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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fehlende Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.09.2025

Aktualisiert

08.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/124715.08.2025

Fehlende Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Gerrit Huy, Birgit Bessin, Jan Feser, Achim Köhler, Markus Matzerath, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Jahren besteht Uneinigkeit über die Definition und Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung mit Blick auf die sachgerechte Finanzierung dieser Leistungen, deren Volumen im Jahr 2023 etwa 124 Mrd. Euro betrug. Davon waren laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV Bund) knapp 40 Mrd. Euro nicht durch Bundeszuschüsse gedeckt (vgl. DRV Bund: „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023“: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/nicht-beitragsgedeckte-leistungen.html).

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat für einzelne Jahre – zuletzt für 2009, 2017, 2020 und 2023 – entsprechende Berechnungen zu Höhe und Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen sowie der ungedeckten Differenz zu den Bundeszuschüssen veröffentlicht. Für die Jahre 2021, 2022 und 2024 liegen bislang keine veröffentlichten Daten vor, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 existieren keine öffentlich zugänglichen Prognosen.

Der Sozialbeirat hat bereits in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2019, Nummer 49 ff., eine grundsätzliche Klärung der sachgerechten Finanzierung nach Beitrags- und Steueranteilen angemahnt (Bundestagsdrucksache 19/15630, S. 105). Dort heißt es wörtlich: „Die Akzeptanz des Rentenversicherungssystems hängt auch daran, dass die Beitragszahler nicht zur Finanzierung von Aufgaben herangezogen werden, die nicht dem versicherungstypischen Ausgleich dienen“.

Auch der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme vom 7. Dezember 2023 (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.html) erhebliche Transparenzdefizite festgestellt. Er fordert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig offenlegt, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten und in welcher Höhe sie anfallen. Andernfalls sei für den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, ob die Bundeszuschüsse angemessen bemessen sind. Er betont, dass versicherungsfremde Leistungen als gesamtstaatliche Aufgaben aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren seien.

Die Bundesregierung hat im Juli 2025 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, eine eindeutige Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten Leistungen sei nicht möglich, weil diese von individuellen Werturteilen abhänge. Zudem verwies sie darauf, dass die Festlegung der Bundeszuschüsse in die Zuständigkeit des Gesetzgebers falle (vgl. Bundestagsdrucksache 21/973).

Aus Sicht der Fragesteller ist es jedoch gerade die Aufgabe der Bundesregierung – insbesondere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales –, für mehr Transparenz in diesem Bereich zu sorgen. Dazu gehört auch die Vorlage belastbarer Prognosen für die Jahre, für die eigene Haushaltsansätze aufgestellt werden. Nur so kann der Deutsche Bundestag die Angemessenheit der Bundeszuschüsse sachgerecht bewerten und auf einer verlässlichen Grundlage gesetzgeberisch tätig werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten engen und der erweiterten Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2024?

2

Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung, die nicht beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten engen und der erweiterten Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund im laufenden Jahr 2025 voraussichtlich entwickeln (ggf. bezogen auf das erste Halbjahr 2025 abzustellen)?

3

Welche Annahmen zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten engen und der erweiterten Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die Bundesregierung dem Haushaltsentwurf 2026 im Einzelplan 11 bei der Bemessung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung zugrunde gelegt?

4

Wird die Bundesregierung zukünftig die nicht beitragsgedeckten Leistungen im jährlichen Rentenversicherungsbericht zur Information des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber und der Öffentlichkeit veröffentlichen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die vom Sozialbeirat (2019) sowie vom Bundesrechnungshof (2023) geforderte Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten Leistungen herzustellen und so dem Deutschen Bundestag auch eine sachgerechte Bewertung der Höhe der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung zu ermöglichen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind das (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um gegenüber der breiten Öffentlichkeit und insbesondere für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung vollständige Transparenz über die nicht beitragsgedeckten Leistungen herzustellen?

7

Welche finanziellen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die vollständige Abdeckung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten erweiterten Abgrenzung der DRV Bund für den Beitragssatz (bitte detailliert für 2025, hilfsweise für ein früheres Jahr darstellen)?

8

Welche finanziellen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die vollständige Abdeckung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der sogenannten erweiterten Abgrenzung der DRV Bund für das Rentenniveau (bitte detailliert für 2025, hilfsweise für ein früheres Jahr darstellen)?

Berlin, den 12. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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