Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bonhof, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka, Gereon Bollmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger, sollen als Organisationen „mit besonderer Sachkenntnis und Erfahrung bei der Identifizierung und Meldung von rechtswidrigen Inhalten“ behilflich sein und bei der nationalen Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union (EU) (www.dsc.bund.de/DSC/DE/4TrustedF/start.html) helfen.
Stellen die sogenannten Vertrauenswürdigen Hinweisgeber solche mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte in sozialen Netzwerken fest, können sie eine Meldung an die betreffende Onlineplattform übermitteln. Diese ist verpflichtet, den Meldungen von „Trusted Flaggern“ Vorrang vor den Meldungen anderer Nutzer einzuräumen und unverzüglich Maßnahmen (z. B. Löschung der Inhalte, Benachrichtigung der Polizei) zu ergreifen.
Derzeit sind in Deutschland vier Organisationen als „Trusted Flagger“ zugelassen (www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesnetzagentur-neue-trusted-flagger-gegen-hasskriminalitaet-im-netz-a-85403c3a-e413-42c8-aa83-465186a76448 und www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250602_TrustedFlagger.html). Dabei handelt es sich um den Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH), die HateAid gGmbH, die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und die Meldestelle REspect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg (ebd.).
Der Bundesverband Onlinehandel e. V. wurde insbesondere für seine Expertise im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb auf Onlinemarktplätzen ausgewiesen (ebd.). Drei der vier Organisationen erhielten ihre Zertifizierung erst im Juni 2025 (ebd.). Die HateAid gGmbH hat die Zertifizierung aufgrund ihrer Erfahrungen im Umgang mit digitaler Gewalt, Betrug und Täuschung auf sozialen Netzwerken erhalten (ebd.). Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wurde mit Blick auf ihre Arbeit zu Verbraucherrechten, Produktsicherheit und Betrugsprävention auf Onlinemarktplätzen und Social-Media-Plattformen zugelassen (ebd.).
Die sogenannten Trusted Flagger werden im Rahmen der nationalen Durchsetzung des Digital Services Act eingerichtet. Die Einstufung als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ nimmt in Deutschland der Digital Services Coordinator vor, der wiederum bei der bei der Anwendung des DSA aufsichtführenden Bundesnetzagentur angesiedelt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Organisationen haben bisher einen Antrag auf Zulassung als „Trusted Flagger“ gestellt, und um welche Organisationen handelt es sich (bitte einzeln auflisten)?
Bei wie vielen Organisationen wurde die Zertifizierung als „Trusted Flagger“ aus jeweils welchen Gründen abgelehnt (bitte einzeln nach Organisation auflisten)?
In wie vielen Fällen läuft derzeit das Verfahren zur Zertifizierung als „Trusted Flagger“, und wann ist gegebenenfalls mit einer Zertifizierung zu rechnen (bitte einzeln nach Organisation auflisten)?
Wie viele „Trusted Flagger“ werden aus Sicht der Bundesregierung zur nationalen Durchsetzung des DSA benötigt, und die Zertifizierung wie vieler Organisationen strebt die Bundesregierung in welchem Zeitraum an?
Nach welchen konkreten Kriterien in Bezug auf die im DSA lediglich allgemein geforderte besondere Sachkenntnis und Kompetenz erfolgt die Auswahl der „Trusted Flagger“, und sind diese Auswahlkriterien veröffentlicht worden, beziehungsweise ist es beabsichtigt, dies zu tun, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Auswahl auf einer objektiven, nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Grundlage erfolgt (wenn ja, wie und wo erfolgt die Veröffentlichung)?
Werden zertifizierte „Trusted Flagger“ finanziell entschädigt, und wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage geschieht dies (bitte einzeln nach Organisation und Haushaltstiteln angeben)?
Werden Organisationen, die sich als „Trusted Flagger“ zertifizieren lassen wollen, finanziell entschädigt, und wenn ja, in welcher Höhe, und auf welcher Grundlage geschieht dies (bitte einzeln nach Organisationen und Haushaltstiteln auflisten)?
Wie viele und welche Beschwerden oder Hinweise zu möglichen Fehlentscheidungen oder Missbräuchen durch „Trusted Flagger“ sind der Bundesregierung bislang bekannt geworden?
Werden seitens der Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um Missbrauch oder Fehlentscheidungen durch „Trusted Flagger“ zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Meinungsfreiheit und die Gefahr des sogenannten Overblockings (vgl. www.heise.de/hintergrund/Digital-Services-Act-Trusted-Flagger-und-die-Meinungsfreiheit-9985564.html), und wenn ja, welche sind dies?
Wie erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen „Trusted Flaggern“ und denen anderer EU-Länder (vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/trusted-flaggers-under-dsa)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung beziehungsweise die aufsichtführende Bundesnetzagentur, um einheitliche Meldestandards und Qualitätsmaßstäbe unter den „Trusted Flaggern“ sicherzustellen (bitte einzeln auflisten)?