BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Betrugsfälle beim Online-Banking in Deutschland

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

09.10.2025

Aktualisiert

27.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/182525.09.2025

Betrugsfälle beim Online-Banking in Deutschland

der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Durch immer professionellere Methoden werden private Bankkunden immer häufiger Opfer von Online-Betrug. Die Schäden gehen mindestens in zweistellige Milliardenhöhen (www.test.de/Online-Banking-Wie-Sie-Betrueger-ausbremsen-6149442-0).

Betroffen sind hiervon auch zahlreiche Kunden der Postbank (siehe www.anwalt.de/rechtstipps/vermehrte-betrugsfaelle-bei-postbank-und-co-240522.html). Laut Geschädigten, die sich an die Fragestellenden gewendet haben, bleiben diese unter anderem auf ihren Verlusten sitzen, weil die Postbank argumentiert, die Betroffenen hätten „grob fahrlässig“ gehandelt.

Laut Postbank handelt es sich bei dem von ihr zur Authentifizierung verwendeten BestSign-Verfahren um ein „nicht manipulierbares kryptographisches Verfahren“ (siehe www.anwalt.de/rechtstipps/zahlreiche-postbank-kunden-beklagen-kontopluenderung-nach-aktivierung-des-bestsign-verfahrens-251840.html). Dies muss aus Sicht der Fragestellenden angesichts der zunehmenden Betrugsfälle infrage gestellt werden. Anwälte verweisen darauf, dass das BestSign-Verfahren Schwächen hat (siehe www.prigge-recht.de/postbank-konto-gehacktwas-tun und www.youtube.com/watch?v=NBn8pZELdWY).

Bei der Postbank lässt sich der Verfügungsrahmen für Online-Überweisungen sofort ändern, wodurch unmittelbar danach größere Summen vom betroffenen Konto abgezogen werden können, während zum Beispiel bei der Muttergesellschaft Deutsche Bank eine Änderung erst mit Verzögerung aktiv wird (www.abendblatt.de/hamburg/wirtschaft/article409469620/haspa-postbank-ing-ueberweisungen-werden-ploetzlich-abgelehnt.html).

Zu Problemen bei der Postbank kam es offensichtlich speziell seit der Integration in die Systeme der Deutschen Bank (www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/bafin-deutsche-bank-probleme-post-bank-100.html). 2023 bestellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deshalb einen Sonderbeauftragten (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbraucher mitteilung/weitere/2023/meldung_2023_09_04_Postbank.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Fälle von Online-Banking-Betrug hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in Deutschland gegeben, und wie viele davon ereigneten sich bei der Postbank bzw. wie viele davon bei anderen Banken?

2

Teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragestellenden, dass sich die Zahl der Online-Banking-Betrugsfälle in den vergangenen Jahren signifikant erhöht hat (bitte Antwort begründen und, wenn möglich, mit Zahlen aus den letzten fünf Jahren belegen)?

3

Wie viele Betrugsfälle bei der Postbank wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 bei der Polizei zur Anzeige gebracht?

4

Bei wie vielen der in der Frage 3 genannten Fälle wurden die Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen, bei wie vielen erfolgte eine Einstellung des Verfahrens, und bei wie vielen dauern die Ermittlungen noch an?

5

Inwieweit erfolgt in diesem Bereich der Finanzkriminalität mit Online-Banking-Betrugsfällen eine länderübergreifende Zusammenarbeit der Polizeibehörden unter Mitwirkung des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weiterer Bundesbehörden?

6

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Kunden der Postbank, die im Jahr 2024 (oder ggf. im letzten Jahr, für das Daten vorliegen) Opfer eines Betruges wurden, eine Rückerstattung des Geldes von der Postbank gefordert?

7

In wie vielen der in der Frage 6 genannten Fälle

a) hat die Postbank den zu Unrecht abgebuchten Betrag zurückerstattet,

b) erfolgte eine Teilrückerstattung (aus Kulanz, infolge eines Vergleichs bzw. einer Güteverhandlung),

c) erfolgte keine Erstattung mit dem Verweis der Postbank, dass der Kunde bzw. die Kundin „grob fahrlässig“ gehandelt habe,

d) entschied ein Gericht zugunsten der Postbank bzw.

e) entschied ein Gericht, dass die Postbank den Betrag zu erstatten hat, weil das Betrugsopfer nicht „grob fahrlässig“ gehandelt habe (oder aus anderen Gründen)?

8

Welche Haltung hat die Bundesregierung grundsätzlich zu der Frage, was unter „grober Fahrlässigkeit“ im Zusammenhang mit Online-Banking-Betrug zu verstehen ist (bitte konkret ausführen, welches Verhalten darunterfällt und welches nicht)?

9

Welche Maßnahmen haben das zuständige Bundesministerium, das BKA, die BaFin, das BSI und weitere Bundesbehörden ergriffen, um gegen den Online-Banking-Betrug erfolgreicher vorzugehen und die privaten Bankkunden besser zu schützen (bitte einzeln mit Zeitpunkt auflisten und beschreiben)?

10

In welcher Höhe sind der Bundesregierung Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt, die auf Finanzkriminalität bei Zahlungsdienstleistern zurückzuführen sind?

11

Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Zahlungsdienstleister erfüllen, um Risiken im Zahlungsverkehrsbereich effektiv zu begrenzen?

12

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das von der Postbank verwendete BestSign-Verfahren sicher, und gibt es nach Kenntnis der Bundesbehörden Fälle, in denen das BestSign-Verfahren Schwächen zeigte (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden)?

13

Welche Abwicklungsverfahren für Zahlungen bei Zahlungsdienstleistern hält die Bundesregierung für sicher (bitte sowohl Merkmale beschreiben als auch einzelne benennen)?

14

Inwieweit hält es die Bundesregierung für geboten, dass die Postbank und weitere Banken den Verbraucherschutz dadurch erhöhen, dass die Änderung des Verfügungsrahmens für Online-Überweisungen nicht mehr online unmittelbar vor einer Online-Überweisung erfolgen kann (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden)?

15

Wie ist der Stand der Arbeit des von der BaFin bestellten Sonderbeauftragten (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbraucher mitteilung/weitere/2023/meldung_2023_09_04_Postbank.html), und welche Erkenntnisse gibt es insbesondere zu der Frage, was die Postbank an Maßnahmen ergriffen hat, um die Situation zu verbessern?

16

Wie viele Problemfälle mit welchem Finanzvolumen hat die BaFin im Rahmen der Tätigkeit des in der Frage 15 genannten Sonderbeauftragten identifiziert, und wie viele davon wurden inzwischen behoben bzw. entschädigt?

Berlin, den 23. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen