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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Die Plattform "NikkahGram" und anschließende Fragen zu Vielehe, Islamismus und Migration

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.09.2025

Aktualisiert

29.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/125418.08.2025

Die Plattform „NikkahGram“ und anschließende Fragen zu Vielehe, Islamismus und Migration

der Abgeordneten Beatrix von Storch, René Springer, Jan Wenzel Schmidt, Gereon Bollmann, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Peter Bohnhof, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Tobias Matthias Peterka, Christoph Grimm, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die in London ansässige und seit 2023 operierende Plattform „NikkahGram“, die sich auf ihrer Web-Präsenz mit aktiven Nutzern auch in Deutschland bewirbt, bietet neben der Vermittlung von – in Deutschland verbotenen – polygamen bzw. polygynen Ehen auch die Vermittlung von jungfräulichen Frauen an muslimische Männer an. Männliche Familienmitglieder der Nutzer sollen dabei obligatorisch in das Dating-Verfahren in bestimmender Rolle eingebunden sein, während geschiedene oder alleinerziehende Frauen nebenher als minderwertig dargestellt werden. Die Plattform richtet sich nach eigener Darstellung an Nutzer, die „Wert auf schüchterne, unberührte Ehepartner legen“ und bezeichnet sich als „auf Jungfräulichkeit und Auslandsehen spezialisiert“. Sie verlangt von Männern eine monatliche Gebühr und ist für jungfräuliche Frauen kostenlos verfügbar, wobei sich als Jungfrau nur registrieren darf, wer jünger als 35 Jahre ist, und Witwen, Frauen mit körperlichen Behinderungen oder Waisen ebenfalls gebührenpflichtig sind. Die Betreiber nennen das Angebot „halal“, stellen die Beratung durch islamische Scharia-Berater zur Verfügung und orientieren sich ausdrücklich an Nutzern, die sich bewusst von westlichen Werten distanzieren. Über soziale Medien verbreiten sie regelmäßig extreme und islamistische Inhalte, die westliche Lebensformen und insbesondere die gesellschaftliche und rechtliche Gleichberechtigung von Frauen offen ablehnen oder demonstrativ verhöhnen (https://nikkahgram.com, www.nzz.ch/international/britische-dating-plattform-wirbt-mit-jungfrauen-und-polygamie-feministinnen-sprechen-vonmuslimischer-manosphere-ld.1893632, www.telegraph.co.uk/news/2025/07/05/british-website-advertising-virgin-muslim-brides/, www.bild.de/news/ausland/in-europa-dating-plattform-fuer-zweitfrauen-und-muslimische-jungfrauen-686b88a698601a3392660a47).

Die Plattform wirft bei den Fragestellern Fragen auf hinsichtlich von Verstößen gegen deutsche Rechtsnormen, insbesondere im Hinblick auf Polygamie bzw. Polygynie und frauenfeindliche Diskriminierung sowie hinsichtlich von islamistischer Indoktrination und Parallelstrukturen in Deutschland – gerade auch vor dem Hintergrund der Masseneinwanderung aus vor allem arabischen Ländern seit 2015. In Afghanistan, Pakistan, Syrien und dem Libanon ist die Vielehe üblich, und es ist dokumentiert, dass auch im Ausland geschlossenen Scharia-Mehrehen in Deutschland akzeptiert wurden; beispielsweise als im Jahr 2023 zwei afghanische Ortskräfte ihre Zweitfrauen mit mehreren Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen durften, wobei es sich um von der Bundesregierung geprüfte Einzelfälle handelte (www.welt.de/vermischtes/article256365860/Dating-Plattform-bietet-in-Europa-muslimischen-Maennern-Jungfrauen-fuer-Polygamie-an.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Ist der Bundesregierung die Plattform „NikkahGram“ bekannt, und wenn ja,

a) seit wann, angesichts dessen, dass die Plattform bereits seit dem Jahr 2023 operiert?

b) welche Bundesbehörden (z. B. Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV], Bundeskriminalamt [BKA], Bundesministerium des Innern [BMI]) haben sich gegebenenfalls mit der Plattform bislang befasst?

c) welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls gegen die Verbreitung frauenfeindlicher oder islamistischer Inhalte eingeleitet?

d) gibt es polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse über die Betreiber der Plattform?

e) liegen Erkenntnisse darüber vor, ob die Plattform von islamistischen Gruppierungen betrieben oder unterstützt wird?

f) wird geprüft, ob und wie der Zugang zu solchen Plattformen aus Deutschland gesperrt werden kann?

g) gibt es Beschwerden von sogenannten Trusted Flaggern nach dem Digital Services Act gegen die Website?

h) bestehen derzeit sonstige Ermittlungen oder Prüfverfahren durch deutsche Behörden gegen diese oder vergleichbare Plattformen?

2

Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse darüber vor (wenn ja, welche), dass in Deutschland Plattformen betrieben werden,

a) die gezielt polygame Scharia-Ehen bzw. Partnerschaften vermitteln,

b) die Frauen qualitativ und preislich werten und kategorisieren und

c) sie abhängig machen von männlichen Familienmitgliedern sowie

d) anbieten und dafür werben, Mehrehen im Ausland zu schließen, die in Deutschland akzeptiert werden können („Wir ermutigen Brüder, im Ausland zu heiraten, insbesondere Zweitfrauen“, a. a. O.),

und welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich sicherzustellen?

3

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung, um Angebote aus dem Ausland, die offen gegen deutsche Ehe- und Gleichstellungsgrundsätze verstoßen, leichter sperren oder ahnden zu können?

4

Wie bewertet die Bundesregierung politisch die Vermittlung eines islamistischen Eheverständnisses, das jungfräuliche Frauen idealisiert und andere abwertet?

5

Welche staatlichen Programme bestehen gegebenenfalls, um von islamistischen Geschlechterrollen betroffene Frauen aufzuklären und zu unterstützen?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende rechtliche Regelungen oder Verwaltungspraktiken, die darauf abzielen, die Anerkennung polygamer Ehen in Deutschland zu verhindern?

7

In wie vielen Fällen seit dem Beginn der Masseneinwanderung aus vor allem arabischen Ländern 2015

a) wurden im Ausland geschlossene polygame Ehen in Deutschland anerkannt oder akzeptiert und

b) konnten polygame Ehepartnerinnen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen,

etwa wie im Fall 2023 (a. a. O.; bitte nach Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln)?

8

Welche Maßstäbe, Leitlinien oder Kriterien werden von der Bundesregierung bzw. nach ihrer Kenntnis bei der Akzeptanz von Scharia-Mehrehen in Deutschland angewendet, etwa wie im Fall 2023, als im Rahmen von von der Bundesregierung geprüften Einzelfällen zwei afghanische Ortskräfte ihre Zweitfrauen über den Familiennachzug nach Deutschland holen durften (a. a. O.)?

9

Wurden in diesen Fällen (Fragen 7 und 8) Ausnahmen vom Verbot der Vielehe ausdrücklich genehmigt oder handelte es sich um ungewollte rechtliche Lücken?

10

Welche rechtlichen oder verwaltungsinternen Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden solcher Fälle ergriffen, um eine Wiederholung auszuschließen?

11

Plant die Bundesregierung gegebenenfalls Gesetzesänderungen, um das Einschleusen polygamer Familienmodelle über den Familiennachzug wirksam zu verhindern (bitte ausführen und begründen)?

12

Wird bei der Prüfung von Nachzugsanträgen gezielt darauf geachtet, ob es sich um polygame Familienstrukturen handelt, und wird bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln oder bei Familienzusammenführungen die Beteiligung an Scharia-Ehen oder Polygamie geprüft?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung informeller, gegebenenfalls faktisch geduldeter polygamer Eheformen unter Geflüchteten und Migranten aus Afghanistan, Pakistan, Syrien und dem Libanon sowie anderen Herkunftsländern seit 2015?

14

Ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen seit 2015, um Scharia-Ehen, die gegen deutsches Recht (z. B. das Verbot der Doppelehe nach § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB] bzw. § 172 des Strafgesetzbuchs [StGB]) verstoßen, zu identifizieren und zu ahnden, und wenn ja, welche?

15

Gibt es spezielle Schulungen oder Handreichungen für Ausländerbehörden und BAMF-Mitarbeiter (BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zur Erkennung und Bewertung polygamer Strukturen?

16

Wurden von der Bundesregierung gegebenenfalls islamische Gemeinden oder Moscheevereine über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland zum Thema Monogamie informiert oder aufgeklärt (bitte ausführen und begründen)?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über islamische Eheschließungen ohne staatliche Registrierung in Deutschland, und wie geht die Bundesregierung mit solchen informellen Ehen um?

18

Welche Risiken sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn solche Eheschließungspraktiken nicht konsequent unterbunden werden, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche Parallelstrukturen und Gleichberechtigung?

Berlin, den 12. August 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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