Desinformation – Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung definiert Desinformation als „irreführende und falsche Informationen“, die mit dem Ziel der Täuschung und Beeinflussung von Menschen vorsätzlich verbreitet werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelle/was-ist-desinformation-1875148, letzter Aufruf: 1. August 2025). So eindeutig diese Definition auf dem Papier erscheint, so problematisch ist nach Auffassung der Fragesteller ihre praktische Handhabung: Ob eine Aussage tatsächlich bewusst falsch verbreitet wird und mit welcher Absicht, lässt sich in den meisten Fällen weder objektiv noch rechtsstaatlich belastbar feststellen – dies insbesondere, wenn es um abweichende Meinungen, unbequeme Interpretationen oder strittige Tatsachenbehauptungen geht, die zum demokratischen Meinungskampf gehören. Und zwar unabhängig davon, ob sie zutreffend sind oder nicht.
Besonders brisant erscheint den Fragestellern in diesem Zusammenhang die Formulierung im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU/CSU und SPD, wonach die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123, Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025). Eine solche Aussage steht nach Rechtsauffassung der Fragesteller im offenen Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes – GG), die nach ihrer Auffassung nicht nur zutreffende, sondern ausdrücklich auch falsche, irrige oder provokante Äußerungen schützt, gleich ob Tatsachenbehauptung oder Werturteil – solange sie nicht strafrechtlich relevant sind. Ein Phänomen, das nur durch die Einführung eines staatlichen Wahrheitsmaßstabs bewertbar wäre, ist aus Sicht der Fragesteller nicht justiziabel – und wird erst dann zum „Problem“, wenn es politisch instrumentalisiert wird. Aus Sicht der Fragesteller legt dies den Verdacht nahe, dass das Thema Desinformation vor allem als Vorwand dient, um in die öffentliche Debatte einzugreifen und unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren.
In den bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 fällt den Fragestellern auf, dass „Desinformation“ fast ausschließlich im Kontext ausländischer Einflussnahme behandelt wird – insbesondere mit Verweis auf Russland oder China. Dieses Narrativ erfüllt nach Ansicht der Fragesteller eine doppelte Funktion: Einerseits wird damit der schwer beweisbare Vorwurf der bewussten Falschinformation umgangen, indem pauschal auf äußere Bedrohungen verwiesen wird. Andererseits eröffnet diese Konstruktion faktisch die Möglichkeit, sämtliche Meinungsäußerungen im Inland zu überwachen und zu bewerten – mit der Begründung, sie könnten Teil einer ausländisch gesteuerten Einflussoperation sein. Damit wird der Begriff der „ausländischen Desinformation“ zu einem strategischen Hebel, um innenpolitische Maßnahmen zu rechtfertigen, die andernfalls nicht haltbar wären.
Zugleich möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung „zu Desinformationsaktivitäten“ ausbauen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025). Dabei existieren bereits zahlreiche Forschungs- und Förderprogramme, insbesondere aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, die erhebliche öffentliche Mittel erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880). Die Fragesteller halten es für erforderlich, diese Vorhaben näher zu untersuchen.
Ein weiterer, zentraler Aspekt betrifft den Austausch zwischen der Bundesregierung und den großen Betreibern sozialer Netzwerke. Nach Kenntnis der Fragesteller finden regelmäßig Gespräche mit Plattformanbietern wie Meta, Google oder X (ehemals Twitter) statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880) – formal unverbindlich, faktisch jedoch mit erheblicher Wirkung. Aus Sicht der Fragesteller ist hier größte Transparenz hinsichtlich der beteiligten Akteure und Gesprächsteilnehmer, der besprochenen Inhalte und etwaiger verbindlicher Absprachen zwingend notwendig.
Die vorliegende Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz das Thema Desinformation bewertet. Die Fragesteller legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass es Desinformation im Sinne der von der Bundesregierung gegebenen Definition geben kann und auch tatsächlich gibt. Gerade deshalb ist jedoch eine präzise, grundrechtskonforme Abgrenzung unerlässlich. Angesichts der oben geschilderten Problematik – insbesondere der Gefahr informeller Einflussnahme, der politisch unscharfen Ausweitung des Begriffs sowie möglicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit – stellt sich aus Sicht der Fragesteller die grundsätzliche Frage der Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen. Ob die neue Bundesregierung den Kurs der Vorgängerregierung fortsetzt oder eine andere, verfassungsrechtlich sensiblere Linie verfolgt, ist dabei von erheblicher demokratietheoretischer Relevanz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen bewusster Irreführung und bloßer Meinungsäußerung (bitte ausführen)?
Wie bringt die Bundesregierung die Aussage aus dem Koalitionsvertrag, wonach „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123, Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025), in Übereinklang mit Artikel 5 des Grundgesetzes?
Welche konkreten Kriterien oder Verfahren existieren, um festzustellen, ob eine Aussage vorsätzlich falsch und mit schädlicher Absicht getätigt wurde?
Welche rechtlichen Grundlagen zieht die Bundesregierung heran, um Maßnahmen gegen „Desinformation“ zu rechtfertigen – insbesondere, wenn keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen?
Ist die Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 durch die Fragesteller dahingehend zutreffend, dass die Bundesregierung sich ausschließlich auf ausländische Einflussnahme bezieht, wenn sie von „Desinformation“ oder „Desinformationskampagnen“ spricht?
Wie nennt die Bundesregierung vermeintlich mutwillig in Umlauf gebrachte, falsche Tatsachenbehauptungen, die nicht mit ausländischer Einflussnahme in Verbindung zu bringen sind?
Wenn die Bundesregierung über keine Organisationseinheit verfügt, „die für die Beobachtung oder Verfolgung inländischer Desinformation zuständig ist“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), wie identifiziert oder definiert die Bundesregierung inländische Desinformation, und welche Maßnahmen ergreift sie zu deren Bekämpfung?
Welche Staaten zählt die Bundesregierung zu den Hauptverursachern sogenannter ausländischer Desinformation (bitte aufschlüsseln)?
Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei der Annahme, dass bestimmte Inhalte aus dem Ausland gezielt zur gesellschaftlichen Destabilisierung in Deutschland verbreitet werden?
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sauber und trennscharf zwischen Desinformation als ausländischer Einflussnahme und inländischen Meinungsäußerungen, die thematisch oder argumentativ ähnlich sind, unterschieden werden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen gegen vermeintlich ausländische Desinformation nicht faktisch auf inländische Stimmen und Bürger wirken?
Mit welchen Plattformbetreibern (z. B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Gespräche zum Thema Desinformation geführt (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt, Ergebnis auflisten), und welche weiteren Gespräche zum Thema Desinformation sollen kurzfristig geführt werden (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt auflisten)?
In welcher Regelmäßigkeit finden solche Gespräche statt, und auf welcher institutionellen Ebene (Bundesministerien, Behörden, Taskforces)?
Welche konkreten Empfehlungen, Hinweise oder Aufforderungen hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen gegenüber Plattformbetreibern ausgesprochen – insbesondere im Hinblick auf Löschung, Sichtbarkeit oder Kennzeichnung von Inhalten?
Welche Kooperationsformate oder institutionellen Rahmen bestehen derzeit zwischen Bundesregierung und Plattformbetreibern im Zusammenhang mit Desinformationsbekämpfung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Forschungsprojekte oder Förderprogramme wurden in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit „Desinformation“ vom Bund finanziert (bitte mit Fördervolumen, Laufzeit, Trägerinstitution, Zielsetzung auflisten)?
In welchen Ressorts wurden diese Programme (vgl. Frage 16) initiiert oder koordiniert (bitte auflisten)?
Wurden die geförderten Projekte evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Frage 17)?
a) Wo sind etwaige Evaluationsberichte nachlesbar?
b) Existieren öffentlich zugängliche Jahresberichte der geförderten Projekte oder Projektträger?
In welchen Fällen wurden aus solchen Forschungsprojekten (vgl. Vorfragen) politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet?
Welche konkreten Anwendungen oder Implementierungen staatlicherseits resultieren aus den Förderprojekten (vgl. Vorfragen; bitte auflisten)?
Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2020 bis 2024 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Welche neuen Forschungsprogramme und Projekte zum Thema Desinformation plant die Bundesregierung, ggf. zukünftig zu fördern?
Wenn die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung zu Desinformationsaktivitäten ausbauen möchte, mit welchen Mehrausgaben für Forschungsprojekte zum Thema Desinformation rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2025 bis 2029 (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025; bitte jährlich aufschlüsseln)?
Welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation?
Kann die Bundesregierung konkrete, aktuelle Fälle von Desinformation oder Desinformationskampagnen benennen (bitte aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, welcher konkrete Schaden ist entstanden, und wem?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche strafrechtlich relevanten Sachverhalte sind im Zusammenhang mit Desinformation zu nennen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316)?
Gab es Ermittlungen von Polizeibehörden zu strafrechtlich relevanten Desinformationssachverhalten (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)?
In welchen Fällen seit 2021 hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Desinformationsaktivitäten beschäftigen müssen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316; bitte aufschlüsseln)?
Kennt die Bundesregierung konkrete Desinformationsaktivitäten im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, und wenn ja, welche (bitte nach Aktivität, Urheber, Zielsetzung und schädlicher Wirkung aufschlüsseln)?
Hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als „Digital Services Coordinator“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 die angekündigten Gespräche geführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880; bitte nach Teilnehmern, Thema, Zielsetzung, getroffenen Vereinbarungen aufschlüsseln)?
Rechnet die Bundesregierung mit Blick auf die Landtagswahlen im kommenden Jahr mit Desinformationsaktivitäten oder hat sie bereits entsprechende Hinweise (bitte ggf. nach Landtagswahl, Urheber, Zielsetzung, Zielgruppe oder etwaigen weiteren relevanten Kriterien aufschlüsseln), und wenn ja, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sollen getroffen werden?
Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Stiftungen sind in staatliche Projekte oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation eingebunden (z. B. durch Beratung, Mitarbeit, Fördermittel)?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Vermeidung möglicher Verzerrungen oder Voreingenommenheit (Bias) in den Beurteilungen und Ergebnissen von beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren?
Gibt es Kooperationen mit internationalen Organisationen (EU-Dienste, NATO-Strukturen, UN-Institutionen), die Einfluss auf den nationalen Umgang mit Desinformation nehmen (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Gerichtsurteile bekannt, in denen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Desinformation als unverhältnismäßig oder grundrechtswidrig eingestuft wurden, und wenn ja, welche?
Welche Frühwarnsysteme, Beobachtungsstellen oder Lagebilder zum Thema Desinformation werden aktuell von Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden betrieben (bitte aufschlüsseln)?
Gab es seit 2021 Fälle, in denen Vereinigungen, Organisationen, Medien, Medienprojekte oder Einzelpersonen mit dem Verweis auf angebliche Verbreitung von Desinformation sanktioniert wurden (bitte aufschlüsseln)?