Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes – Anerkennung von Assistenzhunden
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann, Johann Martel, Micha Fehre und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Assistenzhunde geben Menschen mit Behinderung Sicherheit im Alltag. Offiziell zugelassene Hunde haben neben ihrer therapeutischen Funktion besondere Zutrittsrechte und können Betroffene auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise verboten sind – etwa in Supermärkte, zu Ärzten oder in Behörden. Doch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) macht die in ihr vorgesehenen offiziellen Zulassungsprüfungen für Assistenzhunde derzeit unmöglich (www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html). Für die Betroffenen ist das eine erhebliche Belastung (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Verordnung-legt-Assistenzhunde-Ausbildung-lahm,assistenzhunde106.html).
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG) von 2021 wurden Assistenzhunde in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, §§ 12e bis 12l) aufgenommen. Neben Definition und Zutrittsrechten regelt es auch Ausbildung, Prüfung, Zulassung von Ausbildungsstätten und die Akkreditierung von Prüfern. Die seit dem 1. März 2023 geltende Assistenzhundeverordnung konkretisierte Ausbildung, Prüfung, Anerkennung und Kennzeichnung und legte Mindeststandards für Prüfstellen und Ausbildungsstätten fest. Danach dürfen nur zertifizierte Ausbildungsstätten ausbilden (§§ 28 ff. AHundV). Die Übergangsfrist für Prüfungen nach dem alten System lief im Sommer 2024 aus, ausgenommen sind nur Blindenführhunde. Die letzte Zertifizierungsstelle für Assistenzhunde in Deutschland war die Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen GmbH (DGP). Sie gab die Akkreditierung offiziell wieder zurück mit der Begründung: Eine qualitätsbringende Zertifizierung sei mit der aktuellen Assistenzhundeverordnung nicht möglich (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/luecke-im-system-warum-assistenzhund-bailey-nicht-zertifiziert-werden-kann-110642450.html).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte, die Umsetzung des Zertifizierungsprozesses verzögere sich wegen der noch ausstehenden Einrichtung einer neuen fachlichen Stelle, man arbeite aber an Strukturen für die Zertifizierung und an einer erneuten Übergangslösung (www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html; www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Verordnung-legt-Assistenzhunde-Ausbildung-lahm,assistenzhunde106.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeilen 652 und 653).
Während auf europäischer Ebene weitreichend Diskriminierungsfreiheit gefordert wird, führt in Deutschland aus Sicht der Fragesteller übermäßige Bürokratie faktisch zur Exklusion: Seit 2008 berät die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Gleichbehandlung (COM (2008) 426. 2008/0140/APP; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52008PC0426). Ein Kompromiss betont, dass diskriminierungsfreier Zugang auch durch erleichterte Nutzung von Hilfsmitteln wie anerkannten Blindenführ- oder Assistenzhunden erreicht werden kann (www.europarl.europa.eu/doceo/document/LIBE-AM-421199_DE.pdf?redirect). Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/650234/2e76225b3c6604161c178173c6bd1c1a/WD-6-057-19-pdf-data.pdf) haben nur Deutschland, Österreich und Ungarn besonders bürokratische Modelle mit staatlichen Zulassungen, Prüfungen und Gutachten. Länder wie Großbritannien, Schweden, die Niederlande, Luxemburg und Belgien kommen hingegen mit weniger Bürokratie, teils mit bloßer Kennzeichnungspflicht, zu praktikablen Lösungen für alle Beteiligten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung aktuell ggf., um die Zertifizierung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde sicherzustellen, und warum wurden trotz Kenntnis des Fristablaufs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einrichtung der notwendigen Zertifizierungsstellen?
Welche Übergangslösungen plant die Bundesregierung ggf., um die Prüfung und Zulassung von Assistenzhunden temporär zu ermöglichen?
Plant die Bundesregierung, Betroffenen, denen eine Zertifizierung ihres ausgebildeten Hundes nach derzeitiger Rechtslage unmöglich ist und die deshalb trotz abgeleisteter Ausbildung keine Assistenzhunde in Anspruch nehmen können, anderweitige, ersetzende Hilfeleistungen, ggf. Schadenersatz zukommen zu lassen, wenn ja, in welcher Art, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Assistenzhunde seit Inkrafttreten der AHundV im Bundesgebiet erfolgreich zugelassen und zertifiziert wurden, wenn ja, wie viele waren es, und wenn nein, warum liegen keine entsprechenden Informationen vor?
Wie hoch waren nach Einschätzung der Bundesregierung die Verwaltungskosten bis zum Inkrafttreten der AHundV (bitte nach Zeitablauf, Maßnahmen und Kosten aufschlüsseln)?
Welche Gründe sind nach Einschätzung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass seit Inkrafttreten der Assistenzhundeverordnung bis heute keine einzige Ausbildungsstätte erfolgreich zertifiziert wurde?
Warum wurde keine dauerhafte Übergangsregelung geschaffen, obwohl die Bundesregierung wusste, dass nach Ablauf der festgeschriebenen Frist 2024 keine Prüfungen und Zulassungen mehr möglich sind?
Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung private Ausbildungsstätten in der Durchführung von Prüfungen für Assistenzhunde?
Stellt die Bundesregierung für die Implementierung der Zertifizierung finanzielle Mittel zur Verfügung, wenn ja, in welcher Höhe, und wofür (bitte Einzelmaßnahmen bzw. Projekte auflisten)?
Inwieweit bezieht die Bundesregierung ggf. Betroffene und Verbände in die Neugestaltung der Verordnung ein?
Plant die Bundesregierung, die Zertifizierungsprozesse für Assistenzhunde zu vereinfachen, und wenn ja, inwiefern?
Warum hat die Bundesregierung eine Verordnung in Kraft gesetzt (§ 12l BGG), obwohl die für die Umsetzung notwendige fachliche Stelle zur Zertifizierung von Ausbildungsstätten noch gar nicht existierte?
Warum wurde die nach § 12k BGG vorgeschriebene Evaluation nicht fristgerecht bis 2024 durchgeführt und stattdessen nur eine Machbarkeitsstudie vorgelegt?
a) Welche Kosten und in welcher Höhe sind für die Erstellung der Machbarkeitsstudie entstanden?
b) Mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für die Evaluation, und bis wann soll diese vorliegen?
Welche Vorteile für die Betroffenen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung konkret aus dem mehrstufigen Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren (Ausbildungsstätte, Prüfer, Zertifizierung)?
Welche besonderen Maßnahmen sind für Blindenführhunde vorgesehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, für welche Beeinträchtigungen die Bewilligung eines Assistenzhundes vorgesehen ist (wenn ja, bitte auflisten, und sind Erweiterungen vorgesehen), und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung aktuell keinen offiziell anerkannten Assistenzhund erhalten können und somit von ihren gesetzlich zugesicherten Zutrittsrechten faktisch ausgeschlossen sind (§ 12f BGG)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittlichen Kosten für das Durchlaufen des vorgesehenen Anerkennungsverfahrens für Betroffene, wenn ja, in welcher Höhe liegen diese Kosten, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung Beschwerden oder Petitionen von Betroffenen zur Blockade der Assistenzhund-Prüfungen seit 2024 bekannt (vgl. Bundestagspetition Juli 2025, https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_05/_26/Petition_181764.nc.html), wenn ja, wie viele, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung im Vergleich zu anderen EU-Ländern, und welche Position vertritt Deutschland aktuell?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass andere europäische Länder teilweise mit einer bloßen Kennzeichnungspflicht einfacher und weniger kostenintensiv das Ziel erreichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gibt es Überlegungen, weniger bürokratische und weniger kostenintensive europäische Standards für die Ausbildung von Assistenzhunden wie in Schweden oder den Niederlanden in Deutschland zu integrieren, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?