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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Bund, Ländern und Kommunen

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.10.2025

Aktualisiert

01.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/181825.09.2025

Kosten und Reformanstrengungen der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Bund, Ländern und Kommunen

der Abgeordneten Linda Heitmann, Karoline Otte, Marcel Emmerich, Dr. Armin Grau, Misbah Khan, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Beihilfe stellt eine zentrale Säule der Krankenversorgung für Beamte, Richter, Soldaten sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige dar und wird in der Regel ergänzt durch private Krankenversicherungen (PKV). Als Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 des Bundesbeamtengesetzes – BBG) ist sie Teil der Alimentationsverantwortung und umfasst die anteilige Erstattung medizinischer Kosten. Das Beihilferecht ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt: Die Bundesbeihilfeordnung (BBhV) sowie verschiedene Landesverordnungen definieren Details und Bemessungssätze. Die Beihilfekosten stellen laut einem aktuellen Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages (WD 6 3000 - 038/25) eine wachsende finanzielle Belastung für Bund, Länder und Kommunen dar und spielen eine Rolle bei den Debatten um Nachhaltigkeit und gerechte Versorgung in der Krankenversicherung. Mit jeder Honorarvereinbarung zwischen Ärztekammern und privaten Krankenversicherern, in der Honorarsteigerungen vereinbart werden, lässt sich auch absehen, dass die staatlichen Ausgaben für die Beihilfe weiter steigen.

Einige Bundesländer machen ihren Beamten bereits das Angebot der sogenannten pauschalen Beihilfe, nach der grundsätzlich die Hälfte der real anfallenden Kosten einer Vollversicherung gezahlt werden. Insbesondere für neu in den Dienst eintretende Beamte erscheint dies – auch aufgrund der zu erwartenden hohen Versicherungsbeiträge im Alter in privaten Krankenversicherungen – als ein nicht unattraktives Angebot, sich unter diesen Voraussetzungen von Beginn an gesetzlich zu versichern.

Ebenfalls gibt es Debatten zur (langfristigen) Überführung des aktuellen Systems aus öffentlicher Beihilfe und ergänzender privater Krankenversicherung hin zur gesetzlichen Krankenversicherung. Neben der weiteren Entbürokratisierung werden hier auch Argumente wie die Entlastung der öffentlichen Haushalte und die stärkere Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie hoch waren die Ausgaben für Beihilfen im Bereich des Bundes (bitte getrennt und ggf. den Anteil am Bundeshaushalt sowie an den gesamten Personalausgaben darstellen)

a) für den aktiven Beamtenbestand (ohne Versorgungsempfänger),

b) für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene,

c) jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der mittel- und langfristigen Entwicklung der Beihilfekosten vor (Prognosen bis 2030, 2040, 2050), und welche zentralen Einflussfaktoren (demografischer Wandel, medizinisch-technischer Fortschritt, Preisentwicklungen für Medikamente, Honorarverhandlungen zwischen Ärzten und Kassen, Lebenserwartung etc.) bewertet die Bundesregierung als wie relevant für die zukünftige Ausgabenentwicklung?

3

In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig gesetzlich versicherte Beamte aktuell erfasst, und wie verändert sich dadurch die Beihilfegewährung und die damit verbundenen Kosten für die öffentliche Hand (bitte zwischen Bund, ggf. für Länder und Kommunen differenzieren)?

4

Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der Ausgabenentwicklung für die öffentliche Hand im Vergleich zwischen einem 2025 neu in den Dienst kommenden jungen Beamten, der das Modell der pauschalen Beihilfe in Anspruch nimmt und als GKV-Versicherter (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) die Hälfte der Beiträge monatlich erstattet bekommt im Vergleich zu einem ebenfalls 2025 neu in den Dienst eintretenden jungen Beamten, der sich privat versichert und 50 bis 70 Prozent seiner Gesundheitskosten über die Beihilfe erstattet bekommt (bitte für die nächsten 40 Jahre, aufgelistet in 10-Jahres-Intervallen, abschätzen), und wenn ja, wie lautet diese?

5

Hat die Bundesregierung konkrete Ideen und Pläne dazu, wie man junge Beamtinnen und Beamte in den Bundesländern mit dem Modell der pauschalen Beihilfe dafür gewinnt, dies in Anspruch zu nehmen oder wie man es ggf. sogar noch attraktiver machen kann?

6

Hat die Bundesregierung eine Position dazu, dass die Höhen der Beihilfe und die Praxis der Beihilfegewährung in den Bundesländern aktuell teilweise sehr unterschiedlich sind, und welche Gerechtigkeitsfragen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

7

Welche Besonderheiten bestehen bei der Beihilfegewährung für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern (z. B. pauschale Beihilfe in Hamburg und anderen Bundesländern), plant die Bundesregierung, solche Modelle auch auf Bundesebene einzuführen oder bestehende Beihilferegelungen im Bund in anderer Form strukturell zu reformieren, und wenn nein, warum nicht?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, für welche speziellen Gruppen das Land Schleswig-Holstein und andere Länder die pauschale Beihilfe derzeit anbietet, wenn ja, welche sind es, und sind der Bundesregierungen Planungen zur Ausweitung der Gruppe in den Ländern bekannt?

9

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Landesregierungen derzeit darüber beraten, das Modell der pauschalen Beihilfe für neu in den Staatsdienst eintretende Beamte in naher Zukunft neu einzuführen?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der Beamtinnen und Beamten in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen das Angebot der pauschalen Beihilfe bereits in Anspruch nehmen (bitte nach Bundesland auflisten sowie nach Gesamtzahl der Beamten im jeweiligen Bundesland sowie den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils neu in den Staatsdienst eingetretenen Beamten differenzieren)?

11

Welche politischen Maßnahmen oder Reformen zur Steuerung und Begrenzung der Beihilfekosten (z. B. Rücklagenbildung, Erhöhung der Selbstbeteiligungen, Präventionsförderung) plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode (auch unabhängig von der Sozialstaats- und GKV-Expertenkommission), und sind Evaluierungen oder Gesetzesänderungen angedacht, um die finanzielle Nachhaltigkeit der Beihilfe zu sichern oder anderweitige Anreize zu setzten?

12

Was folgt für die Bundesregierung aus der Kritik und den Empfehlungen aus aktuellen Gutachten und Studien (z. B. Bertelsmann Stiftung, Siebter Versorgungsbericht der Bundesregierung) bei ihrem politischen Handeln und Plänen für diese Wahlperiode?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz und statistische Ermittlung der Beihilfeausgaben, insbesondere hinsichtlich regionaler Unterschiede, Altersgruppen und Versicherungsformen (PKV bzw. GKV), und werden in nächster Zeit Anpassungen bei der Datenerhebung und Statistik geplant?

14

Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu, welche Auswirkungen eine umfassende ab dem Jahr 2026 für neu einzustellende Beamte geplante GKV-Pflicht auf die öffentlichen Haushalte hätte, und welche finanzpolitischen und sozialen Aspekte werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung weitere Aspekte der GKV-Pflicht für neu einzustellende Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Hinblick auf Entbürokratisierung und Gleichbehandlung zwischen Beamtinnen und Beamten, aber etwa auch bezüglich der Stärkung des gesetzlichen Versicherungssystems?

16

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Beihilfebearbeitung im Jahr 2025?

17

Wie hat sich die Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren entwickelt, und was sind die Gründe dafür, dass laut Gesetzesbegründung zur geplanten Einführung von § 80a BBG „das Belegvolumen in der Beihilfebearbeitung massiv angestiegen ist“?

18

Wie lange waren bisher die Höchstdauern für Beihilfeanträge, und welche Maßnahmen hat die Bundesverwaltung ergriffen, damit zu lange Verfahrensdauern nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten gehen?

19

In welcher Höhe wurden Beihilfeaufwendungen im Fall langer Bearbeitungszeiten ohne ordnungsgemäße Prüfung laut bereits gängiger Behördenpraxis bewilligt?

20

Welche Regelbearbeitungszeiten strebt die Bundesregierung mit der geplanten Einführung von § 80a BBG an?

21

Wie begründet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Fiktionsregelung im neuen § 80a BBG insbesondere im Lichte der Kritik des Bundesrechnungshofes, dass es der geplanten Fiktionsregelung an einer tragfähigen Grundlage fehle?

22

Wann plant die Bundesregierung die Einführung des IT-Beihilfeabrechnungsverfahrens, und wie sehen hierfür die Zeitpläne aus?

Berlin, den 23. September 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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