Fragen zum Verfassungsschutzbericht 2024
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist das vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Verfassungsschutzbericht (VS-Bericht) 2024 (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4) geschätzte islamistische Personenpotenzial (28.280, VS-Bericht 2024, S. 204) realistisch, und kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es sich um eine seit Jahren stattfindende massive Unterbewertung handelt, insbesondere auch angesichts der Vergleiche mit den Personenpotenzialen anderer Phänomenbereiche wie Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-links- (38 000, VS-Bericht 2024, S. 140) oder PMK-rechts- (50 250, VS-Bericht 2024, S. 67) und der Islamisierungsversuche auf Social Media, an Schulen und Universitäten sowie unter Berücksichtigung der massiven Zuwanderung aus überwiegend muslimisch geprägten Ländern, die seit 2015 stattgefunden hat und jüngster Studien (bitte ausführen, zur Nachrichtenlage: www1.wdr.de/nachrichten/radikalisierung-von-jugendlichen-durch-islamisten-100.html; www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-islamismus-schulen-100.html; www.welt.de/politik/deutschland/video687f498f32459b34e22d2e10/muslimische-hochschulgruppen-das-ist-unterwanderung-experten-warnen-vor-schleichender-islamisierung-an-den-unis.html; www.welt.de/politik/deutschland/article256194570/islam-studie-mehr-als-eine-million-muslime-in-deutschland-zeigen-anfaelligkeit-fuer-radikalisierung.html)?
Ist die im Jahr 2015/2016 erfolgte Neuberechnung bezüglich der Anzahl der islamistisch geprägten Mitglieder der „Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş e. V.“ (IGMG), durch die sich das gesamte islamistische Personenpotenzial im VS-Bericht insgesamt ab 2016 um über 21 000 Personen reduziert hat (noch 2013 wurde das Personenpotenzial auf 31 000 Mitglieder geschätzt, vgl. VS-Bericht 2015, S. 155, VS-Bericht 2018, S. 178 sowie das geschilderte Vorgehen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Gemeinschaft_ _Millî_Görüş), noch nach Auffassung der Bundesregierung retrospektiv vertretbar, und wenn ja, warum?
Wie hat sich das gewaltorientierte islamitische Personenpotenzial (laut VS-Bericht 2024 erstmalig auf 9 540 Personen geschätzt, s. S. 204) seit 2015 entwickelt, und kann die Bundesregierung, sofern keine Beantwortung möglich sein sollte, darlegen, wieso für das Jahr 2024 eine Ermittlung des gewaltorientierten islamitischen Personenpotenzials möglich war, aber nicht für die Vergangenheit möglich sein soll?
Wie hat sich das gewaltorientierte Personenpotenzial in Bezug auf auslandsbezogenen Extremismus (laut VS-Bericht 2024 erstmalig auf 22 000 Personen geschätzt, s. S. 265) seit 2015 jährlich entwickelt, und kann die Bundesregierung, sofern keine Beantwortung möglich sein sollte, darlegen, wieso für das Jahr 2024 eine diesbezügliche Ermittlung möglich war, aber nicht für die Vergangenheit möglich sein soll?
Wie gewichtet die Bundesregierung die vom auslandsbezogenen Extremismus ausgehende Gefahr für die innere Sicherheit bei in diesem Phänomenbereich ausgewiesenen 22 000 gewaltorientierten Personen im Vergleich zu 15 300 Personen derselben Kategorie im Phänomenbereich Rechtsextremismus (vgl. VS-Bericht 2024, S. 156 u. S. 64)?
Wie gewaltbereit ist aktuell die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“/250 Mitglieder, vgl. VS-Bericht 2024, S. 188), beziehungsweise wann und wo ist sie bereits mit Gewalttaten in Aktion getreten, und finden sich im Hinblick auf das Gewaltpotenzial beziehungsweise zu festgenommenen Mitgliedern der „Hammerbande“ (Netzwerk „Antifa-Ost“) noch Unterschiede, wenn es um die Bereitschaft zum Einsatz von Gewalt geht?
Auf wie viele Mitglieder wird die „Antifa-Ost“ aktuell geschätzt (www.nd-aktuell.de/artikel/1191758.antifa-ost-weitere-anklagen-gegen-antifaschisten-aus-umfeld-von-lina-e.html)?
Wie viele Mitglieder der „Antifa-Süd“ und der „Antifa-Ost“ sind jeweils im Umgang mit Waffen und Sprengstoff geschult (s. dazu: httwww.welt.de/politik/plus245400298/Netzwerk-um-Lina-E-Verfahren-gegen-Linksextremisten-ausgeweitet-Spur-nach-Syrien.html) und haben eine militärische oder paramilitärische Ausbildung erfahren (bitte nach Antifa-Gruppierung differenzieren)?
Gibt es oder gab es Verbindungen dieser in Frage 8 erfragten geschulten Antifa-Mitglieder ins Ausland (Länderbeispiele nicht abschließend), z. B. in die Türkei (kurdische Kampfgebiete), nach Syrien oder beispielsweise auch nach Griechenland (bitte mit konkreter Länderzuordnung sowie Ausführungen zur jeweiligen Personenanzahl und Kontakten zu ausländischen Organisationen, die bei dieser Ausbildung geholfen haben, ausführen und nach Antifa-Gruppierungen, wie in Frage 8 aufgeführt, differenzieren)?
Warum wird die Partei Die Linke im VS-Bericht 2024 nur noch an einer einzigen Stelle (VS-Bericht, S. 177), nämlich in Verbindung mit dem Netzwerk Marx 21, erwähnt, beziehungsweise gibt es aus Sicht der Bundesregierung und des Bundesamts für Verfassungsschutz keine relevanten linksextremen Gruppierungen mehr in der Partei?
Welcher Phänomenbereich stellt aus welchen Gründen die derzeit größte Gefahr für Leib und Leben sowie für die Freiheit der in Deutschland lebenden Bevölkerung dar (gefragt wird ausdrücklich nicht nach der größten Gefahr für die Demokratie, vgl. dazu die Schriftliche Frage 35 der Abgeordneten Marlene Schönberger auf Bundestagsdrucksache 21/664)?