Entwicklung der Eingliederungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Thomas Stephan, Lukas Rehm, Robert Teske, Ulrike-Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren mit erheblichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt sowie eigenen Haushaltsmitteln zur arbeitsmarktbezogenen Eingliederung von Arbeitslosen beigetragen. Im Fokus dieser Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) stehen insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete und Langzeitarbeitslose. Zu den eingesetzten Instrumenten gehören unter anderem Sprachkurse, Qualifizierungsprogramme, Eingliederungszuschüsse, Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen sowie unterschiedliche Coaching-Angebote (vgl. www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Beratung-und-Vermittlung/eingliederungsleistungen.html).
Trotz des gesellschaftlich-politischen Ziels, die Integration in den Arbeitsmarkt langfristig zu fördern, häufen sich laut Presseberichten und Forschungsergebnissen Hinweise auf strukturelle und inhaltliche Herausforderungen. Demnach seien insbesondere die Budgets für Eingliederungsleistungen seit Jahren rückläufig, sodass unter anderem Geld für Lohnzuschüsse an Arbeitgeber nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stünden (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/jobcenter-buergergeld-eingliederung-langzeitarbeitslose-zuschuss-budget-100.html).
Gleichwohl bekräftigen die Parteien CDU, CSU und SPD, die die jetzige Bundesregierung tragen, in ihrem Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025, den Jobcentern ausreichende Mittel für die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt bereitstellen zu wollen (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 16).
Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer gründlichen parlamentarischen Evaluation der Finanzierung, Mittelverwendung und Effektivität der Eingliederungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit ist nach Auffassung der Fragesteller eine Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen in diesem für den hiesigen Arbeitsmarkt zentralen Politikfeld sinnvoll und geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie haben sich die Budgets bzw. Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie bei den Jobcentern insgesamt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Jahren und Instrumenten, wie z. B. Aktivierung, berufliche Weiterbildung, Sprachförderung, Coaching, Eingliederungszuschüsse, sowie die jährlichen Veränderungen in absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?
Über welche Budgets bzw. Haushaltsmittel für Eingliederungsleistungen verfügten die BA und Jobcenter 2024 allein im Bundesland Hessen?
Mit welchen Budgets für Eingliederungsleistungen in den Bereichen des SGB II und des SGB III sowie etwaigen Veränderungen der Finanzmittel kalkuliert die Bundesregierung innerhalb der laufenden Legislaturperiode (bitte die veranschlagten Budgets für die nächsten Jahre ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Haushaltsplanung der BA mit Blick auf eine ggf. systematische Über- oder Unterbudgetierung im Bereich der Eingliederungsleistungen?
Gab es seit 2015 Überschüsse in Haushaltspositionen für Eingliederungsleistungen, die zur Deckung anderer Ausgaben herangezogen wurden, wenn ja, wie oft ist das seit 2015 passiert, und wie hoch waren die Überschüsse im Durchschnitt?
Welche Regeln gelten innerhalb der BA zur Umverteilung bzw. Querfinanzierung von Mitteln innerhalb des Haushaltsplans, insbesondere zwischen Maßnahmenausgaben und Verwaltungsausgaben?
In wie vielen Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit fanden 2024 interne Umverteilungen bzw. Querfinanzierungen von Haushaltsmitteln statt, und in wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Mittel aus Förderbudgets der Eingliederungsleistungen zur Deckung von Verwaltungsaufwendungen verwendet (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der intern umverteilten bzw. umgewidmeten durchschnittlichen Haushaltssummen aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fördermittel zweckgebunden und nicht zur internen Kostenkompensation innerhalb der BA genutzt werden?
Welche Prüfinstanzen kontrollieren die Mittelverwendung der BA im Bereich der Eingliederungsleistungen für Arbeitslose?
Wurden seit 2015 interne Mittelumschichtungen und bzw. oder Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Mittelverwendung festgestellt, und wenn ja, welche administrativen und rechtlichen Folgen hatten etwaige Unregelmäßigkeiten in den Budgets der BA und Jobcenter (bitte alle Vorfälle inklusive der durchschnittlichen Summen insbesondere im Bereich der Eingliederungsleistungen darstellen)?
Gab es in den letzten fünf Jahren Beanstandungen durch den Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Verwendung von Fördermitteln zur Integration bzw. Eingliederung von Arbeitslosen, wenn ja, wie oft, mit welcher Begründung, und mit welchem Ergebnis?
Gibt es regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Mitteln für Eingliederungsleistungen, und wie werden diese erklärt?
Wie hat sich die Zahl jener durch Maßnahmen der beruflichen Eingliederung geförderten Personen seit 2015 entwickelt (bitte differenziert nach Maßnahmentyp, SGB II- bzw. SGB III-Rechtskreis, Staatsangehörigkeit unterschieden nach: Deutscher, Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehöriger der Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?
Kam es in den letzten zehn Jahren zu einem Rückgang bzw. einer Einsparung von Maßnahmen der beruflichen Integration in den Bereichen des SGB II und des SGB III, und wenn ja, welche Ursachen sieht die Bundesregierung für einen möglichen Rückgang bei Maßnahmen der beruflichen Integration, insbesondere bei Sprach- oder Qualifizierungsangeboten?
Wie haben sich die Vermittlungsquoten von Arbeitslosen, die an einer Maßnahme der beruflichen Integration erfolgreich teilgenommen haben, und Arbeitslosen, die nicht an einer solchen Maßnahme teilgenommen haben, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen jährlich ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren der Umfang und der Anteil von Maßnahmen der beruflichen Integration entwickelt, die durch privatwirtschaftliche Träger und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bereitgestellt bzw. realisiert wurden, wie hoch beliefen sich die jährlichen Gesamtkosten hierfür (bitte die absoluten und relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Wie haben sich die durchschnittlichen Vermittlungsquoten von Maßnahmen der beruflichen Integration in den Rechtskreisen SGB II und SGB III in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte je Maßnahmengruppe jeweils die Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt ausweisen)?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten von Eingliederungsleistungen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) pro Arbeitslosem im Bereich des SGB II und des SGB III (bitte die absoluten Zahlen unterschieden nach Staatsangehörigkeit: Deutscher, Ausländer, Drittstaatenangehöriger und Staatsangehöriger der Top-8- Asylherkunftsländer sowie für Langzeitarbeitslose und Alleinerziehende ausweisen)?
Wie haben sich der Umfang sowie der Anteil der administrativen, sächlichen und verwaltungstechnischen Ausgaben an den Gesamtausgaben der Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II und des SGB III in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen jahresweise aufschlüsseln)?
Wie hoch war 2024 der Anteil der abgerufenen sowie der nichtabgerufenen Fördermittel am Gesamtumfang der Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II und des SGB III, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer wiederholten Nichtausschöpfung von Mitteln im Bereich der Integrationsförderung (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen für das Jahr 2024 ausweisen)?
Welche Auswirkungen haben Budgetänderungen der BA und der Jobcenter hinsichtlich der verfügbaren Mittel für Eingliederungsleistungen pro förderbedürftigen Arbeitslosen, und kam es im Rahmen der Veränderungen bei den jeweiligen Mitteln für Eingliederungsleistungen zu einer Reduzierung der verfügbaren Maßnahmen für förderbedürftige Arbeitslose?
Wie viele geförderte Personen haben seit 2020 innerhalb von sechs, zwölf und 18 Monaten nach erfolgreichem Abschluss einer Integrationsmaßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen (bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils nach Rechtskreis SGB II und SGB III sowie nach Maßnahmengruppe aufschlüsseln)?
Wie lange blieben die seit 2020 im Rahmen einer Integrationsmaßnahme geförderten Personen im Durchschnitt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte die durchschnittliche Verweildauer nach Rechtskreis SGB II und SGB III sowie nach Maßnahmengruppe aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungen, Einstiegs- und Anpassungsqualifikationen wurden 2024 im Rahmen von Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II und des SGB III am häufigsten gefördert (bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils nach Branchen bzw. Sektoren aufschlüsseln)?
Gibt es eine unabhängige Wirksamkeitsprüfung aller zentralen BA- Förderprogramme und Maßnahmen zur Integration in Arbeit, und wenn ya, wie lauten deren Ergebnisse seit 2020?
Verfolgt die Bundesregierung Strategien zur Verbesserung der Bedarfsorientierung und Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, wenn ja, welche sind das, und wie gestaltet sich deren Zeitplan?
Inwiefern werden die Ausgaben der Eingliederungsleistungen regelmäßig überprüft und angepasst, um eine bestmögliche Wirkung bei gleichzeitiger Kostenkontrolle zu gewährleisten?
Wie wird die Transparenz der Mittelverwendung im Bereich Eingliederungsleistungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit sichergestellt, wann erfolgte hierzu der letzte öffentliche Bericht, und mit welchem zentralen Ergebnis?
Welche Effizienzsteigerungspotenziale sieht die Bundesregierung bei den Eingliederungsleistungen in den Bereichen des SGB II und des SGB III?
Inwieweit zieht die Bundesregierung eine Reform der Steuerungslogik innerhalb der BA zur effizienteren Mittelverwendung – insbesondere im Bereich der Eingliederungsleistungen – in Erwägung?