nachfolgeinitiative der HIPC-Initiative herangezogen werden, um zukünftige Schuldennachhaltigkeit sicherzustellen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Problematik des sogenannten Afrika-Risikopremiums bei der Kreditvergabe an afrikanische Staaten?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Reforminitiativen internationaler Kreditratingsysteme für afrikanische Länder, beispielsweise die African Credit Rating Agency (AfCRA) und die Africa Credit Rating Initiative von UNDP und AfriCatalyst?
Welche Folgen hat der Rückgang der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungsmittel auf bestehende und geplante Unterstützungsprogramme für Schuldenmanagement, Steuerkapazitätsaufbau und Krisenprävention in Ländern mit hoher Verschuldung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Kürzungen bei Entwicklungsleistungen nicht zu einer Schwächung internationaler Bemühungen für Schuldenerleichterung und Steuerkapazitätsaufbau führen?
Welche Auswirkungen haben Kürzungen im deutschen Entwicklungsbudget auf die Effektivität und den Umfang von Entschuldungsmaßnahmen und Schuldenmanagementprogrammen in Partnerländern des Globalen Südens?
Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Länder des Globalen Südens, um ihre Steuersysteme aufzubauen, und welche weiteren Maßnahmen wird sie diesbezüglich künftig ergreifen?
Welche finanziellen und personellen Kapazitäten sieht die Bundesregierung dafür vor?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Verankerung menschenrechtlicher Mindeststandards und geschlechtergerechter Perspektiven in internationalen Schuldenrestrukturierungsprozessen?
Wie unterstützt die Bundesregierung Programme und multilaterale Initiativen, die sich explizit für die Dekolonisierung internationaler Steuer- und Finanzstrukturen einsetzen, beispielsweise durch faire Repräsentation im UN-Steuerrahmenprozess?
Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen hat die Addis Tax Initiative seit ihrer Einrichtung erbracht?
Welche Rolle spielen die Verhandlungen über ein UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation, und wie will die Bundesregierung diese unterstützen?
Hat sich die Haltung der Bundesregierung im Vergleich zur letzten Bundesregierung in Bezug auf das UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation verändert, und wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung, die Kapazitäten der Vereinten Nationen dahingehend zu stärken, dass die 20 vorgesehenen Stellen, welche die Verhandlungen einer UN-Steuerkonvention vorantreiben sollen und die aufgrund der akuten UN-Finanzkrise nun voraussichtlich nicht besetzt werden können, (mit) zu finanzieren, und wenn ja, wie viele mit welchen Summen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Hauptziele verfolgt die Bundesregierung in den Verhandlungen zum UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation?
Welchen inhaltlichen Fokus und welche Ziele legt die Bundesregierung für die Arbeit in der Arbeitsgruppe 3 zum Thema Streitbeilegung, deren Co-Leitung Deutschland innehat, fest?
Mit welchen konkreten Schritten unterstützt die Bundesregierung die Initiative einiger Partnerländer um Brasilien, Spanien und Südafrika zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von Milliardären?