Kostensteigerung beim Bundeswehrstandort Büchel – Ursachen, Verantwortlichkeiten und haushaltspolitische Folgen
der Abgeordneten Jörg Zirwes, Mirco Hanker, Kurt Kleinschmidt, Thomas Ladzinski, Gerold Otten, Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2022 beauftragte die damalige Bundesregierung die Beschaffung von 35 F-35-Kampfjets; ab 2027 sollen sie am Luftwaffenstützpunkt Büchel stationiert werden (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/sondervermoegen-luftwaffe/kampfjets-f-35-luftwaffe). Für den dafür erforderlichen Standortausbau waren ursprünglich rund 700 Mio. Euro eingeplant. Nach aktueller Berichterstattung ist mit neuerlichen Mehrkosten von über 640 Mio. Euro zu rechnen; insgesamt stehen damit gut 2 Mrd. Euro im Raum (www.faz.net/aktuell/politik/inland/aufruestung-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-gut-600-millionen-euro-teurer-110607045.html).
Ursächlich für die Kostensteigerungen sind nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und Medienberichten unter anderem zusätzliche Sicherheits- und Infrastrukturanforderungen der USA-Seite, die allgemeine Baupreisentwicklung sowie hoher Zeitdruck. Laut einem Bericht der „FAZ“ vom 25. Juli 2025 geht das Bundesverteidigungsministerium von Mehrkosten in Höhe von über 640 Mio. Euro aus, wodurch sich die Gesamtkosten auf rund 2 Mrd. Euro belaufen (ebd.). Diese Entwicklung spiegelt sich auch in einem anderen Zeitungsbericht wider: Die Kosten steigen demnach von zwischenzeitlich 1,2 Mrd. auf rund 2 Mrd. Euro (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/atom-jets-kosten-anstieg-buechel-eifel-militaerflughafen-usa).
Zudem nennen öffentlich zugängliche Berichte als wesentliche Kostentreiber zusätzliche Sicherheits- und Infrastrukturanforderungen der USA-Seite sowie die allgemeine Baupreisentwicklung; unter anderem sollen weder chinesische Chips noch chinesischer Stahl verbaut werden (deutschlandfunk.de/aufruestung-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-600-millionen-euro-teurer-100.html; FAZ, 25. Juli 2025: faz.net/aktuell/politik/inland/aufruestung-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-gut-600-millionen-euro-teurer-110607045.html).
Das Bundesministerium der Verteidigung bekräftigt zudem, dass ab 2027 die Infrastruktur in Büchel für den Flugbetrieb der F-35 zur Verfügung stehen soll (bmvg.de/de/aktuelles/kampfjet-f-35-beschaffung-baumassnahmen-im-zeitplan-5958376; Bundeswehr, 5. Dezember 2024: bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/f-35-deutschland-5864336).
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller die Notwendigkeit, weitere Informationen zu Planung, Kostensteuerung und Verantwortlichkeiten beim Standortausbau in Büchel sowie zu den haushaltspolitischen Folgen der Kostenentwicklung zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche ursprünglichen Kostenannahmen legte die Bundesregierung bei der Planung der Infrastrukturmaßnahmen am Standort Büchel zugrunde, und wie wurden diese kalkuliert?
Zu welchem Zeitpunkt war der Bundesregierung bekannt, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten nicht ausreichen würden, und wie wurde der Deutsche Bundestag hierüber informiert?
Welche konkreten Anforderungen der USA-Seite führten zur nachträglichen Änderung der Bauvorgaben (z. B. Ausschluss bestimmter Materialien, Sicherheitsfreigaben, Fristen), und auf welcher vertraglichen Grundlage beruhen diese Vorgaben?
Welche Anteile der derzeit auf 1,948 Mrd. Euro geschätzten Gesamtkosten entfallen jeweils auf bauliche Maßnahmen, sicherheitstechnische Infrastruktur, Auflagen Dritter (insbesondere USA) sowie Planungs- oder Risikoreserven?
Wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes Handeln zur Ermöglichung der haushaltsrechtlichen Kontrolle durch das Parlament in diesem Projekt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Kosten zwischen 2022 und 2025?
Wurden mögliche Kostentreiber – etwa inflationsbedingte Baupreissteigerungen, Sicherheitsanforderungen oder Drittstaatenrestriktionen – frühzeitig in die Projektplanung einbezogen, wenn ja, warum nicht in der jetzt erforderlichen Höhe, und wenn nein, warum, nicht?
Gab es interne Hinweise oder Risikoanalysen im Bundesministerium der Verteidigung oder in den für die Bauplanung und Kostensteuerung zuständigen Dienststellen der Bundeswehr, die bereits vor 2024 auf eine erhebliche Kostensteigerung beim Standortausbau in Büchel hingewiesen haben?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kostenentwicklung für zukünftige Projekte im Rahmen der nuklearen Teilhabe, insbesondere bei Beschaffungen mit USA-Beteiligung?
Welche Bauleistungen und Baumaterialien führen zu erhöhten Baukosten und in welcher Höhe, um die expliziten USA-Zertifizierungsstandards, gegenüber Bauleistungen und Baumaterialien, die nach Stand der Technik frei wählbar sind, also beispielsweise unabhängig vom Herstellungsland, zu erfüllen?
Mit welchen Gesamtkosten (Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von Piloten und Bodenpersonal, Maßnahmen im Rahmen der Materialerhaltung und des Ersatzteilwesens, der Bewaffnung, Maßnahmen für Software und Lizenzen) ist im Zusammenhang mit der Beschaffung der 35 F-35 zu rechnen?
Sehen die Verträge zur Lieferung der 35 F-35 eine Vertragsstrafe (Kompensation) für den Lieferanten vor, wenn die 35 F-35 nicht termingerecht ausgeliefert werden können?