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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zwischenstand der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und ihre Auswirkung auf das Migrationsgeschehen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.10.2025

Aktualisiert

17.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/190729.09.2025

Zwischenstand der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und ihre Auswirkung auf das Migrationsgeschehen

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Oktober 2023 wurde die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber gefordert (https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-10/fluechtlingspolitik_von_bund_und_laendern_-_gemeinsame_kostentragung.pdf). Im November 2023 hat sich auch die damalige Bundesregierung zu dieser Zielsetzung bekannt (https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-11/mpk_bundeskanzler_6.11._top_6_fluechtlingspolitik.pdf). Zwecks einheitlicher Umsetzung dieser Beschlüsse wurden seitens der MPK im Juni 2024 bestimmte Details vereinbart, darunter insbesondere eine Beschränkung von Barauszahlungen auf 50 Euro je volljähriger Person, wobei einzelne Bundesländer jedoch abweichende Protokollerklärungen abgaben (https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2024-06/mpk_20.06._top_1.5.1_b_bezahlkarte.pdf).

Zur Jahresmitte 2025 war der Stand der Umsetzung immer noch sehr unterschiedlich. Eine nahezu flächendeckende Einführung der Bezahlkarte wurde nur aus drei Bundesländern vermeldet (www.welt.de/politik/deutschland/plus688079f9c3cdaa3e03901632/migrationssteuerung-das-grosse-bezahlkarten-versprechen-der-politik-und-die-realitaet.html). In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen (NRW) hingegen wird die Einführung in das Ermessen der Kommunen gestellt, was auf eine nur lückenhafte Umsetzung hinausläuft. So haben in NRW bereits 70 der 396 Kommunen die Einführung der Karte abgelehnt (ebd.). Andere Bundesländer wiederum gehen über den vorgesehenen Höchstbetrag für Barauszahlungen von 50 Euro hinaus (ebd.). Auch besteht die Möglichkeit der Umgehung, soweit die Karte – wie etwa in NRW – mit einer SEPA-Funktion ausgestattet ist und die Asylbewerber damit das komplette Guthaben auf ein Girokonto überweisen können (https://kommunal.de/bezahlkarte-fuer-fluechtlinge-wirkung-und-wirklichkeit).

Angesichts der nur lückenhaften Einführung und der unterschiedlichen Ausgestaltung droht aus Sicht der Fragesteller das Ziel der Karte, Überweisungen an Familienangehörige in die Herkunftsländer sowie die Finanzierung von Schleusungen zu unterbinden (www.cicero.de/innenpolitik/Asylbewerber-bezahlkartemigrationspolitik) und damit einen Fehlanreiz für die illegale Migration nach Deutschland zu beheben, allenfalls eingeschränkt erreicht zu werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich deshalb für eine bundeseinheitliche Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz ausgesprochen (ebd.).

Was die Wirkung der Bezahlkarte angeht, berichten Kommunen und Bundesländer von rückläufigen Asylbewerberzahlen und mehr freiwilligen Ausreisen im Zuge ihrer Einführung (https://kommunal.de/bezahlkarte-fuer-fluechtlinge-wirkung-und-wirklichkeit). Offen bleibt jedoch, ob die in Rede stehende Korrelation auch eine Kausalität belegt (ebd.).

An vielen Orten versuchen lokale Initiativen, die angeblich oft von Untergliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linkspartei getragen oder unterstützt werden, die Wirkung der Bezahlkarte zu konterkarieren, indem sie Asylbewerbern Gutscheine, welche diese mit der Karte erworben haben, gegen Bargeld umtauschen (Junge Freiheit, Ausgabe Nummer 44/24, S. 7 und Ausgabe Nummer 46/24, S. 6, Autor jeweils Hinrich Rohbohm, sowie www.welt.de/politik/deutschland/plus255042732/CSU-Der-harte-Plan-egen-die-Aushebelung-der-Bezahlkarte-und-seine-Chancen.html). Aus Sicht der Fragesteller liegt darin ein gezielter Angriff auf das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip, da vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber erlassene Normen systematisch sabotiert werden. Die CSU als Teil der Regierungskoalition auf Bundesebene hat beschlossen, das Betreiben dieser Umtauschbörsen unter Strafe zu stellen und ordnungsrechtlich die Möglichkeit zu schaffen, diese Börsen zu verbieten (ebd.). Ob nach aktueller Rechtslage ein staatliches Vorgehen gegen die Börsen möglich ist, ist unter Juristen umstritten (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den bundesweiten Stand der Einführung der Bezahlkarte (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Asylbewerber haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Bezahlkarte erhalten (falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Annäherungswerte bzw. Mindestzahlen angeben)?

3

Erhalten auch Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt worden ist, nach Kenntnis der Bundesregierung die Bezahlkarte, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

4

Hält die Bundesregierung entsprechend der Einlassung des Bundeskanzlers angesichts der nur lückenhaften Einführung der Bezahlkarte und der Unterschiede bei der Ausgestaltung eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für erforderlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, bis wann soll der Entwurf einer solchen Regelung dem Parlament vorgelegt werden?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Auswirkung die Einführung der Bezahlkarte bislang hatte, insbesondere mit Blick auf die Zugangszahlen von Asylbewerbern sowie die Zahl der freiwilligen Ausreisen aus Deutschland während des Asylverfahrens?

6

Befindet sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Wirkung der Bezahlkarte im Austausch mit den Bundesländern, und welche Erkenntnisse werden diesbezüglich von der Länderebene berichtet?

7

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte in bestimmten Bundesländern eine Zunahme der Rücknahmen von Asylanträgen und von freiwilligen Ausreisen (gefördert oder nicht gefördert) seitens der diesen Bundesländern zugewiesenen Asylbewerber registriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Wie wird verhindert, dass Asylbewerber eigenmächtig während des Asylverfahrens innerhalb Deutschlands einen Ortswechsel vollziehen, um in einer anderen als der ihnen zugewiesenen Gebietskörperschaft von aus ihrer Sicht vorteilhafteren Konditionen bei der Gewährung von Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu profitieren?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeit der Umgehung der Beschränkungen der Bezahlkarte infolge der SEPA-Funktion (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Vorkehrungen sind auf Bundesebene sowie in Kooperation mit den Ländern getroffen worden, um dies zu verhindern?

10

Ist die gezielte Aushebelung vom Parlament beschlossener demokratischer Gesetze, wie sie nach Auffassung der Fragesteller von Untergliederungen der Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linkspartei praktiziert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und die damit aus Sicht der Fragesteller einhergehende Missachtung des Demokratie- und des Rechtsstaatsprinzips als zentrale Elemente der freiheitlichdemokratischen Grundordnung ein Anlass für den Verfassungsschutz, diese Parteien als Prüf- oder Beobachtungsfall einzustufen, und wenn nein, warum nicht?

11

Erhaltet die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Umtauschbörsen vorzugehen, für hinreichend, oder plant sie entsprechend dem Vorschlag der Regierungspartei CSU, hierzu neue (z. B. strafrechtliche) Regelungen zu erlassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 18. September 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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