Gerechtigkeitslücken in der Erbschaftsteuer
der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha Müller, Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Dr. Sebastian Schäfer, Julian Joswig, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die reichsten 1 Prozent in Deutschland haben insgesamt mehr Vermögen als 90 Prozent der restlichen Menschen in unserem Land, d. h. bildlich gesprochen besitzt eine Person mehr als 90 Personen zusammen (vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW], Wochenbericht 29/2020, S. 511 bis 521, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.793783.de/20-29.pdf). In fast keinem anderen Land der EU ist die Vermögenskonzentration so krass ausgeprägt (vgl. Deutsche Bundesbank, „Monatsbericht April“ (2025), https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-april-2025-954594?article=vermoegen-und-finanzen-privater-haushalte-in-deutschland-ergebnisse-der-vermoegensbefragung-2023--954598).
Gleichzeitig geben 47 Prozent der Menschen an, noch nicht einmal einen Notgroschen von bis zu 2 000 Euro zu haben (vgl. Liquiditätsbarometer Teambank (2025), www.teambank.de/medien/studien/). Also ungefähr jede oder jeder Zweite hat keine finanzielle Sicherheit, keine Rücklagen für Notfälle, kann nicht in seine oder ihre Zukunft investieren. Das ist ein Riesenproblem für die Chancengleichheit und damit für unsere Demokratie.
Ein gutes Mittel, dem entgegenzutreten, ist nach Ansicht der Fragesteller eine funktionierende und gerechte Erbschaftsteuer. Denn durch Erbschaften und geplante Schenkungen von Hochvermögenden spitzt sich die Lage immer weiter zu. Das Erbschaftsteuerrecht in seiner jetzigen Form ist alles andere als funktional, sondern durchzogen von zahlreichen Gerechtigkeitslücken. Ein Bespiel ist der komplette Steuererlass für besonders hohes Vermögen ab 26 Mio. Euro – die Verschonungsbedarfsprüfung. Durch diese Regelung lag der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal 1,5 Prozent, trotz sehr hoher theoretischer Steuersätze (Statistisches Bundesamt (2025), www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erbschaftsteuer-steuererlasse-verschonungsbedarfspruefung.html).
Eine weitere Gerechtigkeitslücke ist die sogenannte 300-Wohneinheiten-Regelung, die dafür sorgt, dass Steuern zwar bei Übertragungen von nur einer Wohnung anfallen, bei mehr als 300 aber nicht.
Dies trägt auch zu einer ungleichen Belastung von Arbeitseinkommen und Vermögen in Deutschland bei. Auf Arbeit entfallen bei einem durchschnittlichen Haushalt Steuern und Sozialabgaben von durchschnittlich 40 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt (2025), www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erbschaftsteuer-steuererlasse-verschonungsbedarfspruefung.html), im Falle von Erbschaften oder Schenkungen sind 2022 effektiv weniger als 3 Prozent angefallen (vgl. WDR (2025), www1.wdr.de/nachrichten/wahlen/bundestagswahl-2025/vermoegenssteuer-erbschaftssteuer-hintergrund-faq-100.amp).
Wenn wir keine Leistungs-, sondern eine Erbengesellschaft sind, wenn Wohneigentum in Ballungsräumen für die arbeitende Mehrheit unerschwinglich ist und nur durch Erbschaften oder Schenkungen erworben werden kann, verschärft das die soziale Schieflage und erodiert das Vertrauen in die Demokratie und ihr Teilhabeversprechen. Wer in eine reiche Familie geboren wird, bleibt reich, kann sich eine Wohnung leisten, kann sich etwas aufbauen. Mit normal guten Jobs wird es gleichzeitig immer schwieriger. 75 Prozent der in Deutschland lebenden Milliardärinnen und Milliardäre erlangten ihr unvorstellbar hohes Vermögen durch Erbschaften oder Schenkungen – in keinem anderen Land der Welt ist es unwahrscheinlicher, ein Milliardenvermögen durch eigene Leistung anzuhäufen, als hierzulande (vgl. Forbes (2025), www.datapulse.de/milliardaere/).
Denn im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Ungleichverteilung von Vermögen sehr weit vorn. Gerade einmal unter 1 Prozent der Bevölkerung, 700 000 Erwachsene, besitzen 35 Prozent des gesamten Nettovermögens, was es in Deutschland gibt (vgl. DIW, Wochenbericht 29/2020, S. 511 bis 521, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.793783.de/20-29.pdf). Mit einer gut funktionierenden Erbschaftsteuer kann der Staat diesem Missstand begegnen. Denn sie „dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ – so sagt es die Bayerische Verfassung. Darauf machte erst kürzlich wieder die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Wirtschaftsbericht für Deutschland aufmerksam und empfahl, die immensen Steuerbefreiungen für Unternehmen abzuschaffen.
Bei der letzten Reform des Erbschaftsteuerrechts wurden die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Gerechtigkeitslücken leider nicht behoben. Viele Expertinnen und Experten halten die aktuelle Regelung in Teilen weiter für verfassungswidrig (vgl. u. a. hier: www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/weil-das-grundgesetz-zaehlt).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermögensübertragungen jeweils durch Erbschaften und Schenkungen separat in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren jährlich entwickelt (bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, wenn möglich, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke –, Betriebsvermögen mit gesondertem Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?
Wie viele Vermögensübertragungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils durch Erbschaften und Schenkungen separat in den vergangenen zehn Jahren jährlich angefallen (bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, wenn möglich, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke –, Betriebsvermögen mit gesondertem Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?
Wie hat sich jeweils das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Ost- und Westdeutschland aufgeschlüsselt entwickelt?
Wie hat sich jeweils das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Männern und Frauen aufgeschlüsselt entwickelt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Wert des steuerpflichtigen Erwerbs sowie der durchschnittliche Verkehrswert bzw. gemeine Wert des Erbes in den vergangenen zehn Jahren (bitte separat für alle Bundesländer, und wenn möglich, nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Wie hoch liegt der Median des steuerpflichtigen Erwerbs?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und des Verkehrswerts der Erbschaften?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Schenkungen in den vergangenen zehn Jahren (bitte separat für alle Bundesländer, und wenn möglich, nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Wie hoch liegt der Median der Schenkungen?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und des Verkehrswerts der Schenkungen?
In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) nicht zur Anwendung, weil der Zehn-Jahres-Zeitraum abgelaufen war (wenn möglich, bitte separat für alle Bundesländer und nach Geschlecht, pro Jahr nach übertragenem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen, Grundvermögen – davon separat Familienheime und für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke –, Betriebsvermögen mit gesondertem Ausweis des Betriebsvermögens über 26 Mio. Euro sowie des übrigen Vermögens mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften aufschlüsseln)?
Besitzt die Bundesregierung Zahlen zu den prognostizierten Erbvolumina in den nächsten Jahren?
a) Wenn ja, wie ist das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Ost- und Westdeutschland aufgeteilt?
b) Wenn ja, wie ist das Erbvolumen und Schenkungsvolumen nach Männern und Frauen aufgeteilt?
c) Geht die Bundesregierung von einer Zunahme, Abnahme oder einer Verstetigung des Erbvolumens in den nächsten Jahren aus?
Hat sich seit der Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes im Jahr 2016 aus Sicht der Bundesregierung eine Veränderung des Schenkungsverhaltens ergeben, insbesondere was die Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG anbelangt, und wenn ja, worin sieht die Bundesregierung die Gründe hierfür?
Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden jährlich seit 2016 gestellt (bitte hier und nachfolgend nach Erbschaften bzw. Schenkungen aufschlüsseln)?
a) Wie hoch war der Gesamtbetrag der Erbschaften und Schenkungen jeweils, für die Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung gestellt wurden?
b) Wie hoch war das Volumen der von den Finanzämtern vor der Verschonungsbedarfsprüfung festgesetzten Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern jeweils?
c) Wie hoch waren die im Zuge der Verschonungsbedarfsprüfung festgesetzten Steuern jeweils?
d) Wie hoch fielen dabei die Steuernachlässe jeweils aus?
e) Wie hoch war die Differenz zwischen der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer und der effektiv erhobenen Steuer jeweils?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das derzeitige Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist?
Wie vereinbart die Bundesregierung die derzeitige Ausgestaltung der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, dass mit zunehmender Steuerverschonung und damit einhergehender Ungleichbehandlung gegenüber Erwerbern nicht begünstigten Vermögens auch die Anforderungen an die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung steigen müssen?
In wie vielen Fällen wurde die Möglichkeit zur Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 28 Absatz 1 ErbStG genutzt, wie hoch war in diesen Fällen das übertragene Vermögen insgesamt und wie hoch die zu entrichtende Steuer (bitte nach Jahren ab 2015 und nach Erbschaften bzw. Schenkungen aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer de facto regressiv wirkt und vor allem kleine Vermögen belastet, während hohe Vermögen aufgrund der großzügigen Verschonungsregeln systematisch effektiv deutlich niedriger versteuert werden (vgl. www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuererben-von-grossvermoegen/)?
Wie bewertet die Bundesregierung die folgende Einschätzung zur grundsätzlichen Notwendigkeit von Verschonungsregelungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen aus dem Jahr 2012: „Zusammenfassend ergeben sich wenig Hinweise darauf, dass eine Verschonung von Betriebsvermögen geboten ist, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden.“ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/02-03-2012-ErbSt-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 32)?
Wie haben sich die effektiven Steuersätze nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren, wenn möglich aufgeschlüsselt nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker gemäß § 15 Absatz 1 ErbStG, pro Jahr entwickelt?
Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 Erbschaften bzw. Schenkungen von mehr als 300 Wohneinheiten erbschaftsteuerlich als begünstigtes Betriebsvermögen behandelt, wie viele Wohneinheiten wurden in diesen Fällen durchschnittlich übertragen, wie hoch waren die hierdurch entstandenen Mindereinnahmen (bitte nach Jahr aufschlüsseln), und – wenn keine Daten vorliegen – wie hoch schätzt die Bundesregierung die hierdurch entstandenen Mindereinnahmen?
Wie begründet die Bundesregierung die in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 festgeschriebene Verwaltungspraxis, große Wohnungsbestände mit mehr als 300 Wohneinheiten erbschaftsteuerlich als begünstigtes Betriebsvermögen zu behandeln, was somit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dem Urteil vom 24. Oktober 2017 – II R 44/15 – des Bundesfinanzhofes entgegensteht, in dem klargestellt wird, dass für die Gewährung der steuerlichen Verschonung nicht allein die Anzahl der Wohnungen ausschlaggebend sein kann?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Steuerausfälle durch die in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 festgeschriebene Verwaltungspraxis, große Wohnungsbestände mit mehr als 300 Wohneinheiten erbschaftsteuerlich als begünstigtes Betriebsvermögen zu behandeln, pro Jahr?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Übertragungswert bei zu Wohnzwecken selbst genutzten Grundstücken (bitte nach Jahren ab 2015 und nach Erbschaften bzw. Schenkungen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Übertragungswert bei zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken (bitte nach Jahren ab 2015 und nach Erbschaften bzw. Schenkungen aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke veräußert werden mussten, weil in Fällen unentgeltlicher Übertragung dieser die hierauf entstandene Erbschaft- oder Schenkungsteuer ansonsten nicht hätte gezahlt werden können, und wenn ja, wie viele?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit zur Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 28 Absatz 3 ErbStG genutzt, wie hoch war in diesen Fällen das übertragene Vermögen insgesamt und wie hoch die zu entrichtende Steuer (bitte nach Jahren ab 2015 und nach Erbschaften bzw. Schenkungen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c ErbStG in Anspruch genommen (bitte nach Jahren ab 2015 und nach Erbschaften bzw. Schenkungen sowie Begünstigten aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Anliegen der gegenwärtigen Bayerischen Staatsregierung für eine „Regionalisierung der Erbschaftsteuer“ (vgl. www.bayern.de/erbschaftsteuer-in-laenderhand-bayern-stellt-normenkontrollantrag-in-karlsruhe/)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Ausnahmen, Begünstigungen und Verschonungsregeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu streichen und hierfür großzügige Stundungsmöglichkeiten einzuführen, sodass Arbeitsplätze und ein langfristiger Erhalt betroffener Unternehmen gesichert wären?
Plant die Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode Änderungen am bestehenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vorzunehmen, wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan?
Welchen Anteil misst die Bundesregierung der leistungslosen Übertragung von Erbschaften und Schenkungen zum Vermögensaufbau, zur Vermögenskonzentration und Vermögensungleichheit in Deutschland bei?
Welche Steuergestaltungsmodelle sind der Bundesregierung bei unentgeltlicher Betriebsübergabe bekannt, und wie werden diese von der Bundesregierung bewertet?