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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkungen des aktuellen Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Geothermie

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.10.2025

Aktualisiert

23.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/191830.09.2025

Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Geothermie

der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner, Dr. Armin Grau, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Kassem Taher Saleh und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die verschiedenen Formen der Geothermie (tief und oberflächennah) bieten ein erhebliches, aber bisher wenig genutztes Potenzial für die Wärmewende. Um die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten, sollte die Geothermie als zentraler Bestandteil der Wärmewende besser gefördert werden (Bundesratsdrucksache 382/25). Das Bundeskabinett beschloss am 6. August 2025 einen Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung zur Beschleunigung“ (Geothermie-Beschleunigungsgesetz-Entwurf – GeoBG-E). Der Entwurf übernimmt viele Vorschläge des Gesetzentwurfs der Vorgängerregierung von September 2024, sieht jedoch auch Änderungen vor, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und Natur haben. Daher muss nach Meinung der Fragestellenden dringend nachgebessert und müssen ausstehende Unklarheiten geklärt werden.

Besonders hervorzuheben ist der unzureichende Wasserschutz (GeoBG-E_Stellungnahme_DUH_180725_final.pdf). Zudem besteht die Gefahr möglicher Umweltauswirkungen durch die fehlende Differenzierung der Technologien und somit Gleichstellung von petrothermaler und hydrothermaler Geothermie. Erstere nutzt Fracking-Methoden, die in Deutschland noch nicht abschließend erforscht sind und eine veraltete Studienlage vorweisen (vgl. Umweltbundesamt 2015: www.umweltbundesamt.de/publikationen/tiefe-geothermie-moegliche-umweltauswirkungen).

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht außerdem weitreichende Änderungen bei den von Unternehmen einzureichenden Betriebsplänen vor, wie die mögliche zeitliche Verdoppelung der Gültigkeit des Plans sowie die Befreiung von oder den Wegfall der Betriebsplanpflicht bei Nichtäußerung der Behörde (vgl. Artikel 4 GeoBG-E zur Änderung von § 51 Absatz 3; § 52 Absatz 1; 4 § 15 Absatz 2; § 127 Absatz 2 des Bundesberggesetzes – BBergG). Die Nichtäußerung kann durch verschiedene Faktoren begründet sein, weshalb dies nicht ausreichend begründet scheint (vgl. GeoBG-E_Stellungnahme_DUH_180725_final.pdf; BDEW_Stellungnahme_GeoBG_final.pdf).

Allgemein stellt sich zudem die Frage, warum gegenüber dem Gesetzentwurf der Vorgängerregierung die Anwendung des Gesetzes auf Wasserstoffspeicher ausgeweitet wurde und warum dies nicht separat geregelt wird.

Die Bundesregierung muss eine rechtssichere und praktikable Anwendbarkeit des Gesetzes sicherstellen, um eine echte Beschleunigungswirkung und einen klaren Mehrwert für die Wärmewende herbeizuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welcher weitere Zeitplan ist aus Sicht der Bundesregierung für die parlamentarische Befassung des am 6. August 2025 im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs des Geothermie-Beschleunigungs-Gesetzes vorgesehen?

2

Um welche Zeit wird die Genehmigung eines Geothermieprojekts nach Berechnungen bzw. Einschätzungen der Bundesregierung durch den aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zum GeoBG durchschnittlich beschleunigt?

3

Wie begründet die Bundesregierung, dass das überragende öffentliche Interesse allen Speicherungsformen (§ 4 in Verbindung mit § 2 Nummer 4 des GeoBG-Entwurfs) und nicht nur der Speicherung erneuerbarer Energien eingeräumt wird?

4

Mit welcher Begründung erstreckt die Bundesregierung die beschleunigenden Maßnahmen im GeoBG-Entwurf auch auf Wasserstoffspeicher (vgl. Artikel 4 GeoBG-E zur Änderung des § 57e BBergG), und wieso werden diese im Gesetzentwurf zum GeoBG geregelt?

5

Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der Nutzung von Geothermie für einen ausreichenden Grundwasser- und Trinkwasserschutz zu sorgen, und welche Maßnahmen sind dafür vorgesehen?

6

Inwieweit wurden mögliche Rechtskonflikte aus dem GeoBG-Entwurf mit der Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz geprüft, und wenn nein, warum nicht?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im überragenden öffentlichen Interesse abzusichern, um sicherzustellen, dass der Trink- und Grundwasserschutz vor der Ausführung von Geothermieprojekten Vorrang hat, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der breiten Verbändeforderung (u. a. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft [BDEW], www.bdew.de/media/documents/BDEW_Stellungnahme_GeoBG_final.pdf; Deutsche Umwelthilfe [DUH], www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Energiewende/GeoBG-E_Stellungnahme_DUH_180725_final.pdf; Verband kommunaler Unternehmen [VKU], www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Positionen/Kommunale_Energieversorgung/2025/250721_VKU-SN_GeoBG_final.pdf; vgl. auch Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [BUND], www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/Beschleunigung-Genehmigung-Geothermie-Waermepumpen-Stellungnahme-BUND-2025.pdf), Geothermieanlagen in Wasser-Schutzzonen I und II zu verbieten und diese in Schutzzonen III sowie Trinkwassereinzugsgebieten nur nach ausführlicher Prüfung zu genehmigen, wird die Bundesregierung diese Forderung aufgreifen, und wenn nein, warum nicht?

9

Liegen der Bundesregierung Untersuchungen darüber vor, wie sich der Einsatz von Aquifer-Wärmespeichern auf das Grundwasser und den Trinkwasserschutz auswirkt?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Untersuchungen?

b) Wenn ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Untersuchung?

c) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Abschätzung dem Deutschen Bundestag vorzulegen (ggf. bitte Zeitplan angeben)?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Änderung durch Artikel 4 GeoBG-E in § 4 Absatz 9 BBergG aufgrund von möglichen Temperaturveränderungen durch wasserbasierte Speicherung, ein verpflichtendes wissenschaftlich begleitetes Monitoring der Auswirkungen auf Flora und Fauna einschließlich der Mikrobiologie in Grundwasser und Gewässern einzuführen, wenn ja, wie wird dieses ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie begründet die Bundesregierung die geplante Regelung der Definition für oberflächennahe Geothermie auf 400 Meter Tiefe in § 3 Nummer 2 GeoBG-Entwurf und die entsprechende Ausweitung im Bundesberggesetz (Einfügung von § 127 Absatz 2 BBergG), inwiefern hat die Bundesregierung die Folgen dieser Änderung geprüft hinsichtlich der Risiken tiefer Bohrungen für den oberen Grundwasserkörper und damit die Trinkwassergewinnung sowie hinsichtlich möglicher Konflikte bezüglich der wasserrechtlichen Genehmigung, und wenn keine Prüfung erfolgt ist, warum nicht?

12

Liegen der Bundesregierung Untersuchungen darüber vor, welche Umweltbeeinträchtigungen von der petrothermalen Geothermie ausgehen können?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Untersuchungen?

b) Wenn ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Untersuchung?

c) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag solch eine Abschätzung vorzulegen (ggf. bitte Zeitplan angeben)?

13

Mit welcher Begründung schafft die Bundesregierung im GeoBG-Entwurf keinen Ausschluss von petrothermaler Geothermie, um Stimulation oder Fracking des Gesteins sowie mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Trinkwasser (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/texte_104_2015_tiefe_geothermie.pdf) zu verhindern?

14

Inwiefern ist das im GeoBG-Entwurf angekündigte Entfallen der aufschiebenden Wirkung einer Klage bzw. eines Widerspruches (vgl. Artikel § 9) nach Einschätzung der Bundesregierung mit der von Deutschland unterzeichneten Aarhus-Konvention vereinbar, plant die Bundesregierung hier nachzuschärfen, damit die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt wird, und wenn nein, warum nicht?

15

Wie begründet die Bundesregierung, dass betreffend die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte vollständige Absicherung von Schadensfällen im Zusammenhang mit Geothermie im aktuellen Gesetzentwurf der Nachweis über die Absicherung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, plant die Bundesregierung, die Regelung in Artikel 4 GeoBG-E zur Einfügung des § 56 Absatz 3 BBergG dahin gehend anzupassen, dass die Absicherung vollständig und verpflichtend ist, und wenn nein, warum nicht?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt der Implementierung eines standardisierten Kommunikationssystems bei den Bergbehörden der Länder?

17

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, den Austausch von geologischen Daten zwischen Unternehmen und Behörden voranzubringen, und plant die Bundesregierung eine einheitliche Datenbank, um das geothermische Potenzial deutschlandweit zu erfassen?

18

Welche Förderinstrumente auf Bundesebene existieren aktuell zur Unterstützung von Investitionen in Geothermieprojekte?

19

Welche Finanzierungsinstrumente plant die Bundesregierung für Geothermieprojekte?

20

Wie ist das auf S. 27 des Gesetzentwurfs (Bundesratsdrucksache 382/25) genannte „neue Instrument der Fündigkeitsrisikoabsicherung“ ausgestaltet?

21

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz von Geothermie, wie die finanzielle Beteiligung von Gemeinden, wenn ja, wie plant die Bundesregierung, dies auszugestalten, und wenn nein, warum nicht?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forschung und die Entwicklung von Geothermie zu fördern, wenn ja, wie und in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

23

Inwieweit wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die für geothermische Projekte zuständigen Genehmigungsbehörden personell besser ausgestattet werden?

24

Welches Ausbauziel hat sich die Bundesregierung für das Erschließen von oberflächennahen- und tiefengeothermischen Projekten gesetzt (bitte jeweils in Terawattstunden angeben)?

25

Welchen Anteil des gesamtdeutschen Wärmebedarfs plant die Bundesregierung, mit einer Wärmeversorgung durch Geothermie abzudecken?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den durchschnittlichen Investitionsbedarf (in Euro) für Geothermieprojekte in den folgenden Kategorien:

a) oberflächennahe Geothermie (z. B. Wärmepumpen),

b) hydrothermale Tiefe Geothermie,

c) petrothermale Tiefe Geothermie (z. B. EGS – Enhanced Geothermal Systems)?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Investitionskosten im Verhältnis zur erwartbaren Energieleistung (z. B. Euro pro Kilowattstund [kWh] Wärme bzw. Strom) bei Geothermieprojekten im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien (bitte einzeln nach Technologie auflisten)?

28

Welche grenzüberschreitenden Potenziale sind laut Bundesregierung gemeint, wenn die Fraktionen der CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verankern, dass grenzüberschreitende Potenziale zu mobilisieren seien und ein gemeinsamer Rechtsrahmen dafür notwendig wäre, und wie wäre hier nach Einschätzung der Bundesregierung ein gemeinsamer Rechtsrahmen zu schaffen?

29

Welche Ausbauziele haben die deutschen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte auflisten)?

30

Wie viele Geothermieprojekte werden aktuell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert, und mit jeweils welchen Summen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Akzeptanz der Bevölkerung für Geothermieprojekte, und was plant die Bundesregierung, um die Akzeptanz zu erhöhen?

Berlin, den 23. September 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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