Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1152)
der Abgeordneten Danny Meiners, Bernd Schattner, Robin Jünger, Tobias Teich, Christian Reck, Thomas Dietz, Otto Strauß, Ulrich von Zons, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Bernd Schuhmann, Lars Schieske, Pierre Lamely, Martina Uhr, Dirk Brandes, Julian Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Rainer Galla, Gerrit Huy, Jörn König, Thomas Korell, Raimond Scheirich, Jan Wenzel Schmidt, Rocco Kever, Mirco Hanker, Alexis L. Giersch, Angela Rudzka, Carolin Bachmann, Kay-Uwe Ziegler, Stefan Henze, Dr. Rainer Rothfuß, Marcel Queckemeyer, Sebastian Maack, Dr. Paul Schmidt, Achim Köhler, Dr. Christina Baum, Matthias Rentzsch, Kay Gottschalk, Heinrich Koch, Stefan Schröder, Maximilian Kneller, Volker Scheurell und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen des Verbandsklagerechts auf Bauprojekte und die Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache 21/1152 ergeben sich für die Fragesteller eine Reihe von ergänzenden Fragen zu den einzelnen Verfahren und zur ökonomischen Ausrichtung. Sie sehen die Kleine Anfrage als nicht hinreichend beantwortet an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Um welche Verfahren (Gericht, Aktenzeichen, Klagegegenstand, Prozessparteien und Verfahrensausgang) konkret handelt es sich bei den „ca. (circa) 66 Verfahren“ pro Jahr in den Jahren von 2021 bis 2023 (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1152)?
Wenn kein Erfüllungsaufwand durch die gesetzlichen Vorgaben zu Umweltverbandsklagen entsteht, wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Gerichtskosten getragen, und waren diese kostendeckend?
Betrachtet die Bundesregierung Verbandsklageverfahren mithilfe einer Bewertung des Instituts als volkswirtschaftlich sinnvoll?
a) Welche Streitwerte sind in den „circa 66 Verfahren“ festgesetzt worden?
b) Welche Streitwerte sind in den „circa 66 Verfahren“ festgesetzt worden?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse zu Auswirkungen dieser Klagen auf die Ernährungssicherheit hat, weshalb erfasst die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Pflicht zur Gefahrenabwehr angesichts der Erfahrungen mit Logistikstockungen im Zuge etwa der „Coronapolitik“ nicht (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2021A80_Lieferketten_01.pdf)?
Hat nach Auffassung der Bundesregierung die Sicherung der Ernährung des deutschen Volkes eine geringere Priorisierung gegenüber „Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung“ (soweit die Bundesregierung mitteilt, dass sie die „Ziele der Wettbewerbsfähigkeit, der Ernährungssicherheit und der Ressourcenschonung gleichermaßen“ verfolgt vgl. genannte Antwort der Bundesregierung)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es beim Bau oder Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg aufgrund von Verbandsklagen zu Verzögerungen und zu wirtschaftlichen Belastungen für die Betreiber gekommen ist, wenn ja, über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, und wenn ja, hat die Bundesregierung die daraus entstandenen volkswirtschaftlichen Schäden bewertet (wenn ja, bitte nach finanziellen Mehrbelastungen und Zeitverzögerungen ausführen)?
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den wirtschaftlichen Folgen und zum zeitlichen Verzug der Elbvertiefung durch die wiederholten Verbandsklagen von Umwelt- und Naturschutzverbänden vor, und hat sie eine Bewertung vorgenommen zu den Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Hamburg und die Handelswege (www.stern.de/news/umweltverbaende-kuendigen-klage-gegen-elbvertiefung-an-3420476.html; wenn ja, bitte ausführen)?
Ist der Bundesregierung das Urteil des jüngst ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen zur Bauschuttdeponie Driftsethe bekannt, bei dem der Antrag eines Umweltverbands zur vorläufigen Einstellung des Baus geführt hat, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Investitionssicherheit und die Kosten für die betroffenen Unternehmen (www.weser-kurier.de/landkreis-cuxhaven/gemeinde-hagen/oberverwaltungsgericht-stoppt-bau-der-bauschuttdeponie-driftsethe-doc7vepykqavvk9ml1afy1), wenn ja, hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Ist der Bundesregierung die mehrfache Klage des Bundes Naturschutz (BN) gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg bekannt, wenn ja, wurde für die Projektumsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzlage der Stadt Nürnberg, die Länge des gerichtlichen Verfahrens und der daraus entstandene mögliche volkswirtschaftlichen Schaden betrachtet, und wie positioniert sich die Bundesregierung ggf. dazu (www.zeit.de/news/2025-03/26/bn-scheitert-mit-beschwerde-zu-frankenschnellweg)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus, dass zahlreiche klageberechtigte Umweltverbände nach wie vor nicht im Lobbyregister aufgeführt sind und keine vollumfängliche Offenlegung ihrer Finanzströme erfolgt (www.welt.de/wirtschaft/article236295121/Baumschulen-statt-Industrie-der-zentrale-Makel-des-neuen-Lobby-Registers.html; auf Bundestagsdrucksache 21/1152 führt die Bundesregierung aus, dass eine Kontrolle der Finanzen anerkannter Umweltvereinigungen nicht Aufgabe der Bundesregierung sei, zu daraus abgeleiteten Konsequenzen macht die Bundesregierung wenige Angaben, siehe auch lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf, S. 8)?
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich des Umstandes, dass Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie bestimmte kommunale Akteure weiterhin von der Eintragungspflicht ausgenommen sind (www.deutschlandfunk.de/lobbyregister-transparenzregeln-fuer-lobbyisten-100.html), Änderungsbedarf, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?
a) Plant die Bundesregierung strengere Regelungen zur Registrierung und Offenlegungspflicht für alle klageberechtigten Verbände, etwa eine systematische genauere Überprüfung?