Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein 2024
der Abgeordneten Tamara Mazzi, Cem Ince, Anne Zerr, Christian Görke und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestlohnkommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-mehr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Schleswig-Holstein hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?
Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Schleswig-Holstein?
In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Schleswig-Holstein derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 in Schleswig-Holstein entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)?