Maßnahmen zum Bürokratieabbau seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Rainer Galla, Tobias Matthias Peterka, Gereon Bollmann, Christoph Grimm, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Anzahl der geltenden Bundesgesetze und Bundesverordnungen ist seit dem Jahr 2018 kontinuierlich gestiegen. Besaßen im Jahr 2018 1 699 Bundesgesetze zum 1. Januar des Jahres Gültigkeit, waren es 2021 schon 1 740 und 2025 1 798. Ähnlich zeigt sich die Entwicklung bei den Verordnungen auf Bundesebene. Galten im Jahr 2018 2 721 Verordnungen, waren es 2021 schon 2 799 und 2025 2 896 (vgl. Antwort zu Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 21/1164). Insgesamt existieren in Deutschland rund 100 000 Einzelnomen.
Die Koalition von CDU, CSU und SPD hat in der Gesetzgebung Zurückhaltung versprochen. So sollen nicht notwendige Gesetze nicht erlassen, überholte Gesetze gestrichen werden. Recht soll verständlich und digitaltauglich sein und einem Praxischeck unterliegen. Wirkungslose Berichtspflichten sollen gestrichen werden (vgl. https://kpmg-law.de/staatsmodernisierung-und-buerokratieabbau-die-plaene-im-koalitionsvertrag-2025/).
Im Koalitionsvertrag heißt es, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) reduziert werden, und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung soll um mindestens 10 Mrd. Euro gesenkt werden. Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen Zielen bei, unter anderem mindestens entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag, und hat nach Entlastungswirkung zu priorisieren. Die Abbaumaßnahmen einzelner Ressorts sollen in mindestens einem Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt werden. Weiter heißt es, die Ausnahmen der sogenannten „One in, one out“-Regel sollen gestrichen und zu einer „One in, two out“-Regel fortentwickelt werden (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 61).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele der geltenden Bundesgesetze sind dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen, und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 (jeweils zum 1. Januar) entwickelt?
Wie viele der geltenden Verordnungen auf Bundesebene sind dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen, und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 (jeweils zum 1. Januar) entwickelt?
Welche Gesetze aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode abgeschafft?
Welche Gesetze aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode neu erlassen?
Welche Verordnungen aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode abgeschafft?
Welche Verordnungen aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden in der vergangenen Legislaturperiode neu erlassen?
Welche Gesetze und Verordnungen aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beurteilt die Bundesregierung als entbehrlich (bitte getrennt nach Gesetzen und Verordnungen angeben)?
Welche Gesetze und Verordnungen aus dem Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz plant die Bundesregierung, abzuschaffen (bitte getrennt nach Gesetzen und Verordnungen angeben)?
Welchen Zeitplan legt die Bundesregierung dem Vorhaben in Frage 8 zugrunde?