Zu dem Vorschlag der EU-Kommission „Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 – 2034“
der Abgeordneten Chantal Kopf, Dr. Sandra Detzer, Ayşe Asar, Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Ophelia Nick, Boris Mijatović, Agnieszka Brugger, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Göring-Eckardt, Julian Joswig, Lisa Badum, Dr. Anna Lührmann, Lisa Paus, Katrin Uhlig, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den kommenden zwei Jahren verhandeln die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten im Rat und das Europäische Parlament den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Dieser muss Antworten auf historische Herausforderungen geben: den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die allgemeine geopolitische Instabilität, die Störungen der globalen Handelsbeziehungen sowie die Klimakrise und die Transformation der Wirtschaft. Am 16. Juli 2025 präsentierte die Kommission ihren Vorschlag (COM(2025) 570 final), der bis Ende 2027 verhandelt werden soll. Vorgeschlagen sind 1 763 Mrd. Euro, was 1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht, einschließlich der Kosten für die Rückzahlung der Corona-Hilfen (NGEU = NextGenerationEU).
Der Vorschlag sieht ein einfacheres Ausgabensystem mit mehr Flexibilität sowie eine Straffung von 52 auf 16 Programme im Rahmen von drei Säulen vor: 1. Nationale und Regionale Partnerschaftspläne, 2. Europäischer Wettbewerbsfonds und 3. Globales Europa. Zudem hat die EU-Kommission die Einführung neuer Eigenmittel vorgeschlagen, um die NGEU-Schulden ohne Haushaltskürzungen abzubauen, aber auch um zusätzliche Einnahmen zu schaffen. Diese sollen sich ergeben aus Mitteln aus dem Emissionshandelssystem (ETS 1), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), aus Abgaben für Elektronikabfälle, einer Tabakverbrauchsteuer und einer Abgabe für Unternehmen mit Sitz in der EU (bei Umsatz von mindestens 100 Mio. Euro in Europa).
Die Bundesregierung hat in ersten Reaktionen den Vorschlag der EU-Kommission deutlich kritisiert: Ein umfassender Aufwuchs des EU-Haushalts sei nicht vermittelbar in Zeiten, in denen alle Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen Haushalte unternehmen müssten (www.tagesschau.de/ausland/europa/haushalt-eu-bundesregierung-kritik-100.html). Zudem hat sie die Unternehmensabgabe, Tabakverbrauchsteuern (www.wiwo.de/dpa/finanzen-klingbeil-vieles-im-eu-haushalt-nicht-zustimmungsfaehig/30406732.html) und eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne (www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/digitalsteuer-reiche-102.html) als neue Eigenmittel abgelehnt. Alternative neue Eigenmittel hat die Bundesregierung bislang nicht benannt.
Führende Haushaltspolitiker der Europäischen Volkspartei (EVP) kritisierten, dass durch den Vorschlag große Teile des Haushalts ohne Beteiligung des Parlaments verändert werden könnten (https://taz.de/EU-Kommission/!6098353/) und dass der vorgeschlagene Haushalt nicht ausreiche, um sowohl die NGEU-Schulden zurückzuzahlen als auch neue (Verteidigung und Wettbewerbsfähigkeit) wie traditionelle (Landwirtschaft und Kohäsion) Prioritäten zu finanzieren (www.msn.com/de-de/politik/behörde/eu-kommission-schlägt-erhöhung-des-eu-haushalts-auf-zwei-billionen-euro-vor/ar-AA1IIIlW?ocid=BingNewsSerp).
Schon im Juni 2025 hat die Bundesregierung mit einem Positionspapier gegenüber der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten Stellung bezogen (www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Euractiv.pdf). Auch das Europäische Parlament hat am 7. Mai 2025 mit einer Entschließung (A10-0076/2025 / 2024/2051(INI)) seine Prioritäten für den nächsten MFR ab 2028 mit den Stimmen der EVP, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), Renew Europe (RENEW) beschlossen. Es fordert einen Haushalt, der auf geopolitische Herausforderungen wie den Rückzug der USA, auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, auf wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten, globale Wettbewerbsnachteile sowie die Klima- und Biodiversitätskrise reagiert. Zentral sei die Finanzierung öffentlicher europäischer Güter mit eindeutigem Mehrwert gegenüber einer nationalen Finanzierung. Das Parlament verweist auf den Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit und fordert eine verstärkte Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen, höhere Verteidigungsausgaben ohne Kürzung bei sozialen oder umweltpolitischen Zielen, einen klaren Beitrag zur Klimaneutralität bis 2050 (inklusive der Unterstützung bei Zielen für 2030 und 2040), direkte Mittelverwaltung für Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz auf Grundlage des LIFE-Programms (LIFE = L’Instrument Financier pour l’Environnement) und neue Finanzierungsinstrumente (inklusive einer gemeinsame Mittelaufnahme durch EU-Anleihen), auch um auf EU-weite Krisen wie im Sicherheitsbereich reagieren zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen49
Was konkret meint die Bundesregierung damit, wenn in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und ihrem Positionspapier zum MFR von einem modernisierten MFR spricht, „der den historischen Herausforderungen Rechnung trägt und Ausgaben mit europäischem Mehrwert priorisiert, der dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige EU Rechnung trägt und sich nicht zuerst am Status quo orientiert“, wo entspricht der Vorschlag der EU-Kommission diesem Verständnis, und wo nicht?
Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung im nächsten MFR – neben der Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit – der Klimaschutz sowie der Schutz der Natur und der Biodiversität?
Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der eine einheitliche Anwendung horizontaler Prioritäten im gesamten EU-Haushalt sowohl in Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Wasser, Bekämpfung von Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft als auch in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, die Sozialpolitik und die Gleichstellung der Geschlechter vorsieht, und wenn nein, warum nicht?
Teilt sie ebenso, dass es ein allgemeines Ausgabenziel für Klima- und Umweltziele von mindestens 35 Prozent des Gesamtbetrags der EU-Haushaltsmittel geben soll, das der Unterstützung der Ziele des europäischen Grünen Deals dienen soll, wenn ja, wird sie sich auch im Kontext des Bürokratieabbaus dafür einsetzen, dass dieses Ziel nicht abgeschwächt wird, und wenn nein, warum nicht?
Unterstützt sie den Ansatz der EU-Kommission, die Auszahlung von EU-Mitteln davon abhängig zu machen, dass Mitgliedstaaten die Charta der Grundrechte sowie die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einhalten – etwa bei der Umsetzung nationaler und regionaler Pläne entlang den Empfehlungen der Rechtsstaatsberichte oder des Wettbewerbsfonds –, und wenn nein, warum nicht?
Hält sie dabei eine stärkere Rolle des Europäischen Parlaments sowie ausreichende Ressourcen für die EU-Betrugsbekämpfungsbehörden (OLAF, EU-Staatsanwaltschaft) für erforderlich, um die Kontrolle und Transparenz im Verfahren zu gewährleisten, und wenn nein, warum nicht?
Befürwortet die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, Geld, das wegen nicht umgesetzter Reformen einbehalten wurde, künftig für Programme einzusetzen, die gezielt Demokratie, Zivilgesellschaft, Medienfreiheit und den Kampf gegen Korruption stärken, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Förderung der Zivilgesellschaft – z. B. von Vereinen und Nichtregierungsorganisationen [NGOs] – für zentral zur Stärkung des Pluralismus in unseren Demokratien, wenn ja, wie sollte diese konkret ausgestaltet sein, wird sie sich dafür einsetzen, dass die Mittel dafür auch im Rahmen des neuen Instruments AgoraEU mindestens auf heutigem Niveau – u. a. im bisherigen Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ – fortgeführt werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum Steuerungsmechanismus für die Umsetzung des nächsten MFR, insbesondere im Hinblick auf demokratische Kontrolle und Transparenz, teilt sie den Plan der EU-Kommission, angesichts der größeren Flexibilität im Haushalt durch einen neuen politischen Steuerungsmechanismus zu gewährleisten, dass das Europäische Parlament und der Rat Entscheidungshoheit über die Prioritätensetzung für EU-Programme haben, wenn ja, spricht sie sich für klare Mitspracherechte des Europäischen Parlaments aus, unterstützt sie dazu etwa auch eine Umsetzung auf Grundlage Delegierter Rechtsakte anstelle von Durchführungsrechtsakten, und wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung den Ansatz, dass sich der Steuerungsmechanismus auf einen nach Politikbereichen gegliederten Strategiebericht stützt, der gemeinsam von Parlament, Rat und Kommission vereinbarte Prioritäten enthält, wenn ja, wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine starke rechtsverbindliche Vereinbarung als Grundlage der gemeinsamen Prioritätensetzung aussehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um sicherzustellen, dass trotz flexibler Mittelumschichtungen mit dem nächsten MFR zentrale strategische Ziele in den Bereichen
a) Klimaschutz, Umweltschutz und Biodiversität erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
b) Energiewende, Dekarbonisierung der Industrie und Forschungsförderung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
c) Förderung der Zivilgesellschaft, Bildung und Soziales erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
d) grenzüberschreitender Verkehr, Sicherheit und Katastrophenschutz sowie Verteidigung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
e) nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und Armutsbekämpfung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Ausgaben sind nach Auffassung der Bundesregierung „Ausgaben mit europäischem Mehrwert“?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass das von der Kommission vorgeschlagene Gesamt-Volumen mit 1,26 Prozent des BNP der EU zu hoch sei, angesichts der selbst beschriebenen neuen Herausforderungen für die EU?
Weshalb schließt die Bundesregierung angesichts der herausfordernden Lage eine Erhöhung des nächsten MFR aus, obwohl auch zur Bewältigung der Corona-Pandemie mehr Mittel für notwendig erachtet wurden, das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum MFR die derzeitige Obergrenze für Ausgaben in Höhe von 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-27 für nicht ausreichend zur Bewältigung aktueller Krisen und Herausforderungen hält und der Haushaltsberichterstatter des Europäischen Parlaments die Höhe des Kommissionsvorschlags als zu niedrig erachtet?
Was entgegnet die Bundesregierung dem Argument, dass nach Abzug der Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Wiederaufbauinstrument (NGEU) und unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, der Vorschlag lediglich 0,04 Prozent des BNP der EU über dem des aktuellen MFR liege, zu dem der zusätzliche Corona-Wiederaufbaufonds noch addiert werden müsste?
Teilt die Bundesregierung die Analyse des Draghi-Reports, dass allein für den Zeitraum von 2025 bis 2030 jährliche Investitionen von bis zu 800 Mrd. Euro erforderlich seien, um bei Forschung, Innovation und Infrastruktur nicht den Anschluss zu verlieren, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für den nächsten MFR, und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Berechnungen Dritter vor, die den Umfang der neuen Aufgaben in den Bereichen Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz, Infrastruktur und Krisenvorsorge im Zeitraum von 2028 bis 2035 konkretisieren (bitte den Umfang je Aufgabe in Euro-Beträgen benennen)?
Auf Grundlage welcher Berechnung beruht die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Chantal Kopf auf Bundestagsdrucksache 21/512, dass sie den Reformbedarf primär auf der Ausgabenseite sehe und Bürokratie durch schlankere Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten abgebaut werden müsse, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Finanzierung der gestiegenen Anforderungen an den MFR ab 2028 vor allem durch mehr Flexibilität zu schaffen sind, wenn ja, auf Grundlage welcher Berechnung, und welche Maßnahmen befürwortet sie über die Priorisierung, Umschichtung und den Bürokratieabbau hinaus?
Was genau meint die Bundesregierung damit, wenn sie in ihrem Positionspapier zum MFR darauf hinweist, dass für eine faire Lastenteilung weiterhin bestehende und verhältnismäßige Nettobelastungen auch zukünftig durch Korrekturen auf der Einnahmeseite ausgeglichen werde müssten, besteht die Bundesregierung weiterhin auf ihren Rabatt, wenn ja, warum, und wie hoch ist dieser aktuell?
Was konkret versteht die Bundesregierung in ihrem MFR-Positionspapier unter einer „angemessenen nationalen Kofinanzierung angesichts beschränkter Finanzmittel“ der EU, insbesondere vor dem Hintergrund, dass anders als Deutschland viele Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushalten sehr beschränkte finanzielle Spielräume etwa für außerordentliche Verteidigungsausgaben haben und sich keinen schuldenfinanzierten Infrastrukturfonds wie Deutschland leisten können?
Welche von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eigenmittel unterstützt die Bundesregierung, welche lehnt sie mit welcher konkreten Begründung ab, unterstützt sie weiterhin die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, und was hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Abgabe für Onlineplattformen für digitale Medien ergeben?
Welche neuen Eigenmittel schlägt sie stattdessen selbst vor, damit wie im Koalitionsvertrag gefordert die Rückzahlung der Schulden des Corona-Wiederaufbaufonds nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts und seiner Programme führt, und was meinte Bundeskanzler Friedrich Merz konkret, als er sich in der Sommerpressekonferenz am 18. Juli 2025 offen zeigte für eigene EU-Steuern?
Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanuel-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)?
Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments in seiner Stellungnahme zum MFR, dass es eine klare Trennung zwischen Schuldentilgung und Programmausgaben und dem Beschluss neuer, echter Eigenmittelquellen geben solle, die über die bereits vereinbarte Einführung neuer Eigenmittel hinausgehen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt sie die Auffassung, dass neu eingeführte Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug reduziert werden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, neue Flexibilitätsinstrumente einführen zu wollen, die über die Obergrenze des MFR hinausgehen – wie mit
a) dem Flexibilitätsinstrument, das Unterstützung für neue oder unerwartete Bedarfe bieten soll, wenn keine anderen Möglichkeiten einer Flexibilisierung zur Verfügung stehen?
b) dem neuen Kriseninstrument bei drohenden oder akuten schweren Krisen oder Notlagen, als außerordentlicher und befristeter Mechanismus, um über EU-Anleihen, die über den nächsten MFR abgesichert werden sollen, bei drohenden oder akuten Krisen oder Notlagen zinsgünstige Kredite an die Mitgliedstaaten vergeben zu können, wenn sie dies befürwortet, was wären nach Ansicht der Bundesregierung konkrete Beispiele einer solchen Krise oder Notlage – etwa auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine –, könnten im Rahmen eines solchen Instruments auch gemeinsame Rüstungsgüter beschafft werden, und teilt sie die Auffassung der EU-Kommission, dass Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine adäquate Rechtsgrundlage für das Kriseninstrument sei?
c) dem Instrument „Catalyst Europe“, mit dem im Rahmen der Länder- und Regionalpläne Kredite in Höhe von bis zu 150 Mrd. Euro vergeben werden können, abgesichert über den MFR, um gemeinsame europäische Prioritäten etwa in der Verteidigungsindustrie zu finanzieren?
Wird sich die Bundesregierung für eine dauerhafte Lockerung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben der Mitgliedstaaten einsetzen, und wenn nein, mit welcher Begründung hält die Bundesregierung zwar auf nationaler Ebene die dauerhafte Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für gerechtfertigt, nicht aber auf europäischer Ebene?
Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im Rahmen von individuellen nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen 14 Fonds zusammenzuführen und zielgerichtete Investitionen und Reformen zu vereinbaren?
Teilt sie, dass diese Pläne mit den Empfehlungen aus dem Europäischen Semester und insbesondere mit Rechtsstaatsgarantien („Cash for Reforms“-Mechanismus) verknüpft werden sollen und bei Nichterfüllung dieser Vereinbarungen (Milestones) EU-Mittel zurückgehalten werden können, wenn nein, warum nicht, und welche Ziele im Rahmen eines solchen „Cash for Reforms“-Mechanismus wären für die Bundesregierung zentral?
Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Bundesländer und Kommunen eng in die Aushandlung und Programmierung der nationalen und regionalen Reformpläne einbezogen werden, und wird sie sich auch für die Einbindung der Zivilgesellschaft einsetzen?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung bei einer flexiblen Umschichtung von Mitteln zwischen bestehenden Ausgabenprogrammen die Gefahr gebannt werden, dass letztlich zentrale strategische Ziele wie zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt nicht erreicht werden?
Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Fischerei, die zwar eine feste Mindestzuweisung für Einkommensstützung, aber keine solche Mindestzuweisung für Agrarumweltmaßnahmen vorsieht, für welche konkreten Reformen der GAP setzt sich die Bundesregierung ein, um das Ziel eines Bio-Anteils von 30 Prozent in der Land- und Lebensmittelwirtschaft zu erreichen, mit welchen konkreten Reformen der GAP setzt sich die Bundesregierung ein, damit ein hohes Umweltambitionsniveau erreicht wird, gleiche Umwelt-, Klima- und Tierschutzstandards in den Mitgliedstaaten gelten und ländliche Räume gefördert werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Direktzahlungen an Konditionalitäten geknüpft wird?
Unterstützt sie das Ziel der EU-Kommission, eine Mindestzuweisung von Mitteln für Kohäsion, Soziales, Fischerei sowie ländliche Entwicklung für weniger entwickelte Regionen und auch für soziale Ziele zu reservieren, wenn ja, welche Höhe in Prozent vom EU-Gesamthaushalt hält sie für angemessen, und wenn nein, warum nicht?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung weniger entwickelte Regionen bzw. am stärksten benachteiligte Gebiete im Sinne des Artikels 174 AEUV?
Welche konkreten sozialen Maßnahmen auf Ebene der EU unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des nächsten MFR, um welche konkreten Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken, wie sie es in ihrem Positionspapier zum MFR anführt, unterstützt sie Investitionen in Beschäftigung, Qualifikationen, Wohnraum und soziale Inklusion im Rahmen eines neuen unabhängigen Europäischen Sozialfonds, und wie will sie die in Deutschland wichtige Rolle der Länder in diesen Bereichen absichern?
Auf welche konkreten europäischen Korridore militärischer Mobilität und welche konkreten Maßnahmen zur Resilienzsteigerung gegenüber hybriden Bedrohungen und Angriffen auf kritische Infrastruktur zielt die Bundesregierung in ihrem Positionspapier zum nächsten MFR ab?
Unterstützt die Bundesregierung eine Mindestzuweisung im Rahmen der nationalen Pläne für Ausgaben und Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter, auch über die Hauptmobilitätskorridore hinaus, und wenn nein, wie will sie sicherstellen, dass EU-Gelder für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gesichert oder erhöht werden?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Struktur und Förderbereiche des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wettbewerbsfonds, welche Förderbereiche hält sie für besonders wichtig, und warum?
Teilt sie die Feststellung der EU-Kommission in ihrer Mitteilung zum nächsten MFR, dass, wie im Deal für eine saubere Industrie dargelegt, Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen müssen, wenn ja, setzt sie sich für eine entsprechend hohe Mindestzuweisung an Mitteln für den Politikbereich „Energiewende und Dekarbonisierung der Industrie“ ein, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Teilt sie die Auffassung, dass der nächste MFR einem umfassenden Sicherheits- und Wettbewerbsansatz folgen sollte, der gleichermaßen auch zivile Grundlagenforschung (Horizon Europe), Umweltschutz und Artenvielfalt (LIFE+-Programm) und die Verwirklichung der transeuropäischen Netze und der Energie- und Verkehrswende (neue Connecting Europe Facility – CEF) in der EU fördert, um die vereinbarten Klimaziele tatsächlich zu erreichen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, und wenn ja, wird sie dafür Sorge tragen, dass die Förderung entsprechender Programme mindestens auf gleich hohem Niveau fortgesetzt wird?
Trägt der aktuelle Vorschlag der Kommission den in der „Warschauer Erklärung zu einem zukünftigen F&I-Programm“ der europäischen Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister vom 11. Mai 2025 (https://polish-presidency.consilium.europa.eu/media/kblnvx34/warsaw-declaration.pdf) dargelegten Grundsätzen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Rechnung, bzw. wo sieht sie Änderungsbedarf, und welche konkreten rechtlichen und operativen Mechanismen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um die in der „Warschauer Erklärung“ dargelegten Prinzipien abzusichern und insbesondere eine Zweckbindung der für Forschung vorgesehenen Mittel ausschließlich für wissenschaftsgeleitete Forschung auch bei einer Anbindung an den Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu gewährleisten, um beispielsweise die Umwidmung für andere, politische Ad-hoc-Maßnahmen zu verhindern?
Welche konkreten gemeinsamen europäischen militärischen Fähigkeitslücken sollten zuvorderst geschlossen und welche davon wie durch den Wettbewerbsfonds unterstützt werden?
Entspricht der Vorschlag der EU-Kommission der Auffassung der Bundesregierung, innerhalb des nächsten MFR mehr Verantwortung für Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen, und wenn nein, mit welchen konkreten Instrumenten innerhalb des MFR sollten stattdessen ab 2028 die militärischen Fähigkeitslücken geschlossen werden und mit welchen Instrumenten außerhalb des nächsten MFR?
Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass eine gemeinsame Mittelaufnahme durch die Ausgabe von EU-Anleihen eine praktikable Möglichkeit darstelle, um etwa auch auf die anhaltende Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren, wenn ja, welcher Form sollten nach ihrer Ansicht die Anleihen sein, unterstützt sie dabei auch die Vergabe von Zuschüssen, wenn nein, warum nicht, und welche Unterschiede sieht sie im Vergleich zur Bewältigung der Corona-Krise?
Für welche konkreten Investitionen mit europäischem Mehrwert setzt die Bundesregierung das nationale Infrastruktur-Sondervermögen und die Mittel, die nach Lockerung der nationalen Schuldenbremse für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben zur Verfügung stehen, ein (bitte einzelne Vorhaben bzw. Projekte auflisten)?
Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der für die Unterstützung des Beitrittsprozesses und längerfristigen Wiederaufbaus der Ukraine Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro vorsieht, die durch gemeinsame EU-Anleihen finanziert werden und durch den Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert sind, und wenn nein, wie will sie stattdessen den Finanzbedarf der Ukraine unterstützen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für regionale Mindestzuweisungen in der Global Europe Rubrik ein, z. B. für die sogenannten Least Developed Countries, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden Programme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Zielerreichung:
a) Global Gateway,
b) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, und wie steht die Bundesregierung zu einer Fortführung im nächsten EU-Haushalt, und bei positiver Bewertung, welche konkreten Ergebnisse und Wirkungsanalysen stützen diese Bewertung exemplarisch, und bei negativer Bewertung, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Alternativen?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Zusammenlegung der beiden Instrumente der humanitären Hilfe einerseits und der Entwicklungszusammenarbeit andererseits im Hinblick auf die Einhaltung der humanitären Prinzipien und die Vermeidung einer Politisierung von humanitärer Hilfe, und wie wird sie sich im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Thema einbringen?