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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Schiffsrecycling in Deutschland

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

24.09.2025

Aktualisiert

30.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/158210.09.2025

Schiffsrecycling in Deutschland

der Abgeordneten Claudia Müller, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Linda Heitmann, Lisa Badum, Harald Ebner, Steffi Lemke, Julia Schneider, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Schiffsrecycling befindet sich in Deutschland noch in der Anfangsphase. Entsprechende regulatorische Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren für Abwrackeinrichtungen müssen sich noch etablieren“, so heißt es in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bundestagsdrucksache 20/14090), welche die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD pragmatisch umsetzen möchte. Schiffsrecycling in Deutschland bietet neben den vielfältigen Vorteilen für Umwelt und Rohstoffversorgung auch für die deutschen Werften vielfältige Chancen. So kann ein mögliches Zusatzgeschäft die Unternehmen breiter aufstellen und zur Wiederverwertung von Materialien und der Ressourcenschonung beitragen.

In Deutschland gibt es erst seit Mai 2025 eine einzige Werft, die Emder Werft und Dock GmbH (EWD) als Muttergesellschaft der EWD Benli Recycling GmbH, welche die notwendige Genehmigung für Schiffsrecycling erhalten hat. Schon seit Jahren bemühen sich immer wieder Unternehmen um eine Genehmigung, bislang jedoch meistens erfolglos. Hindernisse sind neben vielfältigen Vorschriften und Zuständigkeiten langwierige und für die Antragsteller häufig nicht planbare, teure und aufwendige Genehmigungsverfahren. Aktuell befindet sich ein Referentenentwurf des Gesetzes „zur Umsetzung der RL 2024/1785 zur Änderung der RL 2010/75/EU über Industrieemissionen“ in Verbindung mit Änderungen an der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV), in der u. a. die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Industrieanlagen geregelt wird, in der Länder- und Verbändeanhörung. Auch dieses Gesetz und seine Verordnungen haben Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis der Bundesländer für das Schiffsrecycling.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie unterstützt die Bundesregierung das Schiffsrecycling in Deutschland?

2

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, das konsequente Recycling von Stahlschrott als Beitrag zur Dekarbonisierung zu unterstützen, und welche konkreten Maßnahmen und Regelungen sind dabei für den maritimen Bereich geplant?

3

Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Zulassungsregime für Schiffsrecyclingbetriebe zu verschlanken, wie in der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschrieben?

4

Inwiefern betrachtet die Bundesregierung das Schiffsrecycling bzw. die Demontage von Schiffskörpern als strategisch erforderlich, um hierzulande in zusätzlichem Maße Zugriff auf Stahl und weitere wichtige Rohstoffe zu erhalten, und welche Maßnahmen ergreift sie, um ggf. dieses strategische Ziel schrittweise umzusetzen und weiterzuverfolgen?

5

Aus welchen Gründen lässt die Bundesregierung die Schnellboote der deutschen Marine in der Türkei recyceln und nicht in Anlagen auf dem Gebiet der Europäischen Union (vgl. https://defence-network.com/letzte-deutsche-schnellboote-verschrottung/)?

6

Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung verstärkt ihre eigenen zivilen und militärischen Schiffe nach ihrer Verwendung in Deutschland bzw. in Anlagen auf dem Gebiet der Europäischen Union recyceln, und durch welche Maßnahmen trägt sie dazu bei, dass dies bereits in naher Zukunft ermöglicht wird?

7

Welche geostrategischen und industriepolitischen Risiken sieht die Bundesregierung darin, dass ausgediente Schiffe bisher zum größten Teil im außereuropäischen Ausland recycelt werden, und was unternimmt sie konkret, um Wertschöpfung, strategisch wichtige Rohstoffe und technologische Kompetenz im Bereich Schiffsrecycling in Deutschland zu sichern?

8

Auf welche Dauer ist die Förderung durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für das Innovationsnetzwerk ShipRec vorgesehen, und soll es eine Anschlussförderung geben?

9

Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des sogenannten Hongkong-Übereinkommens über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen, um u. a. den Ratifizierungsprozess international, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu beschleunigen (siehe wwwcdn.imo.org/localresources/en/About/Conventions/StatusOfConventions/List%20of%20the%20Conventions%20and%20the i r%20amendmen t s .pdf, wo ersichtlich ist, dass z. B. Zypern die Hongkong-Konvention noch nicht ratifiziert hat), und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Fortentwicklung der Hongkong-Konvention, um dadurch insbesondere in südasiatischen Demontagebetrieben bessere Umwelt- und Arbeitsschutz sowie auf internationaler Ebene fairere Wettbewerbsbedingungen beim Schiffsrecycling zu erreichen?

10

Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Absicht, die Zulassung von Unternehmen für das Recycling von Schiffen zu beschleunigen und zu vereinfachen, und wenn ja, welche Vereinfachungen sind konkret geplant?

11

Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für erforderlich, Demontage von Schiffen nicht durch Regelung in der bisherigen Genehmigung für Industrieanlagen nach der 4. BImSchV Anhang 1 Punkt 3.18 abzudecken, wenn Schiffe bereits jetzt über diese Genehmigung repariert und damit zu großen Teilen (z. B. zu 70 Prozent oder mehr des bearbeitenden Schiffes im Falle von Modernisierungsmaßnahmen) fachgerecht verwertet werden dürfen?

12

Wie begründet die Bundesregierung die aktuelle Formulierung im Referentenentwurf unter dem neuen Punkt (4. BImSchV Anhang 1) „8.4.3 – Behandlung von Schiffen, Booten und Schwimmkörpern aus der Binnen- und Seeschifffahrt, die Abfall sind, mit einer wöchentlichen Durchsatzkapazität von“ und „8.4.3.1 – 10 Tonnen oder mehr“?

13

Warum wurde diese in Frage 12 benannte Schwelle auf 10 Tonnen Durchsatz pro Woche gesetzt, von welchen Schiffsgrößen geht die Bundesregierung mit dieser Schwelle aus, und welchem Wert entspricht diese Schwelle in der in der Branche üblichen Einheit Bruttoraumzahl?

14

Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um für Werften und andere Unternehmen die notwendigen Genehmigungen für das Schiffsrecycling zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen?

Berlin, den 2. September 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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