Weiterförderung der Mehrgenerationenhäuser
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Petra Crone, Gerd Bollmann, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Bettina Hagedorn, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Ute Kumpf, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Dr. Carola Reimann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Bernd Scheelen, Stefan Schwartze, Dr. Carsten Sieling, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Aktivitäten in den Mehrgenerationenhäusern reichen von der Kinderbetreuung über regelmäßige Mittagstische für Seniorinnen und Senioren, Familienbildung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Weiterbildungsangebote, Freizeitaktivitäten bis hin zu Beratungen bei Gesundheitsfragen. Das Angebot soll den Dialog zwischen mehreren Generationen fördern und berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen vor Ort. Insbesondere in den neuen Ländern und im ländlichen Raum konnten somit neue Bausteine der sozialen Infrastruktur geschaffen werden. Inzwischen werden etwa 500 Mehrgenerationenhäuser in ganz Deutschland aus Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Ziel des von der Bundesregierung geschaffenen Förderprogramms war es, verlässliche und auch nach Beendigung der Bundesförderung bestandsfähige Strukturen zu schaffen. Jedes Mehrgenerationenhaus wird fünf Jahre lang mit jährlich 40 000 Euro gefördert. Darüber hinaus notwendige Mittel tragen Länder, Kommunen, aber auch Vereine und (Bürger-)Stiftungen.
Ab Herbst 2011 läuft sukzessive die Bundesförderung aus. Für viele Städte, Gemeinden und Landkreise bedeutet dies eine große Herausforderung, die Mehrgenerationenhäuser haben sich bewährt und sind beliebt, aber die weitere Finanzierung ist von finanzschwachen Kommunen nicht zu leisten. Es droht die Zerstörung von generationsübergreifenden Strukturen, die mit viel Engagement und gesellschaftlicher Verantwortung aufgebaut wurden.
Werden finanzschwache Städte, Gemeinden und Landkreise nicht mit den notwendigen Haushaltsmitteln ausgestattet, kann dies zu einem Bruch in der Gesellschaft führen. Diese Gefahr besteht in vielen Kommunen. Die massiven Streichungen im Bundeshaushalt 2011, z. B. im Bereich Städtebauförderung – Programm Soziale Stadt – wird prekäre Situationen vor Ort zusätzlich verschärfen. Um so wichtiger ist es, die wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser vor Ort weiter zu unterstützen und keine „Projektruinen“ entstehen zu lassen.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2010 angekündigt, ein Anschlussprogramm ab 1. Januar 2012 mit einer Laufzeit von drei Jahren zu starten. Hierzu ergeben sich noch zahlreiche Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wann endet die Förderung der derzeit bestehenden Mehrgenerationenhäuser durch Bundes- bzw. ESF-Mittel (bitte aufschlüsseln nach Name des Hauses bzw. des Trägers, Postleitzahl/Kommune sowie Art der Förderung und Monat/Jahr des Auslaufens der Förderung)?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Förderung von Mehrgenerationenhäusern durch den Bund?
Wie viele ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind schätzungsweise in den Mehrgenerationenhäusern aktiv (bitte aufschlüsseln nach Ländern, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)?
Wie viele und welche der geförderten Mehrgenerationenhäuser (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) wurden in bereits bestehenden Sozialeinrichtungen errichtet, und wie viele Mehrgenerationenhäuser sind seit 2006 neu entstanden?
Bei wie vielen und welchen Mehrgenerationenhaus-Projekten wurde während der Laufzeit der Förderung durch den Bund ein Trägerwechsel vollzogen (bitte Namen des Hauses bzw. Trägers sowie entsprechende Postleitzahl/Kommune nennen)?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt unternommen, um die Pläne zur Weiterfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser mit Vertreterinnen und Vertretern von Ländern, Kommunen und Trägern zu erörtern und abzustimmen?
Bei wie vielen und welchen Mehrgenerationenhäusern ist bereits eine über den aktuell laufenden fünfjährigen Zeitraum hinausgehende Finanzierung gesichert (bitte aufschlüsseln nach Name des Hauses bzw. des Trägers, Postleitzahl/Kommune sowie Jahr des Auslaufens der Förderung)?
Welche Finanzierungsmodelle sind der Bundesregierung bekannt, mit denen Mehrgenerationenhäuser ohne Beteiligung des Bundes über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus bestehen können?
Bei wie vielen und welchen Mehrgenerationenhaus-Projekten steht eine Schließung infolge des Auslaufens der Förderung des Bundes bevor bzw. ist ein Weiterbetrieb nicht gesichert (bitte aufschlüsseln nach Name des Hauses bzw. des Trägers und Postleitzahl/Kommune)?
Welche besonderen Probleme sieht die Bundesregierung für Mehrgenerationenhäuser in strukturschwachen bzw. finanzschwachen Kommunen, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dort besonders für eine Anschlussförderung ein?
Welche speziellen Hilfen für Mehrgenerationenhaus-Projekte in struktur- und finanzschwachen Kommunen prüft die Bundesregierung bzw. führt sie durch?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, die Mehrgenerationenhäuser dauerhaft – auch außerhalb einer öffentlichen Förderung – zu sichern?
In welcher gesellschaftspolitischen Verantwortung sieht sich die Bundesregierung, dass auch gegebenenfalls nach Beendigung einer Bundesförderung wichtige bestandsfähige Strukturen in den Mehrgenerationenhäusern erhalten bleiben?
Welche Ergebnisse hat die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Arbeitsgruppe zur Frage der Weiterfinanzierung von Mehrgenerationenhäusern erzielt, und mit welchen Partnern werden bzw. wurden diese Ergebnisse diskutiert?
Wer war bzw. ist an dieser Arbeitsgruppe beteiligt (bitte Funktionen bzw. Institutionen aufzählen)?
Besteht seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bereitschaft, unter Einbindung anderer Bundesministerien weiterhin eine Finanzierung oder Teilfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser sicherzustellen, und wenn ja, inwiefern?
Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um für die weitere Förderung der Mehrgenerationenhäuser eine Förderung aus EU-Mitteln zu erzielen, und bis wann rechnet sie mit konkreten Ergebnissen?
In welcher Höhe hat der Bund (aufgeschlüsselt nach Jahren) Begleitkosten für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser getragen (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Serviceagentur, Wirkungs- und Begleitforschung)?
Stehen im Bundeshaushalt 2011 für die unter Frage 18 erfragten Kosten noch finanzielle Mittel zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe, und wofür sollen diese Mittel eingesetzt werden?
Was meint die Bundesregierung konkret mit ihrer Aussage in der Pressemitteilung vom 9. Dezember 2010, dass „die Kommunen eine stärkere Rolle als bisher übernehmen sollen, auch in Form einer Beteiligung an der Finanzierung“?
Wie wird sich die Bundesregierung zu einer Übergangsfinanzierung für diejenigen 157 Mehrgenerationenhäuser, deren Förderung ab Herbst 2011 ausläuft, bis zum 1. Januar 2012 verhalten, und inwieweit ist mit einer Unterstützung seitens der Bundesregierung zu rechnen?
Wie soll die Implementation von bis zu zwei Freiwilligendienstplätzen in den Mehrgenerationenhäusern aus Sicht der Bundesregierung gestaltet werden?
Welche gesetzlichen Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um den Einsatz von Bundesfreiwilligendienstleistenden arbeitsmarktneutral auszugestalten bzw. den Ersatz professioneller Arbeitskräfte durch Freiwilligendienstler zu verhindern?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die bessere Versorgung Demenzkranker und ihrer Angehörigen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, in den Mehrgenerationenhäusern umzusetzen, und welche Funktion sollen dabei die Freiwilligen haben?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine gesonderte finanzielle Förderung der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen?
Welche Voraussetzungen müssen die Mehrgenerationenhäuser aus Sicht der Bundesregierung konkret erfüllen, um einen Pflegestützpunkt einzurichten?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Gespräche zu führen bzw. führt sie bezüglich der Unterbringung von Pflegestützpunkten in Mehrgenerationenhäusern? Falls ja, wer ist an diesen Gesprächen beteiligt?
Inwieweit wurden die Freiwilligenagenturen bzw. der Bundesverband der Freiwilligenagenturen in die Überlegung zur Weiterführung des Programms Mehrgenerationenhäuser mit einbezogen, insbesondere hinsichtlich der neuen Schwerpunktsetzung des zukünftigen Programms?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von der Einbettung des geplanten Bundesfreiwilligendienstes in das neue Programm für Mehrgenerationenhäuser?
Welche Zielgruppe soll zukünftig als Bundesfreiwilligendienstleistende in den Mehrgenerationenhäusern eingesetzt werden?
Welche Voraussetzungen sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Mehrgenerationenhäuser erfüllen, um sich als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst zu empfehlen?
Wie will die Bundesregierung eine inhaltliche Überfrachtung der Mehrgenerationenhäuser durch die vier neu gesetzten Schwerpunkte, die jeweils unter dem Dach eines Hauses bestehen sollen, vermeiden?
Wie sehen die konkreten Förderkriterien für das neue Programm aus, und ab und bis wann können sich Antragsteller um eine Förderung bewerben?
Inwieweit erhöhen sich die Chancen eines Antragstellers auf Förderung, je mehr Schwerpunkte unter einem Dach bedient werden?
Inwieweit ist eine Abstimmung des neuen Programms mit Ländern, Kommunen und Trägern geplant, und welche Möglichkeiten haben diese Beteiligten, Veränderungen an dem Programmentwurf vorzunehmen?