Widerrufsprüfverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Steffen Janich, Jochen Haug, Sascha Lensing, Arne Raue, Markus Matzerath und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In „Die Welt“ vom 25. April 2025 berichtet das Blatt, dass eine Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergeben habe, dass zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 insgesamt 2 157 Widerrufsprüfverfahren (§§ 73 ff. des Asylgesetzes) aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt worden seien (www.welt.de/politik/deutschland/plus255997256/Migration-So-viele-Verfahren-leitet-das-BAMF-wegen-Heimreisen-von-Fluechtlingen-ein.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Verfahren auf Widerruf und Rücknahme (bitte getrennt ausweisen) wurden in den Jahren 2015 bis 2025 (bitte nach Jahren getrennt ausweisen) angelegt?
Wie viele dieser Verfahren (bitte nach Jahren ausweisen) wurden mit einer Rücknahme oder einem Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter (bitte nach Schutzstatus ausweisen) abgeschlossen?
Wie viele dieser Verfahren wurden (jeweils nach Jahren) wegen temporärer Heimreise in die Herkunftsländer angelegt?
Wie viele dieser Verfahren wegen temporärer Heimreise in die Herkunftsländer wurden mit der Rücknahme oder dem Widerruf des Schutzstatus abgeschlossen (bitte nach Jahren und Schutzstatus getrennt ausweisen)?
Wie erlangt das BAMF regelmäßig Kenntnis von Heimreisen von Schutzberechtigten in ihre Heimatländer?
Welche weiteren Kategorien von Widerrufs- und Rücknahmegründen erfasst das BAMF, und welchen Anteil haben diese Kategorien jeweils an der Gesamtzahl der Widerrufe und Rücknahmen (bitte getrennt und nach Jahren ausweisen)?
In wie vielen Fällen ist der Widerruf oder die Rücknahme eines Schutzstatus tatsächlich in die Beendigung des Aufenthalts in Deutschland gemündet (bitte getrennt nach Jahren, Widerrufs- und Rücknahmegrund und Art der Aufenthaltsbeendigung ausweisen)?