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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 30. Juni 2025

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.09.2025

Aktualisiert

19.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/110201.08.2025

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 30. Juni 2025

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 21/192).

Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Linken wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Linken ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 125 vom 30. März 2023). Ende 2024 lag die Gesamtzahl aller Geflüchteten in Deutschland bei rund 3,5 Millionen, etwa 85 Prozent von ihnen haben einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/192).

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So lebten Ende 2024 gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 21/192; grafisch übersichtlich aufgearbeitet sind die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier dargestellt: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2024 gab es zudem 381 000 subsidiär Geschützte, weitere 197 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2024 lebten zudem über 1,24 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten.

Weitere 220 000 Geflüchtete verfügten Ende 2024 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 56 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 16 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Knapp 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken, bis Ende 2024 stieg sie dann wieder auf 528 500 an.

Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben, und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860 sowie: www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungs-vollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.

178 500 der rund 221 000 (81 Prozent) zum Ende des Jahres 2024 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).

Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland ist von über 300 000 Ende 2022 auf gut 220 000 Ende 2024 gesunken, ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, etwa um das Doppelte bis Dreifache (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 AufenthG bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 30. Juni 2025 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

7

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

8

Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2025 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

10

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

11

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

12

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)?

b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie zuvor differenzieren), und wie genau unterscheidet sich diese Teilgruppe von den o. g. Personen mit einer Fiktionsbescheinigung?

d) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

14

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

15

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

16

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

17

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

18

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025, und wie viele zum 30. Juni 2025 Geduldete hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)?

19

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2025 einen Asylantrag gestellt haben?

21

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund der Erwartungen zu den Auswirkungen der Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts (bitte ausführen)?

22

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

23

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

24

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2025 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25

Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2025 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten des AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26

Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich zum 30. Juni 2025 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

a) Wie ist der Unterschied zwischen den Angaben der Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 25 bzw. 26 auf Bundestagsdrucksache 21/192 zu Frage 25 bzw. 26 zu erklären, wonach sich insgesamt 933 535 (Frage 25) bzw. 179 586 (Frage 26) rechts- bzw. bestandskräftig abgelehnte Asylsuchende Ende 2024 in Deutschland aufgehalten haben sollen?

b) Wie lauten die gegebenenfalls korrigierten Angaben der Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/192, vor dem Hintergrund, dass sich die Summen zu den Jahren 2021, 2020 und „vor 2020“ in der ersten bzw. zweiten Tabelle unterscheiden bzw. vertauscht zu sein scheinen?

27

Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2025 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und EU-bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

28

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2025 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

29

Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2025 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

30

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

31

Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2025 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2025 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2025?

32

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise/ Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2025 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

33

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im ersten Halbjahr 2025 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

34

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2025 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen wurde die asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt, und inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als ausreisepflichtig gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte differenzieren)?

35

Was sind die genauen Gründe dafür, dass zum Zeitpunkt der Entstehung einer vollziehbaren Ausreisepflicht bei Duldungen keine belastbaren Angaben gemacht werden können (nachdem die Bundesregierung hierzu mehrfach nicht korrekt geantwortet hatte, vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/192), wie bewertet die Bundesregierung dieses Informationsdefizit vor dem Hintergrund, dass es nach Auffassung der Fragesteller empirische Daten dazu geben sollte, wie viele Menschen in einem gewissen Zeitraum rechtskräftig ausreisepflichtig werden, um Zahlen zu Abschiebungen und Ausreisen hierzu ins Verhältnis setzen und damit beurteilen zu können, ob bzw. inwiefern es Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt (bitte begründen), und welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung gegebenenfalls geplant, um in diesem Bereich zu verlässlicheren Aussagen kommen zu können (bitte darlegen)?

36

Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR seit der Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/192 (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn möglich, quantifizieren), und welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

37

In wie vielen Fällen wurden Dokumente nach § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt bzw. dort gespeichert (bitte differenzieren: bis zum 1. November 2024 bzw. ab dem 6. März 2025, vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/192)?

a) Welche Erfahrungen gibt es bislang zu notwendigen Personalressourcen im BAMF für die dabei notwendigen Schwärzungen von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren (bitte ausführen)?

b) Wie wird die selektive Anwendung von § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 AZRG nur auf bestimmte Herkunftsländer (vgl. ebd.) begründet, vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Regelung diesbezüglich nach Lesart der Fragesteller gar kein Ermessen vorsieht („sind … zu übermitteln“, „sind unkenntlich zu machen“ usw.)?

c) Wie ist es zu verstehen, dass der Auswahl der von der Bundesregierung genannten Herkunftsländer für die Speicherung von Bescheiden zugrunde liegt, dass bei diesen Ländern das BAMF eine besonders schnelle Durchführung des Asylverfahrens anstrebt (vgl. ebd.), führt doch nach Auffassung der Fragesteller die Speicherung entsprechender Bescheide im AZR und ihre für etwaige Schwärzungen notwendige Analyse nicht zu einer Beschleunigung der Asylverfahren bzw. ist für die Fragesteller auch sonst kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Umstand der (Nicht-)Speicherung und der Auswahl der benannten Länder ersichtlich (bitte begründet ausführen)?

38

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2025 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2025 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?

Berlin, den 23. Juli 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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