Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
der Abgeordneten Robert Teske, Birgit Bessin, Achim Köhler, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der 21. Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (erste Lesung) am Freitag, den 11. Juli 2025 den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-haushaltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=28&year=2025).
Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des Einzelplanes heißt es (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585):
„Durch die Ratifikation des ILO Protokolls von 2014 zum ‚Übereinkommen über Zwangsarbeit‘ entsteht für Deutschland die Verpflichtung, das Übereinkommen in nationale Praxis umzusetzen, d. h. insbesondere einen nationalen Aktionsplan zur wirksamen und dauerhaften Beseitigung von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu entwickeln. Für die Entwicklung sowie verlässliche Umsetzung eines solchen Aktionsplans wird u. a. die ‚Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel‘ weiterhin gefördert (SDG8).“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Erkennen die neue Bundesregierung der 21. Wahlperiode (WP) und das derzeitige Bundesministerium für Arbeit und Soziales den „Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“, der im Bundeskabinett am 12. Februar 2025 von der Bundesregierung der 20. WP beschlossen wurde, an?
Welche Ergänzungen, Erweiterung und Streichungen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. am beschlossenen „Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ in der 21. WP vorzunehmen?
Wie viele Betroffene haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 an die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“ gewandt (bitte einzeln für jedes Jahr aufschlüsseln)?
Wie vielen Betroffenen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 durch die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“ geholfen werden (bitte einzeln für jedes Jahr aufschlüsseln)?
In welchem Rahmen arbeitet die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Verstoßes mit der „Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze“ (NKS) zusammen, die u. a. die Einhaltung von Menschenrechten durchsetzt?