BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.09.2025

Aktualisiert

05.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/163012.09.2025

Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern

der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Konzentration von Vermögen in Deutschland ist und bleibt im internationalen Vergleich sehr hoch. Im Euroraum ist Deutschland hinter Österreich das Land mit der zweithöchsten Vermögensungleichheit (https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-april-2025-954594?article=vermoegen-und-finanzen-privater-haushalte-in-deutschland-ergebnisse-der-vermoegensbefragung-2023--954598). Würden besonders hohe Vermögen, die in regulären Befragungen zur Vermögensverteilung, wie beispielsweise bei den Vermögensbefragungen der Bundesbank oder dem Sozioökonomischen Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), regulär unterrepräsentiert sind, miteinbezogen, wäre die Vermögensungleichheit laut Studienlage wohl noch höher (www.diw.de/de/diw_01.c.793802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho__geschlossen______konzentration_hoehher_als_bisher_ausgewiesen.html). Demnach besitzt das reichste 1 Prozent unserer Gesellschaft rund 35 Prozent der Vermögen und das reichste 0,1 Prozent rund 20 Prozent der Vermögen – während die ärmsten 50 Prozent nur rund 2 Prozent besitzen.

Aktuelle Analysen zeigen, dass durchschnittliche Familienhaushalte in Deutschland auf ihr gesamtes Arbeitseinkommen Steuern und Abgaben von bis zu 43 Prozent entrichten, während Milliardärsfamilien auf ihr umfassendes Gesamteinkommen – einschließlich Unternehmensgewinnen – oft weniger als 26 Prozent zahlen und durch Unternehmens- und Kapitaleinkünfte steuerlich privilegiert sind (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2025/06/oxfam_u.a._2024_superreiche_wieder_gerecht_besteuern_online_neu.pdf). Ursache dafür ist ein regressiv wirkendes Steuersystem mit zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten für sehr große Vermögen und Einkommen, verschiedenen Privilegien für Kapitaleinkünfte und Unternehmen, steuerfreie Immobilienverkäufe nach Haltefristen, das Fehlen einer Vermögensteuer und eine durchlöcherte Erbschaftsteuer.

Die Steuerpolitik der aktuellen Bundesregierung bekämpft diese Entwicklung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht, sondern verstärkt sie sogar noch. Laut Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/323) gehen schätzungsweise 69 Prozent der Entlastungen durch dieses Gesetz an die obersten 1 Prozent der Bevölkerung und in Bezug auf die beschlossene Körperschaftsteuersenkung sogar 72 Prozent (www.bundestag.de/resource/blob/1094112/02-DIW.pdf).

Obwohl 73 Prozent der deutschen Bevölkerung laut Umfragen die Besteuerung großer Vermögen befürworten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1366064/umfrage/umfrage-zur-vermoegenssteuer-fuer-millionaere/), tragen Steuern auf Vermögen und Erbschaften nur ca. 1 Prozent zum Steueraufkommen in Deutschland bei (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/05/240425_Jahrbuch2024.pdf).

In diesem Kontext ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller insbesondere auch die Lobbytätigkeit von Organisationen wie beispielsweise der Stiftung Familienunternehmen kritisch zu betrachten. Die Stiftung Familienunternehmen hat laut Presseberichten im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016 eine zentrale Rolle als einflussreiche Interessenvertretung großer Unternehmens- und Vermögensgruppen gespielt. Durch intensive Lobbyarbeit – etwa in Form von Stellungnahmen, direkten Kontakten zu Regierungs- und Parlamentsmitgliedern sowie durch öffentliche Kampagnen – setzte sich die Stiftung gezielt für umfangreiche Ausnahmen und steuerliche Privilegien für Betriebsvermögen und Familienunternehmen ein. Diese Interventionen trugen laut einigen Kommentaren maßgeblich dazu bei, dass die Erbschaftsteuerreform in wesentlichen Teilen zugunsten sehr großer Vermögen ausgestaltet wurde (vgl. u. a. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/erbschaftsteuer-familienunternehmen-gewinnen-die-lobbyschlacht-1.3042505). Zahlreiche Expertinnen und Experten und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren, dass die so geschaffenen Regelungen zentrale Prinzipien der Steuergerechtigkeit unterlaufen und zur weiteren Verstärkung von Vermögenskonzentration und Ungleichheit in Deutschland beitragen (www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/ausnahmen-bei-der-erbschaft-und-schenkungsteuer).

Die starke Konzentration von sehr hohen Vermögen ist auch in Bezug auf die Bekämpfung der Klimakrise problematisch. Milliardärinnen und Milliardäre sind für deutlich überproportionale Treibhausgasemissionen verantwortlich (etwa durch Privatjets, Yachten, Konsum) und tragen dadurch erheblich zur Klimakrise und ihren Folgen bei. Die Kosten sowohl für Klimaschutz als auch für die Folgen der Klimakrise werden allerdings nicht in gleichem Maße von diesen Gruppen getragen. Auch hier gibt es Forderungen nach einer Besteuerung von hohen Vermögen, um diese gerechter an der Finanzierung von Klimaschutz und den Schäden von Klimawandelfolgen zu beteiligen (www.oxfam.de/system/files/documents/carbon_inequality_kills.pdf).

Auch auf internationaler Ebene ist die Konzentration von Vermögen und ihre Ungleichheit Anlass für Initiativen wie zuletzt durch die Regierungen von Spanien, Brasilien und Südafrika, die sich im Rahmen der diesjährigen „Finance for Development“-Konferenz in Sevilla erneut für eine global koordinierte Mindestbesteuerung von Hochvermögenden über die UN und die G20 einsetzten (https://news.un.org/en/story/2025/07/1165146). Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) diese Bemühungen unterstützt und sich „für eine gerechte und effektive Besteuerung von sog. Superreichen“ einsetzt (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/848), scheint auch die höhere Besteuerung von Vermögen auf nationaler Ebene auf diesem Weg geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hoch ist das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung, wie verteilt sich das Nettovermögen der privaten Haushalte auf die verschiedenen Vermögensdezile nach Kenntnissen der Bundesregierung, und wie hat sich dieses seit 2010 entwickelt?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland seit 2010?

3

Wie beurteilt sie die aktuelle Vermögensungleichheit Deutschlands im internationalen Vergleich?

4

In welcher Form und mit welchen Indikatoren will die Bundesregierung künftig die Entwicklung der Vermögensungleichheit messen und in offiziellen Berichten veröffentlichen, insbesondere auch im Hinblick darauf, die Datengrundlage über sehr hohe Vermögen zu verbessern, um ein realistischeres Bild der Vermögensverteilung zu bekommen?

5

Welchen Einfluss haben steigende Immobilienpreise auf die Vermögensverteilung nach Einkommensgruppen seit 2010?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Entwicklung der effektiven Steuer- und Abgabenquoten für durchschnittliche Familienhaushalte und Milliardärsfamilien in Deutschland im Zeitraum von 1995 bis 2025, insbesondere bezüglich direkter und indirekter Steuern, und wenn sie über keine Kenntnisse darüber verfügt, plant sie Maßnahmen, um diese Kenntnislücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die steuerliche Belastung von Vermögen in Deutschland im internationalen Vergleich, insbesondere im Vergleich zu Großbritannien und Belgien?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den in der Vorbemerkung der Fragestellenden zitierten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über den Unterschied bezüglich der effektiven Steuer- und Abgabenlast von durchschnittlichen Mittelstandsfamilien und Milliardärsfamilien in Deutschland, und wie beurteilt sie diese?

9

Welche gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Privilegien (z. B. Kapitaleinkünfte, steuerfreie Veräußerungsgewinne, Holdingkonstruktionen, Mieteinkünfte) begünstigen diese Entwicklung aus Sicht der Bundesregierung, und was plant die Bundesregierung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass aufgrund von Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen, Begünstigung von Kapitaleinkünften und Fehlen einer Vermögensteuer sehr vermögende Personen ihren effektiven Steuersatz senken können, während Durchschnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdiener und Haushalte mit mittleren Vermögen diese Möglichkeiten nicht haben?

11

Hält die Bundesregierung die derzeitige Steuer- und Abgabenstruktur für geeignet, dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem gesellschaftlichen Ziel von sozialer Gerechtigkeit im Sinne des Grundgesetzes (GG) gerecht zu werden, und wie begründet sie diese Haltung konkret?

12

Welche sozial- und wirtschaftspolitischen Risiken sowie Risiken für die Demokratie sieht die Bundesregierung in einer hohen Vermögenskonzentration?

13

Welche Maßnahmen hält sie mittelfristig für erforderlich, um die Akzeptanz des Steuersystems und das Vertrauen in Staat und Demokratie zu sichern, insbesondere hinsichtlich vermögensbezogener Steuern?

14

Plant die Bundesregierung, das Vermögensteuergesetz im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 entsprechend anzupassen, um die Vermögensteuer wieder zu erheben und so zu einem gerechteren Steuersystem beizutragen, und wenn nein, welche volkswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerpolitischen Argumente führt die Bundesregierung konkret für die fortgesetzte Aussetzung der Vermögensteuer an?

15

Teilt die Bundesregierung die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz im ARD-Sommerinterview vom 13. Juli 2025, dass „jede Form einer Vermögenssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt“, insbesondere auch vor dem Hintergrund der expliziten Nennung der Vermögensteuer in Artikel 106 GG, und wenn ja, welche konkreten rechtlichen Argumente führt sie dafür an?

16

Welche Schätzungen und Prognosen zu jährlichen Steuereinnahmen durch eine Vermögensteuer liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet sie deren Bedeutung für die öffentlichen Haushalte seit 1997 bzw. für eine zukünftig erneute Erhebung der Vermögensteuer?

17

Hält die Bundesregierung den Verzicht auf eine regelmäßige Vermögensteuer vor dem Hintergrund der hohen Vermögensungleichheit in Deutschland weiterhin für sachgerecht?

18

Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, trotz der breiten Akzeptanz für vermögensbezogene Steuern und der sich weiter zuspitzenden Haushaltslage (mit einem erwarteten Defizit in der Finanzplanung von 2027 bis 2029 in Höhe von 172 Mrd. Euro) eine Weiterentwicklung dieser Arten der Besteuerung nicht in Betracht zu ziehen?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des beschlossenen „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ auf die Vermögensungleichheit in Deutschland ein, insbesondere mit Blick auf die durch Expertinnen und Experten geschätzte Verteilung der Entlastungswirkungen des Gesetzes?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den im Vergleich mit dem Rest der Bevölkerung deutlich höheren Anteil an Treibhausgasemissionen, den Milliardärinnen und Milliardäre verursachen, und wie beurteilt sie Forderungen nach einer Besteuerung von hohen Vermögen auch zur Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgeschäden?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die u. a. von Spanien, Brasilien und Südafrika angestoßene erneute Initiative für eine international koordinierte Mindestbesteuerung von Hochvermögenden auf UN- und G20-Ebene im Hinblick auf die Bekämpfung von Ungleichheit und Klimawandel, und welche eigenen Unterstützungsbeiträge oder Maßnahmen plant sie hierzu konkret, etwa über bilaterale Kooperationen, aktive Einbringung in entsprechende UN- oder G20-Gremien oder nationale Gesetzesinitiativen?

22

Wie oft und wann haben sich der Bundeskanzler, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundeskanzleramts, der Bundesminister der Finanzen sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundesministeriums der Finanzen mit der Stiftung Familienunternehmen bzw. Stiftung Familienunternehmen und Politik sowie Die Familienunternehmer bzw. Die jungen Unternehmer im Zeitraum von 2020 bis 2025 getroffen, und was waren Anlass und Inhalt dieser Gespräche?

23

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Stiftung Familienunternehmen bzw. die Stiftung Familienunternehmen und Politik als Organisationen an, die die Breite der familiengeführten Unternehmen in Deutschland vertreten, vor dem Hintergrund, dass die Stiftung von lediglich 600 der 3,4 Millionen Familienunternehmen in Deutschland getragen werden und Die Familienunternehmer lediglich 6 500 Mitgliedsunternehmen aufweisen?

Berlin, den 9. September 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen