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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

13.10.2025

Aktualisiert

22.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/187429.09.2025

Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Johann Martel, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Dr. Anna Rathert, Claudia Weiss, Jan Feser, Otto Strauß, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ (Kom-rSF) eingesetzt. Diese legte am 15. April 2024 einen umfangreichen Abschlussbericht vor. Die Arbeitsgruppe 2 der Kommission sprach sich u. a. für die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft und der Eizellspende in Deutschland aus. Der Bericht enthält detaillierte Empfehlungen zu ethischen, rechtlichen, psychosozialen und medizinischen Aspekten und verweist auf eine Vielzahl internationaler Regelungen und Studien (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf).

Die damalige Bundesregierung kündigte eine sorgfältige Prüfung der Empfehlungen an, ein Gesetzgebungsverfahren war jedoch noch nicht eingeleitet, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13238, S. 2, erklärt wurde.

Mittlerweile hat sich die Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2025 neu konstituiert. Es stellt sich somit für die Fragesteller die Frage, wie die neue Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission bewertet und ob und ggf. wie eine gesetzgeberische Umsetzung konkret geplant ist.

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass es sich bei der Neuregelung von Fortpflanzungsmedizin und Leihmutterschaft um äußerst sensible Themen handelt, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Menschenwürde, den Kinderschutz und das ärztliche Ethos haben. Es ist daher aus Sicht der Fragesteller von zentralem Interesse, zu erfahren, ob, in welcher Weise und mit welchem Zeithorizont die neue Bundesregierung beabsichtigt, auf Grundlage des Kommissionsberichts tätig zu werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Teilt die Bundesregierung die im Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin enthaltenen Empfehlungen zur Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in Gänze, und wenn nein, bei welchen Empfehlungen bestehen abweichende Positionen?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel ggf. unternommen, um die im Bericht enthaltenen Vorschläge umzusetzen?

3

Ist ein Gesetzentwurf zur Neuregelung der Leihmutterschaft, der Eizellspende oder weiterer fortpflanzungsmedizinischer Verfahren geplant?

a) Wenn ja, wann ist mit einem Referentenentwurf zu rechnen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

4

Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung bezüglich der finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen der Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft vornehmen lassen?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt diese?

b) Wenn nein, ist eine solche Folgenabschätzung geplant?

5

Welche Bundesministerien sind federführend für die Auswertung und Umsetzung der Kommissionsempfehlungen zuständig?

6

In welcher Weise wurden ggf. bisher Verbände, Fachgesellschaften, Ethikräte und zivilgesellschaftliche Akteure in die Folgeprozesse eingebunden?

7

Welche völker- und europarechtlichen Normen sieht die Bundesregierung im Kontext einer möglichen Neuregelung der Leihmutterschaft als maßgeblich an?

8

Welche Kosten würden nach gegenwärtiger Planung für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen, wenn die medizinischen Leistungen im Rahmen einer altruistischen Leihmutterschaft übernommen werden?

9

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kommissionsempfehlungen die im § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankerte Definition der Mutterschaft („Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“)?

10

Gibt es Bestrebungen, das Abstammungsrecht an mögliche neue Formen der Familiengründung im Kontext der Fortpflanzungsmedizin anzupassen?

11

Welche ethischen Konfliktfelder sieht die Bundesregierung derzeit ggf. in Bezug auf die Empfehlung der Kommission zur Legalisierung der Eizellspende und Leihmutterschaft?

12

Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung eines eigenen Berichts über den Stand der Umsetzungsplanung oder ein Konsultationsverfahren zur Vorbereitung gesetzlicher Regelungen?

13

Berücksichtigt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich kommerzielle Angebote unter dem Deckmantel altruistischer Leihmutterschaft etablieren könnten, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Unterbindung sind ggf. geplant (www.herder.de/hk/hefte/spezial/kinder-kinder-ethische-konflikte-am-lebensanfang/keine-kapitulation-vor-den-verhaeltnissen-das-verbotder-leihmutterschaft-ist-richtig)?

14

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu den internationalen Erfahrungen (z. B. in Dänemark, Belgien, den Niederlanden oder Großbritannien) mit der Legalisierung altruistischer Leihmutterschaft, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf eine eindeutige Abstammung und die Wahrung der Menschenwürde, und wenn ja, wie lautet diese (Politische Einigung zur Leihmutterschaft, Dänisches Parlament 2024; Bericht zu internationalen Arrangements, 2020; Belgien, Becoming Parents through Altruistic Surrogacy – Multidisciplinary Experience of CHU Saint-Pierre, Brüssel, 2022; Mapping the path to domestic surrogacy, PLOS ONE 2025; Non-commercial surrogacy: patient results from the first Dutch centre, 2004; Surrogacy law in the UK: ethical considerations, Nuffield Bioethics 2023; Surrogacy in the UK: further evidence for reform, Parliamentary Report 2018)?

15

Wird im Rahmen der laufenden Prüfung auch der Vorschlag erwogen, die Leihmutterschaft im Ausland unter bestimmten Bedingungen strafrechtlich zu sanktionieren, wie es z. B. in Italien geplant ist (www.zeit.de/politik/ausland/2023-07/italien-leihmutterschaft-gesetz-parlament)?

16

Ist die Einrichtung eines Registers oder einer zentralen Behörde zur Kontrolle von Leihmutterschaften und Eizellspenden vorgesehen?

Berlin, den 22. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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